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   LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14   

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https://dejure.org/2015,70065
LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14 (https://dejure.org/2015,70065)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2015 - 328 O 474/14 (https://dejure.org/2015,70065)
LG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 328 O 474/14 (https://dejure.org/2015,70065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 812 Abs 1 BGB, § 310 Abs 1 S 2 BGB, § 307 BGB
    Anspruch auf Rückzahlung einer für die Gewährung eines Darlehens gezahlten Bearbeitungsgebühr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14
    Denn hierdurch werden sie nicht zu vergütungspflichtigen Sonderleistungen; vielmehr handelt es sich bei einem eventuellen Nutzen für den Darlehensnehmer lediglich um einen reflexartigen Nebeneffekt der Wahrnehmung eigener Interessen oder gar der Erfüllung eigener Pflichten durch das Kreditinstitut (vgl. BGH, NJW 2014, 2420, 2425).

    Dies ergibt sich neben den zahlreichen zwischen den hiesigen Parteien abgeschlossenen Darlehensverträgen mit entsprechender Regelung auch zur Genüge aus der vielfältigen Auseinandersetzung mit der Frage der Wirksamkeit von Bearbeitungsentgeltklauseln in Darlehensverträgen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. nur die Nachweise bei BGH, a.a.O., S. 2423 f. sowie speziell zu Verträgen mit Unternehmern Schwab, a.a.O.; Casper, EWiR 2014, 437, Becker/Dreyer, ZIP 2014, 2057 sowie die beiderseits zur Akte gereichten Gerichtsentscheidungen).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14
    Zu beachten ist danach, dass der kaufmännische Rechtsverkehr wegen der dort herrschenden Handelsbräuche, Usancen, Verkehrssitten und wegen der zumeist größeren rechtsgeschäftlichen Erfahrung der Beteiligten auf eine stärkere Elastizität der für ihn maßgeblichen vertragsrechtlichen Normen angewiesen als der Letztverbraucher (vgl. zuletzt BGH, MDR 2015, 1084 m.w.N., dessen Ergebnis im dortigen Fall sich allerdings entgegen der Auffassung des Klägers nicht auf die vorliegende Frage der Bearbeitungsgebühren für Geschäftskredite übertragen lässt).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Auszug aus LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14
    Von einem gewerblich tätigen Unternehmer kann erwartet werden, dass er sorgfältig kalkuliert, den ihm gegenüber verwendeten Kostenbestandteilen besondere Aufmerksamkeit schenkt und auf dieser Grundlage eigenverantwortlich entscheidet, ob der Gesamtpreis der Leistung - hier des Darlehens - für ihn akzeptabel ist (vgl. BGH, NJW 2014, 2708, 2713 zur Wirksamkeit einer im Verkehr mit Verbrauchern für unwirksam befundenen Gaspreisklausel).
  • LG Hamburg, 20.08.2015 - 413 HKO 109/14

    Darlehensvertrag mit einem Unternehmen: Anspruch auf Rückzahlung des

    Auszug aus LG Hamburg, 01.12.2015 - 328 O 474/14
    Diese Interessenabwägung führt hier nicht zur Annahme einer unangemessenen Benachteiligung des Klägers (so auch bereits LG Hamburg, Urteil vom 20.8.2015, 413 HKO 109/14, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 2/16

    Unternehmerdarlehen: Unangemessene Benachteiligung eines Unternehmers bei

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 01.12.2015, Az. 328 O 474/14, wird zurückgewiesen.
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