Rechtsprechung
| LG Köln, 19.09.2000 - 33 O 276/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2001, 180
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23 Rn. 28 (1) Denn auch bei einem Nichteingreifen des Bildnisschutzes der §§ 22, 23 KUG kann - was wie bereits angesprochen sogar eines der Kernargumente für eine enge Auslegung der §§ 22, 23 KUG in den Fällen von "look-alikes" durch den Bundesgerichtshof war (…BGH v. 18.05.2021 - VI ZR 441/19, juris Rn. 23) - dem Schutz des Betroffenen vor Nachahmung und Auswertung stets (subsidiär) auch noch über das allgemeine Persönlichkeitsrecht Rechnung getragen werden, was durchaus auch für die Fälle eines von Anfang an für alle klar erkennbaren Doppelgängereinsatzes thematisiert wird (…allgemein Staudinger/Hager, BGB, 2017, § 823 C Rn. 154 sowie für Fälle, in denen die Erkennbarkeit eines Doppelgängers wie in dem vom Senat entschiedenen Fall zu Az.: 15 U 133/13 ohnehin nur auf "externen Faktoren" beruht und nicht auf einer direkt täuschenden Ähnlichkeit des Doppelgängers auch schon Gerecke, GRUR 2014, 518, 520/521; siehe auch LG Köln v. 19.09.2000 - 33 O 276/00, ZUM 2001, 180 unter ausdrücklichem Offenlassen der erfolgten Identitätstäuschung bei Doppelgängerauftritten ohne eigene künstlerische oder sonstige Leistung;… für den Einsatz der die Person kennzeichnenden "Merkmale" zu Werbezwecken allgemein auch Erman/Klass, BGB, 16. Aufl. 2020, Anh zu § 12 BGB Rn. 201a a.E. und für offen erkennbare Doppelgängerwerbung eingehend schon Pietzko, AfP 1988, 209, 217 f.).
Hat man so etwa unabhängig von der Erkennbarkeit der Imitation den Einsatz eines Sprachimitators, der die künstlerische Eigenart eines in Wort und Stimmklang bekannt gewordenen Schauspielers (nur) zu Werbezwecken kopiert, als Eingriff in das allgemeine bzw. dort postmortale Persönlichkeitsrecht angesehen (OLG Hamburg v. 08.05.1989 - 3 W 45/89, NJW 1990, 1995 - "und noch´n Gedicht" mit einem Abstellen auf das Anknüpfen an ein "für jedermann unverkennbares allgemein bekanntes Persönlichkeitsprofil"), spricht nichts dagegen, dass bei klar kommerzieller Ausnutzung jedenfalls der für den Verkehr erkennbaren "Essenz" einer berühmten Persönlichkeit mit einem Fruchtbarmachen von dessen Namen und Werbewert (sei es auch nur zur Aufmerksamkeitserzielung) selbst die offene "Nachahmung" zu kommerziellen Zwecken über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen vermögenswerten Bestandteilen zu erfassen (dazu für "look-alikes" auch Freitag, GRUR 1994, 345, 346 f. unter Verweis auf die Schwierigkeiten bei der Schätzung einer Lizenzanalogie und S. 348 bei Zugriff auf ein "Image"; siehe zudem LG Köln v. 19.09.2000 - 33 O 276/00, ZUM 2001, 180 für entgeltliches Posieren als erkennbares Double eines berühmten Rennfahrers;… für vermögenswerten Ausgleich in solchen Fällen auch etwa von Strobl-Albeg, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 24 a.E., 25).
- LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild …
Unabhängig davon, ob eine Doppelgängerwerbung als solche erkennbar ist, wird durch eine solche auf dem von dem Betroffenen geschaffenen Ruf und Werbewert aufgebaut und sich dieser zunutze gemacht (vgl. auch LG Köln, ZUM 2001, 180, 181).
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