Rechtsprechung
OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Pergola als bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch trotz bestandskräftigem Beschluss; Beeinträchtigung; Störung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1 § 14 Nr. 1; BGB § 1004
Errichtung einer Pergola als bauliche Veränderung - Beseitigungsanspruch des beeinträchtigten Wohnungseigentümers auch nach Duldungsbeschluss der Eigentümerversammlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pergola ist bauliche Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Dachterrassenpergola - nur mit Zustimmung aller!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigungsanspruch des durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigten Wohnungseigentümers nach bestandskräftigem Eigentümerbeschluss zur Duldung der Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise; Auslegung des Begriffs der "baulichen ...
- streifler.de (Kurzinformation)
WEG: Die Errichtung einer Pergola muss genehmigt werden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Beseitigung einer Dachterrassenpergola
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung: Beseitigungsanspruch trotz Duldungsbeschluss der Eigentümer! (IMR 2006, 198)
Verfahrensgang
- AG Augsburg - 3 UR II 165/04
- LG Augsburg, 19.01.2006 - 7 T 3163/05
- OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Papierfundstellen
- ZMR 2006, 800
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05
Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der …
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
a) Bei der Errichtung einer Pergola handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833 und 2006, 130;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 99 m.w.N.).Hinzu kommt, dass durch eine dauerhaft überdachte Terrassenkonstruktion typischerweise eine intensivere und damit "störendere" Nutzung ermöglicht wird als durch eine nicht überdachte Terrasse (vgl. OLG München OLG-Report 2005, 833).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
Zulässigkeit von Außenrolläden in einer Wohnanlage
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
bereits uneinheitlich ist (…vgl. dazu Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 18), spielt schon deswegen keine Rolle, weil diese Veränderungen optisch weniger ins Gewicht fallen und der Eindruck der Uneinheitlichkeit durch die Pergola letztlich noch verstärkt wird (s.a. OLG Düsseldorf NZM 2001, 243). - BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Das Landgericht hat hierbei unter fallbezogener Abwägung der sich gegenüberstehenden beiderseitigen Grundrechte der Beteiligten aus Art. 14 GG (BVerfG NZM 2005, 182/183) darauf abgestellt, dass sowohl die Aussicht der Antragsteller von ihrem im ersten Stockwerk gelegenen Balkon aus erheblich gestört ist als auch der optische Gesamteindruck der Fassade als solcher nachhaltig verändert wurde (s.a. BayObLG NZM 2001, 771/LS).
- BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Nach dem maßgeblichen objektiven Inhalt und Sinn dieser Regelung, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 160, 354, 362; BGH WuM 2006, 270 jeweils m.w.N.), sind weder die Bestimmungen zu VII. 1) noch zu VII. 2) einschlägig. - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Entscheidend ist hierbei, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
c) Der inzwischen bestandskräftige Eigentümerbeschluss vom 1.7.2004 und der nachfolgende, ebenfalls bestandskräftige Eigentümerbeschluss vom 15.6.2005 sind nach ihrem objektiven Inhalt sowie nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292), dahingehend auszulegen, dass die Eigentümergemeinschaft bzw. die für diese handelnde Verwalterin derzeit keine Maßnahmen zur Beseitigung der Pergola ergreift. - OLG Hamm, 15.02.2000 - 15 W 426/99
Umgestaltung der Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten
- BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06
Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer …
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Nach dem maßgeblichen objektiven Inhalt und Sinn dieser Regelung, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 160, 354, 362; BGH WuM 2006, 270 jeweils m.w.N.), sind weder die Bestimmungen zu VII. 1) noch zu VII. 2) einschlägig. - BayObLG, 26.10.2000 - 2Z BR 71/00
Feststellung, ob der optische Gesamteindruck einer Wohnanlage nachteilig …
Auszug aus OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Das Landgericht hat hierbei unter fallbezogener Abwägung der sich gegenüberstehenden beiderseitigen Grundrechte der Beteiligten aus Art. 14 GG (BVerfG NZM 2005, 182/183) darauf abgestellt, dass sowohl die Aussicht der Antragsteller von ihrem im ersten Stockwerk gelegenen Balkon aus erheblich gestört ist als auch der optische Gesamteindruck der Fassade als solcher nachhaltig verändert wurde (s.a. BayObLG NZM 2001, 771/LS).
- OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an …
Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht den Nachteil für die Antragsteller damit begründet, dass der Gesamteindruck der Wohnanlage massiv beeinträchtigt werde und zudem durch die vorgeschobene Position des Balkons der Innenraum hinter dem Balkon der Antragsteller eingesehen werden kann (vgl. auch OLG München ZMR 2006, 800 m.w.N.).