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Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25192
VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04 (https://dejure.org/2007,25192)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.02.2007 - 34 A 31.04 (https://dejure.org/2007,25192)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 34 A 31.04 (https://dejure.org/2007,25192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WHG § 18 a; BWG § 29 e; BerlBG §§ 1, 2, 4; BerlStrG § 7; BGB §§ 315, 316
    Niederschlagswasserentgelt; Regenwasserabgabe; (Regen-) Entwässerung öffentlicher Straßen und Plätze; Anstalt öffentlichen Rechts; gesetzliches Schuldverhältnis; Anstaltslast; Abschreibung; Anschaffungswert; Wiederbeschaffungswert; (keine) Deckung der Kosten durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Berlin muss 171.149.407,87 Euro an die Berliner Wasserbetriebe für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege bezahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berlin muss 171 Mio € an die Berliner Wasserbetriebe zahlen - Kostenberechnung für Regenentwässerung war korrekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen den Berliner Wasserbetrieben und dem Land Berlin über die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze in Berlin; Zuständigkeit der Wasserbetriebe für eine Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 11.93

    Personalausweis - Herstellung - Lieferung - Kostenerstattung - Vergütungsanspruch …

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Von entscheidender Bedeutung war dort, dass die das jeweilige Landespersonalausweisgesetz ausführenden Kommunen verpflichtet sind, die Ausweise von der Bundesdruckerei zu beziehen, während diese zur Herstellung der Ausweise verpflichtet ist, und dass aus dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Gesetze folgt, dass die Personalausweisbehörden die Herstellung der Ausweise zu vergüten haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995 - 1 C 11.93 -, BVerwGE 98, 18).

    Sinn und Zweck dieser Vorschrift rechtfertigen es, sie analog auf gesetzliche gegenseitige Schuldverhältnisse anzuwenden, deren Verbindlichkeit außer Frage steht, bei denen aber die Höhe der Gegenleistung ebenfalls nicht festgelegt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995, a. a. O., S. 28).

    Dabei steht der Umstand, dass die Klägerin bei der Erbringung der Straßenentwässerungsleistungen als Monopolbetrieb tätig wird, ihrem Recht zur Bestimmung der Gegenleistung nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995, a. a. O.; BGH, Urteil vom 2. April 1964 - KZR 10/62 -, BGHZ 41, 271, 276 und Urteil 10. Oktober 1991 - III ZR 100/90 -, BGHZ 115, 311, 316).

    Entsprechendes muss auch dann gelten, wenn sich der Vergütungsanspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis herleitet, auf das die Vorschriften über gegenseitige Verträge entsprechend anwendbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1995, a. a. O. S. 30).

  • VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99

    Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Eine solche "Quersubventionierung" verstieße gegen die schon aus der Verfassung von Berlin herzuleitenden (vgl. BerlVerfGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - VerfGH 42/99 -, NVwZ 2000, 794, 797), aber auch in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Teilprivatisierungsgesetzes verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit.

    Die dazu in das Gesetz aufgenommenen Regelungen waren zum einen maßgebende Geschäftsgrundlage der Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Teilprivatisierungsgesetz (vgl. Abgeordnetenhaus, 13. Wahlperiode, Protokolle der 51., 57., 59., 60., 62., 66., 67. und 69. Sitzung) und zum anderen von tragender Bedeutung für die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs, mit der dieser die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem in der Verfassung von Berlin verankerten Demokratieprinzip festgestellt hat (vgl. BerlVerfGH, Urteil vom 20. Oktober 1999, a. a. O.).

  • OVG Berlin, 18.02.2004 - 1 B 23.03
    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Rn. 21 Auf die gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegte Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin durch das Urteil vom 18. Februar 2004 - OVG 1 B 23.03 - den Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. November 2002 und unter Aufhebung des Verfahrens zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen, die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten und die Revision nicht zugelassen.

    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des 1. Senates des Oberverwaltungsgerichts Berlin in seinem Urteil vom 18. Februar 2004 - OVG 1 B 23.03 - zur Zulässigkeit der Klage an.

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Rn. 106 Die Klägerin, die die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit ihrer Vergütungsforderungen trägt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2003 - VIII ZR 111/02 -, BGHZ 154, 5, 8 m. w. N.), hat dem Beklagten nur Kosten in Rechnung gestellt, deren ordnungsgemäße Berechnung für jedes der hier zu betrachtenden Haushaltsjahre durch Gutachten der W Wirtschaftsberatungsgesellschaft AG bzw. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W AG bestätigt worden ist.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Verzugszinsen unbeschadet des Grundsatzes, dass Zinsen für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 82, S. 49), dann beansprucht werden, wenn die Geldleistung eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, und der Gläubiger seinen Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen hat, dass die Erträge die Aufwendungen decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 P 42.97 [richtig: 7 C 42.87 - d. Red.] -, BVerwGE 81, 312, 318).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01

    Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben …

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Sie haben einen eigenen Haushalt, der als solcher vollständig ist (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 21. März 2003 - 6/01 -, NVwZ-RR 2003, 537, 539 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen Verzugszinsen unbeschadet des Grundsatzes, dass Zinsen für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 82, S. 49), dann beansprucht werden, wenn die Geldleistung eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, und der Gläubiger seinen Betrieb nach kaufmännischen Grundsätzen so zu führen hat, dass die Erträge die Aufwendungen decken (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 P 42.97 [richtig: 7 C 42.87 - d. Red.] -, BVerwGE 81, 312, 318).
  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei …

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Die dabei vorgenommene Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB mit dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 -, NJW-RR 1991, 1248; KG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2005 - 7 U 140/04, UA S. 8 -).
  • KG, 15.02.2005 - 7 U 140/04

    Vertragsverhältnis zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden: …

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    Die dabei vorgenommene Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 BGB mit dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1991 - II ZR 268/90 -, NJW-RR 1991, 1248; KG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2005 - 7 U 140/04, UA S. 8 -).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des …

    Auszug aus VG Berlin, 12.02.2007 - 34 A 31.04
    In einem solchen Fall der Anspruchskonkurrenz stehen, wenn nicht - wofür hier keine Anhaltspunkte gegeben sind - ausnahmsweise einer der Tatbestände nach seinem Sinn und Zweck oder aufgrund einer ausdrücklichen Regelung den Vorrang beanspruchen kann, sämtliche Rechtsfolgen gleichrangig nebeneinander (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 394.99 -, MDR 2001, 929; Urteil vom 12. Mai 1954 - GSZ 1/54 -, BGHZ 13, 88 und Urteil vom 13. Mai 1955 - I ZR 137/53 -, BGHZ 17, 214).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …

  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82

    Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; …

  • BGH, 13.05.1955 - I ZR 137/53

    Eisenbahnhaftung

  • BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96

    Ortsdurchfahrtenentwässerung

  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99

    Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße" …

  • VG Berlin, 29.08.2007 - 1 A 49.07

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeit über die Erfüllung einer …

    Vielmehr handelt es sich um die (hier: arbeitsteilige) Erfüllung einer bestimmten Verwaltungsaufgabe (Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) durch mehrere öffentlich-rechtliche Verwaltungsträger, für deren Abwicklung öffentliches Recht gilt (vgl. auch VG Braunschweig, Der Städtetag 1993, 185 und BVerwGE 98, 18 - Herstellung von Personalausweisen durch die Bundesdruckerei im Auftrag einer Stadt; VG Berlin, Urteil vom 12. Februar 2007 - VG 34 A 31.04 - Erstattung der Kosten der von den Berliner Wasserbetrieben besorgten Regenentwässerung durch das Land Berlin).
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