Rechtsprechung
LG Stuttgart, 15.02.2022 - 34 O 98/21 KfH |
Volltextveröffentlichung
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Androhung einer Kündigung des Girovertragsverhältnisses durch eine Bank für den Fall eines nicht fristgerecht erklärten Verzichts des Kunden auf Erstattung rechtswidrig wegen unwirksamer Zustimmungsfiktion vereinnahmter Kontoführungsgebühren keine wettbewerbswidrige ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Bank muss zu viel gezahlte Kontogebühren nicht erstatten
- zbb-online.com (Leitsatz)
Wettbewerbsverstoß: Drohung einer Genossenschaftsbank mit Girokontokündigung wegen Rückforderung von Kontoführungsgebühren
- handelsblatt.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.10.2021)
Streit über Rückzahlung von Kontogebühren: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen zwei Banken
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.02.2022 - 34 O 98/21 KfH
- LG Stuttgart, 22.02.2022 - 34 O 98/21
- OLG Stuttgart, 02.08.2023 - 2 U 34/22
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 577
- WM 2022, 1534
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hannover, 28.11.2022 - 13 O 173/22
Unterlassungverfügung gegenüber einer Bank bzgl. der Verwendung von …
Soweit die Beklagte weiter das Urteil des LG Stuttgart vom 15.02.2022, Az. 34 O 98/21 KfH ( WM 2022, 1534 ) zitiert, so hat sich dieses umfassend mit der Frage einer wettbewerbswidrigen aggressive geschäftlichen Handlung im Sinne der §§ 3, 4a Abs. 1 S. 2 UWG befasst und im Ergebnis Ansprüche aus dem UWG verneint (die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sondern liegt dem OLG Stuttgart - dort 2 U 34/22 - vor; ablehnend: juris Literaturnachweis zu Fervers, EWiR 2022, 228-230 ;… insoweit zuzustimmend, als kein Fall des § 4a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UWG vorliegen soll, soweit die Kündigung für sich genommen zulässig ist, aber eine Unlauterkeit aus § 4a Abs. 1 Satz 3 UWG bejahend: Seichter in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 4a UWG (Stand: 31.10.2022), Rn. 108_1)). - LG Düsseldorf, 13.09.2023 - 12 O 78/22
Gericht verurteilt Targobank wegen aggressiver Vorgehensweise
Da eine unzulässige Beeinflussung nach § 4a Abs. 1 Satz 3 UWG einerseits nur dann vorliegt, wenn der Unternehmer eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher zur Ausübung von Druck in einer Weise ausnutzt, die die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt, aber andererseits der Umstand, dass sich Verbraucher als wirtschaftlich schwächere und rechtlich weniger erfahrene Vertragspartei generell in einer unterlegenen Position gegenüber dem Unternehmer befinden (…vgl. EuGH WRP 2013, 1454 Rn. 35 - BKK MOBIL OIL;… EuGH WRP 2015, 698 Rn. 53 - UPC), allein nicht ausreicht, um von einer Machtposition des Unternehmers zu sprechen (…vgl. Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 4a UWG, Rn. 1.55, 1.57; LG Stuttgart, Urt. v. 15.2.2022, Az. 34 O 98/21 KfH, GRUR-RS 2022, 5619 Rn. 22 zum relevanten Online-Banking-Markt), kommen vorliegend als Mittel der Beeinflussung lediglich die beiden Varianten "Belästigung" und "Nötigung" in Betracht. - OLG Stuttgart, 02.08.2023 - 2 U 34/22
Untersagung der Mitteilung der Kündigung des eingerichteten Girokontos in …
Auf die Berufung des Kägers und das Anerkenntnis der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2022, Az.: 34 O 98/21 KfH, wie folgt abgeändert:.
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 22.02.2022 - 34 O 98/21 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.02.2022 - 34 O 98/21
- LG Stuttgart, 22.02.2022 - 34 O 98/21
- OLG Stuttgart, 02.08.2023 - 2 U 34/22