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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,74213
LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16 (https://dejure.org/2017,74213)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2017 - 332 O 80/16 (https://dejure.org/2017,74213)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 332 O 80/16 (https://dejure.org/2017,74213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 812 BGB, § 818 BGB, § 5a VVG 1994
    Rückabwicklung von im sog. Policenmodell abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen nach einem Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Die Beklagte hat diesen Sparanteil zur Erzielung von Gewinnen in ihre Kapitalanlagen investiert, so dass sie diesen Gewinn auch herauszugeben hat (vgl. BGH, Urt. v. 11.11.2015, Az. IV ZR 513/14 - zitiert nach juris).

    Der BGH hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 11.11.2015 (Az. IV ZR 513/14 - zitiert nach juris) klargestellt, dass ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf tatsächlich gezogene Nutzungen des Versicherers grundsätzlich nicht hinsichtlich des Risikoanteils sowie der Abschlusskosten in Betracht kommt.

  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 7 U 80/16

    Private Rentenversicherung: Treuwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts gegen …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Rn. 44 Die Kammer folgt der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, wonach die Beklagte die mit den Sparbeitragsanteilen erzielte Nettoverzinsung aus den Kapitalanlagen der Beklagten herauszugeben hat (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 28.07.2016, Az. 7 U 80/16).

    Auch die Bezugnahme des Klägers auf die ausweislich der Geschäftsberichte der Beklagten erzielte Eigenkapitalrendite (bzw. richtiger wohl die Nettoverzinsung) auf Kapitalerträge genügt den Anforderungen, die an die dem Kläger obliegende Darlegungslast zu stellen sind, nicht (BGH, Urt. v. 24.02.2016, Az. IV ZR 512/14 OLG Stuttgart, Urt. v. 28.07.2016, Az. 7 U 80/16 - jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Widersprüchliches Verhalten sei nach der Rechtsordnung grundsätzlich zulässig und nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sei oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen ließen (BGH vom 07.05.2014, aaO, Rn. 39, 40 bei juris).

    Rn. 38 Der Kondiktionsanspruch umfasst nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB nicht uneingeschränkt alle gezahlten Prämien des Klägers in Höhe von 5.069,48 EUR Hiervon abzuziehen ist im Rahmen der vorzunehmenden Saldierung als Vermögensvorteil der erlangte Versicherungsschutz des Klägers, dessen Wert der Kläger nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzen hat (BGH, Urt. v. 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Nach dieser Rechtsprechung ist der erzielte Fondsgewinn ggf. bereits im ausgezahlten Rückkaufswert enthalten (BGH, Urt. v. 01.06.2016, Az. IV ZR 482/14).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Insbesondere kann nicht vermutet werden, dass ein Versicherer Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses gezogen hat (vgl. auch BGH, Urt. v. 01.06.2016, Az. IV ZR 343/15 - zitiert nach juris).
  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 512/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Auch die Bezugnahme des Klägers auf die ausweislich der Geschäftsberichte der Beklagten erzielte Eigenkapitalrendite (bzw. richtiger wohl die Nettoverzinsung) auf Kapitalerträge genügt den Anforderungen, die an die dem Kläger obliegende Darlegungslast zu stellen sind, nicht (BGH, Urt. v. 24.02.2016, Az. IV ZR 512/14 OLG Stuttgart, Urt. v. 28.07.2016, Az. 7 U 80/16 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Es bedarf dabei eines entsprechenden Tatsachenvortrags, der nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe etwa in Höhe des Verzugszinssatzes gestützt werden kann (BGH, Urt. v. 29.07.2015, Az. IV ZR 384/14).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Auch hat er auf der anderen Seite im Urteil vom 16.07.2014 (Az. IV ZR 73/13, VersR 2014, 1065), in dem es um die Vereinbarkeit des Policenmodells insgesamt mit Europarecht ging, auf Grundlage derselben allgemeinen Grundsätze zum Rechtsmissbrauch bzw. widersprüchlichen Verhalten unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls einem ordnungsgemäß belehrten Versicherungsnehmer nach jahrelanger Durchführung des Versicherungsvertrages die Berufung auf dessen Unwirksamkeit nach Treu und Glauben versagt (…vgl. Rn. 33 ff. bei juris)..
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: …

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    In einem späteren, zu § 8 VVG a.F. bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung ergangenen Urteil vom 17.12.2014, Az. IV ZR 260/11, hat der BGH ebenfalls dem von der dortigen Beklagten erhobenen Verwirkungseinwand den Erfolg versagt - unter bloßer Verweisung auf die vorangegangene Entscheidung.
  • OLG München, 21.04.2015 - 25 U 3877/11

    Verwirkung des Widerrufsrechts im Policenmodell

    Auszug aus LG Hamburg, 20.01.2017 - 332 O 80/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG München (Urt. v. 21.04.2015, Az. 25 U 3877/11 - zitiert nach juris) an, welches in einem vergleichbaren Fall wie folgt entschieden hat:.
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 284/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen …

  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei …

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 123/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Abschlusses einer …

  • LG Stuttgart, 14.11.2019 - 22 O 134/19

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Widerspruch einer Rentenversicherung …

    Dasselbe ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer durch eine beanstandungslose Durchführung des Vertrags bis zum Ablauf dessen und den Antrag auf Auszahlung der Versicherungssumme sowie die Akzeptanz dieser Auszahlung deutlich macht, er wolle am Vertrag festhalten und dem Vertrag dann erst geraume Zeit nach der Auszahlung widerspricht (OLG München…, Urteil vom 21.04.2015 - 25 U 3877/11, juris-Rn. 37 ff., 40 = VersR 2015, 1237; OLG München, Verfügung vom 30.01.2017 - 25 U 3905/11; LG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2019 - 22 O 42/19; LG Köln, Urteil vom 26.02.2018 - 26 O 238/17; LG Deggendorf, Urteil vom 08.02.2018 - 33 O 259/17; LG Hamburg, Urteil vom 20.01.2017 - 332 O 80/16; LG Landau, Urteil vom 15.02.2019 - 4 O 72/).
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