Rechtsprechung
| VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17 A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 5 VwGO, § 30 Abs 1 AsylVfG 1992, § 36 AsylVfG 1992, § 80 Abs 2 VwGO, Art 16a GG
Abschiebung eines palästinensischen Staatsangehörigen; Verfolgungsgefahr im Libanon - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Der Verfassungs- und Gesetzgeber lässt das vorläufige Bleiberecht nicht erst dann entfallen, wenn das Verwaltungsgericht sich von der Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamts überzeugt hat, sondern schon dann, wenn es an der Richtigkeit dieser Entscheidung keine ernstlichen Zweifel hat (BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 88).Nach dem Wortlaut und der Systematik der Vorschrift bezieht sich das Merkmal der Rechtmäßigkeit nicht nur auf die (einfache) Unbegründetheit des Asylantrags, sondern auch auf die "Offensichtlichkeit" (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 163).
- EuGH, 30.01.2014 - C-285/12
Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
10 Vom Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ist auszugehen, wenn die regulären Streitkräfte eines Staates auf eine oder mehrere bewaffnete Gruppen treffen oder wenn zwei oder mehrere bewaffnete Gruppen aufeinandertreffen, ohne dass dieser Konflikt als "bewaffneter Konflikt, der keinen internationalen Charakter aufweist", i.S.d. humanitären Völkerrechts eingestuft zu werden braucht und ohne dass - über die Beurteilung des Grads der im betreffenden Gebiet herrschenden Gewalt hinaus - eine Bewertung der Intensität der bewaffneten Auseinandersetzungen, des Organisationsgrades der bewaffneten Gruppen oder der Dauer des Konflikts anzustellen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - C-285/12 -, juris Rn. 18 ff.).Allerdings wird das Vorliegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts nur zur Gewährung subsidiären Schutzes führen können, sofern die Auseinandersetzungen ausnahmsweise als ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit der Person angesehen werden, weil der Grad willkürlicher Gewalt bei diesen Konflikten ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder gegebenenfalls in die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - C-285/12 -, juris Rn. 30).
- BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99
Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Die Abschiebung eines Ausländers in Nicht-Vertragsstaaten ist danach unzulässig, wenn ihm dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK droht oder wenn im Einzelfall andere in der EMRK verbürgte, von allen Vertragsstaaten als grundlegend anerkannte Menschenrechtsgarantien in ihrem Kern bedroht sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34/99 -, juris Rn. 11).
- EuGH, 19.12.2012 - C-364/11
Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Zu diesen Organisationen zählt das UNRWA (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 -, juris Rn. 48). - EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Dass im Libanon ein solches Niveau an Gewalt vorläge, dass der Antragsteller allein aufgrund seiner Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. zum Maßstab EuGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 - BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6/13 -), lässt sich den Quellen nicht entnehmen. - BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes; …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Dass im Libanon ein solches Niveau an Gewalt vorläge, dass der Antragsteller allein aufgrund seiner Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. zum Maßstab EuGH…, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 - BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6/13 -), lässt sich den Quellen nicht entnehmen. - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Dass im Libanon ein solches Niveau an Gewalt vorläge, dass der Antragsteller allein aufgrund seiner Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. zum Maßstab EuGH…, Urteil vom 17. Februar 2009 - C-465/07 -, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 - BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2014 - 10 C 6/13 -), lässt sich den Quellen nicht entnehmen. - BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 629/06
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung der Abweisung einer Klage …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Dies setzt voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 - juris Rn. 10;… Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - juris Rn. 50; VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A - BeckRS 2015, 55636;… Heusch, in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, § 30 AsylG Rn. 14). - BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Zu der dort jeweils enthaltenen Formulierung, dass "ein solcher Schutz oder Beistand ... nicht länger gewährt" wird, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die bloße Abwesenheit von dem Einsatzgebiet des UNRWA oder die freiwillige Entscheidung, es zu verlassen, nicht als Wegfall des Beistandes eingestuft werden kann (so auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 C 21/87 -, BVerwGE 89, 296 [306]). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus VG Berlin, 25.09.2017 - 34 L 1380.17
Dies setzt voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und sich unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (…vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 7. November 2008 - 2 BvR 629/06 - juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83, 2 BvR 449/83 - juris Rn. 50; VG Berlin, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - VG 33 L 300.15 A - BeckRS 2015, 55636;… Heusch, in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 2016, § 30 AsylG Rn. 14). - BVerfG, 19.06.1990 - 2 BvR 369/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im …
- VG Minden, 04.07.2016 - 10 L 898/16
Asylantrag, Abweisung als offensichtlich unbegründet Richtlinie, unmittelbare …
- VG Düsseldorf, 15.12.2015 - 5 L 3947/15
- VG Dresden, 11.07.2016 - 7 L 461/16
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsandrohung …
- VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbegehrens; (keine) …
Trotz der als prekär einzustufenden Verhältnisse in den palästinensischen Flüchtlingslagern (…vgl. Lagebericht, a.a.O., S. 12) ist es für Palästinenser im Libanon noch möglich - sofern keine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen ist - die elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. August 2017 - VG 34 K 274.14 A -, Entsch.-Abdr. S. 10 ff.; VG Berlin, Beschluss 25. September 2017 - VG 34 L 1380.17 A -, Entsch.-Abdr. S. 5).Es bestehen - trotz der zusätzlichen Belastung durch einreisende Palästinenser aus Syrien - aber keine Anhaltspunkte dafür, dass über diese Hilfsleistungen die Grundversorgung nicht mehr gesichert wäre (vgl. ebenda, S. 26, wonach das UNRWA trotz Unterfinanzierung selbst für nicht registrierte Palästinaflüchtlinge in vielen Fällen - "in most cases" - noch Unterstützung anbieten konnte;… vgl. auch Danish Immigration Service, a.a.O., S. 28 ff., wonach das UNRWA weiterhin die bisherigen Unterstützungsleistungen bietet, allerdings diese auf mehr Personen aufgeteilt werden müssen; VG Berlin, Beschluss vom 25. September 2017, a.a.O., Entsch.-Abdr. S. 5).
- VG Berlin, 09.01.2018 - 34 K 994.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen palästinensischen …
Trotz der als prekär einzustufenden Verhältnisse in den palästinensischen Flüchtlingslagern (…vgl. Lagebericht, a.a.O., S. 12) ist es für Palästinenser im Libanon noch möglich - sofern keine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen ist - die elementaren Bedürfnisse, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. August 2017 - VG 34 K 274.14 A -, Entsch.-Abdr. S. 10 ff.; VG Berlin, Beschluss 25. September 2017 - VG 34 L 1380.17 A -, bei juris Rn. 8).Es bestehen - trotz der zusätzlichen Belastung durch einreisende Palästinenser aus Syrien - aber keine Anhaltspunkte dafür, dass über diese Hilfsleistungen die Grundversorgung nicht mehr gesichert wäre (vgl. ebenda, S. 26, wonach das UNRWA trotz Unterfinanzierung selbst für nicht registrierte Palästinaflüchtlinge in vielen Fällen - "in most cases" - noch Unterstützung anbieten konnte;… vgl. auch Danish Immigration Service, a.a.O., S. 28 ff., wonach das UNRWA weiterhin die bisherigen Unterstützungsleistungen bietet, allerdings diese auf mehr Personen aufgeteilt werden müssen; VG Berlin, Beschluss vom 25. September 2017, a.a.O., Entsch.-Abdr. S. 5).
- VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 624/17
Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung Libanon
Denn unabhängig von der Frage, ob im Libanon derzeit ein internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikt herrscht, wovon angesichts der derzeitigen Erkenntnislage nicht auszugehen ist (siehe VG Berlin…, Urteil vom 9. Februar 2018 - 34 K 466.16 A -, juris, Rn. 57; Beschluss vom 25. September 2017 - 34 L 1380.17 A -, juris, Rn. 11), ist schon nicht ersichtlich, woraus sich eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit des Klägers ergeben soll. - VG Potsdam, 13.04.2018 - 8 K 694/17
Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung Libanon
Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Klägerin aufgrund ihrer palästinensischen Volkszugehörigkeit im Libanon einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AsylG ausgesetzt ist (siehe VG Ansbach…, Urteil vom 22. Juni 2017 - AN 9 K 16.31238 -, juris, Rn. 35; VG Berlin, Beschluss vom 25. September 2017 - 34 L 1380.17 A -, juris, Rn. 8; VG Würzburg…, Urteil vom 15. November 2017 - W 2 K 16.31924 -, juris, Rn. 31), zumal sie - im Unterschied zu dem überwiegenden Teil der im Libanon lebenden Palästinenser - vor ihrer Ausreise nicht unter den schwierigen und beengten Verhältnissen eines Flüchtlingslagers gelebt hat (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage im Libanon, Stand: Dezember 2017 [Lagebericht], Seite 12).
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