Rechtsprechung
| VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anspruch auf Rückholung von sich im Lager Al-Hol befindenden Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Erste Entscheidung eines deutschen Gerichts: Familie eines IS-Kämpfers muss zurückgeholt werden
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 10 S 43.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 10 S 43.19
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 1302
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
Auszug aus VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
Den Grundrechten lassen sich regelmäßig keine konkreten Anforderungen an die Art und das Maß des gebotenen Schutzes entnehmen (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/122 -, juris Rn. 19 ff. m.w.Nachw.; s. für die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Waffenrechts auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 1645/10 -, juris, und für die Wahrnehmung der Interessen von Bundesbürgern gegenüber fremden Staaten BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 -, juris Rn. 36).Eine Verletzung der Schutzpflicht kann daher nur dann festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2013, a.a.O., Rn. 5 m.w.Nachw.).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
Eine solche Vorwegnahme der Hauptsachenentscheidung kommt - mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes - vielmehr nur in Ausnahmefällen und zwar nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Oktober 1998 - 2 BvR 745.88 -, BVerfGE 79, 69 ). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
Den Grundrechten lassen sich regelmäßig keine konkreten Anforderungen an die Art und das Maß des gebotenen Schutzes entnehmen (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. Mai 2013 - 2 BvR 1804/122 -, juris Rn. 19 ff. m.w.Nachw.; s. für die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Waffenrechts auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Januar 2013 - 2 BvR 1645/10 -, juris, und für die Wahrnehmung der Interessen von Bundesbürgern gegenüber fremden Staaten BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 -, juris Rn. 36). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 56.15
Streitwert; Änderung von Amts wegen; Eilverfahren; (vorläufige) Visumerteilung; …
Auszug aus VG Berlin, 10.07.2019 - 34 L 245.19
Das Gericht hat für jeden zurückzuholenden Antragsteller den Auffangstreitwert angesetzt und diesen in Übereinstimmung mit der ständigen Praxis des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in visumsrechtlichen Verfahren, die die Vorwegnahme der Hauptsache zum Gegenstand haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2018, OVG 3 S 11.18/OVG 3 M 8.18; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 56.15 -, juris Rn. 3 m.w.Nachw.), um die Hälfte reduziert.
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 10 S 30.20
Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …
Im Übrigen hätte die Antragsgegnerin sich insoweit bei ihrer Auslandvertretung in der Türkei, der für die Provinz Hatay mit der Stadt Antakya zuständigen Konsularabteilung ihrer Botschaft in Ankara, erkundigen können, ob ggf. die von ihr erstmals in der Beschwerdeschrift vom 11. Mai 2020 angesprochenen Unterlagen über die Geburt der Antragstellerin zu 3. in Antakya oder entsprechende Informationen von Amts wegen oder zumindest über Vertrauenspersonen vor Ort ermittelbar oder die Angaben der Antragsteller insoweit unglaubhaft sind, nachdem sie seit dem Schreiben der Antragsteller vom 25. September 2019 weiß, dass diese die Bescheinigung des Krankenhauses jedenfalls "derzeit" nicht beibringen können und - wie auch von der Beschwerde nicht bestritten - von einer Gefahr für Leib und Leben der Antragsteller zu 3. und zu 4. auszugehen hatte (BA S. 6 - 10; vgl. zu gleichen Umständen in einem Parallelfall bereits VG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 -, juris Rn. 15 f., und OVG Berlin-Brandenburg;… Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris Rn. 4, 6 und 10 f.).Rn. 32 Im Hinblick auf die aus der Presseberichterstattung über den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. Juli 2019 (- VG 34 L 245.19 -, juris Rn. 15 f.) schon allgemein bekannte Dringlichkeit der Rückführung deutscher Kinder aus dem Lager Al-Hol in Syrien nach Deutschland im Familienverband mit ihrer jeweiligen Mutter und die von der Beschwerde nicht in Frage gestellte Bestätigung dieser Dringlichkeit angesichts der Gefahr für Leib und Leben der Antragsteller zu 3. und zu 4. auch im vorliegenden Fall durch das Verwaltungsgericht spricht viel dafür, dass der zeitliche Rahmen im o.a. Sinne (s.o. zu 2. a)) bereits überschritten gewesen sein dürfte, als der hier angegriffene Beschluss erging, und somit das Verwaltungsgericht vom Einholen eines solchen Gutachtens unter Berücksichtigung der von ihm im Übrigen ausgeführten Gründe für eine Glaubhaftmachung schon deshalb absehen durfte, weil sonst der den Antragstellern zu gewährende einstweilige Rechtsschutz kaum noch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) hätte genügen können.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2020 - 10 S 36.20
Beschwerde; Berücksichtigung neuer Umstände; Rückholung deutscher …
Rn. 7 "aa) Die Kammer hat erstmals mit Beschluss vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 - ( NVwZ 2019, 1302 ) entschieden, dass deutschen Staatsbürgern, die sich im Lager Al-Hol befinden, verfassungsunmittelbar aus der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2) GG folgenden grundrechtlichen Schutzpflicht, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Oktober 1977 - BVerfG 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13), ein gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteter Anspruch auf Rückholung in das Bundesgebiet zustehen kann. - OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2020 - 10 S 45.20
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: Berücksichtigung neuer Tatsachen im …
"aa) Die Kammer hat erstmals mit Beschluss vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 - (NVwZ 2019, 1302) entschieden, dass deutschen Staatsbürgern, die sich im Lager Al-Hol befinden, verfassungsunmittelbar aus der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2) GG folgenden grundrechtlichen Schutzpflicht, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Oktober 1977 - BVerfG 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13), ein gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteter Anspruch auf Rückholung in das Bundesgebiet zustehen kann.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2020 - 10 S 52.20
Beschwerde im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO; Berücksichtigung neuer …
Rn. 12 "aa) Die Kammer hat erstmals mit Beschluss vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 - (NVwZ 2019, 1302) entschieden, dass deutschen Staatsbürgern, die sich im Lager Al-Hol befinden, verfassungsunmittelbar aus der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2) GG folgenden grundrechtlichen Schutzpflicht, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Oktober 1977 - BVerfG 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13), ein gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteter Anspruch auf Rückholung in das Bundesgebiet zustehen kann. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 10 S 64.19
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Leistungsbegehren auf …
Rn. 9 Gemessen an diesem Maßstab haben die Antragsteller mit ihren innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründen nicht hinreichend substantiiert dargetan, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass angesichts der Verhältnisse in dem von kurdischen Kräften kontrollierten Flüchtlingslager Camp Al-Roj und der dortigen humanitären, medizinischen und Sicherheitslage (anders als im Lager Al-Hol, vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 34 L 245.19 -, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 10 S 43.19 -, juris) keine Bedrohung für Leib und Leben der Antragsteller bestehe, unrichtig ist. - VG Berlin, 24.06.2024 - 34 K 40.23
Rückholung der Angehörigen von IS-Kämpfern aus Syrien; Erstattung von Auslagen …
Rn. 42 Dementsprechend hat die Kammer als mögliche Anspruchsgrundlage für eine Repatriierung aus Nordostsyrien unmittelbar auf grundrechtliche Schutzansprüche abgestellt (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 -, juris Rn. 12 ff.) und einen vorrangigen einfachgesetzlichen Anspruch aus § 5 KonsG abgelehnt (…Beschluss der Kammer vom 3. November 2021 - VG 34 L 143/21 -, juris Rn. 18 ff. m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 10 S 28.20
Rückführung mutmaßlicher IS-Anhängerin deutscher Staatsangehörigkeit und ihrer …
Im Hinblick auf die aus der Presseberichterstattung über den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 - schon allgemein bekannte Dringlichkeit der Rückführung deutscher Kinder aus dem Lager Al-Hol in Syrien nach Deutschland im Familienverband mit ihrer jeweiligen Mutter und die von der Beschwerde nicht in Frage gestellte Bestätigung dieser Dringlichkeit angesichts der Gefahr für Leib und Leben der Antragstellerinnen zu 3. und zu 4. auch im vorliegenden Fall durch das Verwaltungsgericht spricht viel dafür, dass der zeitliche Rahmen im o.a. Sinne bereits überschritten gewesen sein dürfte, als der hier angegriffene Beschluss erging, und somit das Verwaltungsgericht vom Einholen eines solchen Gutachtens unter Berücksichtigung der von ihm im Übrigen angeführten Gründe für eine Glaubhaftmachung schon deshalb absehen durfte, weil sonst der den Antragstellern zu gewährende einstweilige Rechtsschutz kaum noch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) hätte genügen können. - VG Berlin, 27.01.2020 - 34 L 334.19
Einstweiliger Rechtsschutz zur Rückholung
Rn. 17 a. Die Kammer hat erstmals mit Beschluss vom 10. Juli 2019 - VG 34 L 245.19 - ( NVwZ 2019, 1302 ) entschieden, dass deutschen Staatsbürgern, die sich im Lager Al-Hol befinden, verfassungsunmittelbar aus der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2) GG folgenden grundrechtlichen Schutzpflicht, sich schützend und fördernd vor das menschliche Leben zu stellen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Oktober 1977 - BVerfG 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13), ein gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteter Anspruch auf Verbringung in das Bundesgebiet zustehen kann.
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