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   OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 120/10   

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https://dejure.org/2010,13244
OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 120/10 (https://dejure.org/2010,13244)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.2010 - 34 Wx 120/10 (https://dejure.org/2010,13244)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 2010 - 34 Wx 120/10 (https://dejure.org/2010,13244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung für ein beschränktes Rechtsmittel gegen eine Eigentumsumschreibung zur Eintragung eines Amtswiderspruchs bei einer bloßen Aussicht auf Grundbesitzerwerb kraft Erbfalls

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 894; GBO §§ 53 Abs. 1, 71 Abs. 2
    Ernsthafte Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung für Beschwerdeberechtigung im Grundbuchverfahren erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Grundbuchverfahrensrecht gegen eine Eigentumsumschreibung mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 894; GBO § 53 Abs. 1; GBO § 71 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Eigentumsumschreibung mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 120/10
    Selbst wenn eine bindende Erstverfügung von Todes wegen vorhanden wäre, etwa in Form eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen (vgl. §§ 2265, 2270 BGB), ist das Grundstücksgeschäft vom 10.2.2010 als Rechtsgeschäft unter Lebenden gültig (vgl. BGHZ 31, 13/19).
  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus OLG München, 24.09.2010 - 34 Wx 120/10
    Bei nicht oder unrichtig eingetragenem Eigentum ist dies nur der wahre Berechtigte (vgl. BGH NJW 2000, 2021).
  • OLG München, 10.11.2016 - 34 Wx 275/16

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung bei Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs

    Ein Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB steht dem Beteiligten zu 2 allerdings nicht zu; bei einem zu Unrecht eingetragenen Eigentümer ist Begünstigter des Widerspruchs nämlich nur der wahre Eigentümer (vgl. Senat vom 24.9.2010 - 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235), bei einer zu Unrecht gelöschten Eigentumsvormerkung nur der Vormerkungsberechtigte.
  • OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 199/18

    Prüfungsumfang des Grundbuchamts bei Eintragungsersuchen einer Behörde

    Die behauptete Rechtsstellung muss dabei nicht positiv feststehen, jedoch die ernsthafte Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung muss gegeben sein (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235; Hügel/Kramer § 71 Rn. 198).
  • OLG München, 10.02.2020 - 34 Wx 357/17

    Kein Nachweis von Miteigentum an einem Grundstück mit Europäischem

    Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung, wie sie gegenständlich behauptet wird, ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235).
  • OLG Naumburg, 15.01.2019 - 12 Wx 64/18

    Grundbuchsache: Antrags- und Beschwerdeberechtigung aufgrund einer

    Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung, wie sie hier behauptet wird, ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer (OLG München, Beschluss vom 24. September 2010, 34 Wx 120/10, Rn. 7, juris; Demharter a.a.O. , Rn. 69).
  • OLG München, 14.01.2016 - 34 Wx 383/15

    Rechtserwerb und Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin

    Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung, wie sie gegenständlich behauptet wird, ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235; Demharter a. a. O.).
  • OLG München, 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund

    Bei der Eigentümereintragung ist dies nicht deshalb bedenklich, weil die Beteiligte nicht alleinige Eigentümerin war (vgl. Demharter § 71 Rn. 69), wohl aber insofern, als die behauptete Rechtsstellung zwar nicht positiv feststehen, aber doch die ernsthafte Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung gegeben sein muss (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235; Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 198).
  • OLG München, 04.08.2017 - 34 Wx 464/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde eines Nacherbens gegen die Ablehnung der Eintragung

    b) Zur Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung eines Amtswiderspruchs ist allerdings nur derjenige berechtigt, der, falls die Eintragung in dem behaupteten Sinne unrichtig wäre, in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt wäre und deshalb nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, denn durch die Eintragung des Amtswiderspruchs soll der Gefahr eines Rechtsverlustes - insbesondere durch gutgläubigen Erwerb - begegnet werden (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235; vom 10.2.2016, 34 Wx 330/15 = NJW-RR 2016, 590; BayObLGZ 1987, 431/433; OLG Hamm FGPrax 1996, 210; Hügel/Kramer § 71 Rn. 200; Demharter § 71 Rn. 68 f.).
  • OLG München, 09.03.2015 - 34 Wx 39/14

    Eigentumsrechtliche Zuordnung ehemaliger Gewässergrundstücke

    Weil es sich bei den aufgeworfenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten, die die Eigentümerstellung der Beteiligten zu 1 anstelle des eingetragenen Eigentümers ergeben sollen, um sogenannte doppelrelevante Tatsachen handelt (Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 64 und 71), genügt die ernsthafte Möglichkeit einer Rechtsbeeinträchtigung (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2010, 420; Budde in Bauer/von Oefele a. a. O.; Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 223).
  • OLG München, 24.08.2023 - 34 Wx 202/23

    Vollzug einer Teilungserklärung für ein Grundstück, an dem ein Erbbaurecht

    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung reicht aus, dass die ernsthafte Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung besteht (Senat NJW-RR 2011, 235; BeckOK GBO/Kramer § 71 Rn. 213).
  • OLG München, 27.10.2020 - 34 Wx 568/19

    Zur Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an einem in

    Für die beschränkte Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs ist nur beschwerdeberechtigt, wer, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte (Senat vom 24.9.2010, 34 Wx 120/10 = NJW-RR 2011, 235; OLG Hamm FGPrax 1996, 210; Hügel/Kramer § 71 Rn. 198; Demharter GBO 31. Aufl. § 71 Rn. 68 f.), also derjenige, der durch die Unrichtigkeit unmittelbar beeinträchtigt ist.
  • OLG München, 14.01.2016 - 34 Wx 383

    Rechtserwerb und Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin

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