Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 18.11.2016 - 33 C 2568/16 (76) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. November 2016 - 33 C 2568/16 (76) (https://dejure.org/2016,58909)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Füttern von wilden Tauben und Katzen - Unterlassungsanspruch des Vermieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Füttern wilder Tauben und Anlocken von Katzen rund ums Haus ist verboten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Füttern wilder Tauben und Anlocken von Katzen rund ums Haus ist verboten! (IMR 2017, 1057)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20
Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!
Insofern kann der Kläger als Verpächter dann aber auch gemäß § 581 Abs. 2 BGB in Verbindung § 541 BGB unter Beachtung von § 1, § 3, § 20a und § 20b BKleingG sowie des zwischen den Parteien am 04.03.2020 vereinbarten "Kleingarten-Pachtvertrages" und der insoweit mit vereinbarte "Rahmengartenordnung" des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V. grundsätzlich von dem Beklagten als Pächter die Beseitigung dieser unzulässiger baulicher Veränderungen verlangen, weil hierdurch ein vertragswidriger Zustand in dieser Kleingartenanlage geschaffen wurde (BGH, Urteil vom 19.12.2018, Az.: XII ZR 5/18; BGH, Urteil vom 26.06.1974, Az.: VIII ZR 43/73; OLG Hamm, Urteil vom 22.11.1994, Az.: 7 U 44/94; LG München I, Beschluss vom 08.11.2016, Az.: 31 S 12371/16; LG Köln, Urteil vom 08.07.2011, Az.: 10 S 9/11; AG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.11.2016, Az.: 33 C 2568/16).
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