Rechtsprechung
| OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 750, § 888; BGB § 2314
Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines notariellen Nachlassverzeichnisses - erbrechtsiegen.de
Zwangsgeld zur Erzwingung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888 ; BGB § 2314
Die Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses ist eine eigene Verbindlichkeit des Schuldners. Beschränkt sich der Schuldner auf die Beantwortung von Fragen des Notars, ohne diesem von sich aus Auskünfte zu erteilen, tut er regelmäßig nicht alles in seiner Macht ... - rechtsportal.de
ZPO § 888 ; BGB § 2314
Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung wegen Nichtvorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses Eigene Verbindlichkeit des Schuldners Ausschließliche Beantwortung von Fragen eines Notars
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 16.12.2020 - 35 O 753/20
- OLG München, 23.08.2021 - 33 U 325/21
- LG Memmingen, 02.06.2022 - 35 O 753/20
- OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 79
- FamRZ 2023, 382
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17
Verurteilung des Erben zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses …
Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Rn. 17 bb) Die Zwangsvollstreckung zur Erfüllung eines titulierten Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses richtet sich als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO (BGH ZEV 2019, 81 (82);… Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht, 4. Aufl., 2022, § 2314 BGB Rn. 94). - BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …
Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Rn. 13 aa) Grundsätzlich ist eine Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nur möglich, wenn die Berufung dagegen in vollem Umfang zurückgewiesen wurde (st. Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21, NJW 2022, 393 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 9 W 58/20
Zwangsgeldfestsetzung gegen den Schuldner bei Verurteilung zur Vorlage eines …
Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Das gilt auch dann, wenn zur Vornahme der Handlung die Mitwirkung eines Dritten - hier des Notars - notwendig ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021, ZEV 2021, 577). - OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 7 W 20/13
Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Maßgeblich ist vielmehr (allein), ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2013 - 7 W 20/13, BeckRS 2013, 21164). - LG Memmingen, 02.06.2022 - 35 O 753/20
Keine Zwangsgeldfestsetzung bei zwischenzeitlicher Beauftragung eines Notars zur …
Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 02.06.2022, Az.: 35 O 753/20 aufgehoben.
- OLG Hamburg, 30.07.2025 - 2 W 27/25
Kostentragung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im …
Da das Zwangsgeld im Gegensatz zum Ordnungsgeld keinen Sanktionscharakter hat, ist unerheblich, inwieweit der Schuldner in der Vergangenheit alles Erforderliche mit der gebotenen Beschleunigung getan hat, um auf eine zügige Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses hinzuwirken; maßgeblich ist allein, ob er im für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG München, Beschluss vom 10. November 2022 - 33 W 775/22 -, ZErb 2023, 69, juris). - OLG München, 08.10.2025 - 33 W 1013/25
Notarielles Nachlassverzeichnis, Zwangsgeldantrag, Disziplinarmaßnahme, …
Rn. 14 a) Die Zwangsvollstreckung zur Erfüllung eines titulierten Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses richtet sich als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO (BGH, Beschluss vom 13.09.2018, I ZB 109/17, ZEV 2019, 81;… Burandt/Rojahn/Horn Erbrecht, 4. Aufl., 2022, § 2314 BGB Rn. 94; Senat, 33 W 775/22, ErbR 2023, 220). - OLG München, 29.01.2026 - 33 W 1487/25
Pflichtteilsberechtigter, Mitwirkungspflichten, Zwangsvollstreckung, …
Rn. 8 a) Die Zwangsvollstreckung zur Erfüllung eines titulierten Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses richtet sich als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO (BGH, Beschluss vom 13.09.2018, I ZB 109/17, ZEV 2019, 81 (82);… Burandt/Rojahn/Horn Erbrecht, 4. Aufl., 2022, § 2314 BGB Rn. 94; Senat, 33 W 775/22, ErbR 2023, 220).
- OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Festsetzung eines Zwangsmittels wegen Nichtvornahme einer unvertretbaren Handlung
Maßgeblich ist also, ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG München, Beschluss vom 10. November 2022 - 33 W 775/22 -, juris). - OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 3 W 21/25
Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung eines Schuldners
Ausschlaggebend ist also, ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG München, Beschluss vom 10. November 2022 - 33 W 775/22 -, juris). - OLG Bremen, 30.07.2025 - 2 W 27/25
Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses; Kostentragung nach …
Da das Zwangsgeld im Gegensatz zum Ordnungsgeld keinen Sanktionscharakter hat, ist unerheblich, inwieweit der Schuldner in der Vergangenheit alles Erforderliche mit der gebotenen Beschleunigung getan hat, um auf eine zügige E rstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses hinzuwirken; maßgeblich ist allein, ob er im für die gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG München, Beschluss vom 10. November 2022 - 33 W 775/22 -, ZErb 2023, 69, juris).
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