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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19454
ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08 (https://dejure.org/2008,19454)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08 (https://dejure.org/2008,19454)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. April 2008 - 34 Ca 2402/08 (https://dejure.org/2008,19454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Zur rechtlichen Zulässigkeit sogenannter Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Zulässigkeit sog. Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf; Prüfung atypischer Arbeitskampfmaßnahmen anhand des Grundsatzes der Kampfmittelfreiheit ; Voraussetzungen eines legalen Arbeitskampfes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08
    Nach der Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichts regelmäßig verboten sind Betriebsblockaden (beispielsweise Urteil v. 21.06.1988, 1 AZR 653/86 bzw. Urteil vom 08.11.1988, 1 AZR 417/86, jeweils auch veröffentlicht in Juris).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08
    Nach der Rechtsprechung der Bundesarbeitsgerichts regelmäßig verboten sind Betriebsblockaden (beispielsweise Urteil v. 21.06.1988, 1 AZR 653/86 bzw. Urteil vom 08.11.1988, 1 AZR 417/86, jeweils auch veröffentlicht in Juris).
  • ArbG Berlin, 12.12.2007 - 34 Ga 20169/07

    Arbeitsgericht verbietet Flashmob-Aktionen von ver.di in Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08
    Diese Flashmob-Aktion blieb die einzige ihrer Art. Am 12.12.2007 erwirkte die Klägerin beim Arbeitsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 34 Ga 20169/07 eine einstweilige Verfügung, mit der der beklagten Gewerkschaft solche Aktionen vorläufig untersagt wurden.
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer …

    gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2008 - 5 Sa 967/08 -, c) das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. April 2008 - 34 Ca 2402/08 - .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.09.2008 - 5 Sa 967/08

    Rechtmäßigkeit von Aufrufen zu "Flashmob"-Aktionen als ergänzende …

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2008 - 34 Ca 2402/08 die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu EUR 250, 000,00 ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten wobei die Ordnungshaft an ihrem jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist, zu unterlassen, durch Flugblatt oder auf sonstige Weise Mitglieder der Beklagten oder andere Personen dazu aufzurufen, zu mehreren Personen eine bestreikte Filiale eines Mitgliedunternehmens des Klägers gezielt aufzusuchen, um dort entweder mit vielen Menschen zur gleichen Zeit einen Pfennigartikel zu kaufen und so für längere Zeit den Kassenbereich zu blockieren oder damit dort viele Menschen zur gleichen Zeit ihre Einkaufswagen mit dem Ziel voll (bitte keine Frischware!!!) packen, diese dann an der Kasse oder anderswo in den Filialräumen stehenzulassen, 2.

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