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Rechtsprechung
   OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25084
OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10 (https://dejure.org/2010,25084)
OLG München, Entscheidung vom 17.08.2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10 (https://dejure.org/2010,25084)
OLG München, Entscheidung vom 17. August 2010 - 34 W 98/10 und 34 W 99/10 (https://dejure.org/2010,25084)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 4.12.2008 ( NJW 2009, 594 ) zum Ausdruck gebracht, dass die Verkehrsfähigkeit der GbR stets vorrangig sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 4.12.2008 ( BGHZ 179, 102 ) die Nachweisfrage, namentlich beim Grundstückserwerbsgeschäft der GbR, nicht vertieft.

  • OLG Schleswig, 09.12.2009 - 2 W 168/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Grundbuchamt bei Erwerb eines …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    1. Existenz und Vertretungsverhältnisse der GbR ergeben sich nicht bereits aus der (einseitig bewilligten) Eintragung der Eigentumsvormerkung (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 320 ; Leitsätze 1 - 3).

    Dass (die) Identität der Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen im Anwendungsbereich des § 20 GBO in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen, ist demnach auch die überwiegende Ansicht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 320 - Leitsatz 4 - KG vom 23.3.2010, 1 W 88 + 116 -127/10; OLG Nürnberg vom 8.4.2010, 10 W 277/10, dort allerdings abweichend zu den Nachweismöglichkeiten).

  • KG, 21.10.2008 - 1 W 246/08

    Grundbucheintragung: Nachweis einer an eine negative Bedingung geknüpften …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Insbesondere eignet sich dazu nicht eine Erklärung von Beteiligten über die Rechtsverhältnisse der GbR, selbst wenn sie ggf. untermauert wird durch eidesstattliche Versicherung (vgl. KG FGPrax 2009, 55 ; Bestelmeyer Rpfleger 2010, 169/181 f.).

    Die Beweiskraft der notariellen Urkunde umfasst nicht die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung (KG FGPrax 2009, 55 /56).

  • OLG München, 26.08.2009 - 34 Wx 54/09

    Rechtsbeschwerde im Grundbuchverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit geänderten …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    § 899a BGB , der auch für Eintragungen vor dem MittBayNot 2009, 466 ; Senat vom 26.8.2009, 34 Wx 054/09 = MittBayNot 2010, 126 m. Anm. Ruhwinkel), erlaubt die Vermutung (nur) in Ansehung des eingetragenen Rechts, d. h. für Rechtshandlungen mit unmittelbarem Bezug auf den Eintragungsgegenstand (…Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 899a Rn. 5 u. 7), also das jeweils verzeichnete Grundstücksrecht (Miras DStR 2010, 604 /607).
  • OLG München, 18.08.2009 - 34 Wx 47/09

    Liegenschaftsrecht: Gesetzliche Neuregelung der Behandlung von Gesellschaften …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    § 899a BGB , der auch für Eintragungen vor dem MittBayNot 2009, 466 ; Senat vom 26.8.2009, 34 Wx 054/09 = MittBayNot 2010, 126 m. Anm. Ruhwinkel), erlaubt die Vermutung (nur) in Ansehung des eingetragenen Rechts, d. h. für Rechtshandlungen mit unmittelbarem Bezug auf den Eintragungsgegenstand (…Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 899a Rn. 5 u. 7), also das jeweils verzeichnete Grundstücksrecht (Miras DStR 2010, 604 /607).
  • OLG München, 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    3. Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 20.7.2010 (34 Wx 063/10 = ZIP 2010, 1496) daran festgehalten, dass im Anwendungsbereich des § 20 GBO die Identität der Gesellschaft mit einer bestehenden Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    In dem bereits zitierten Beschluss vom 20.7.2010 ist dazu ausgeführt: Der Senat folgt nicht der Ansicht des Oberlandesgerichts Saarbrücken ( ZfIR 2010, 329 mit zust. Anm. Zimmer), dass die tatsächliche Erklärung von Beteiligten bereits einen ausreichenden Nachweis dafür darstelle, eine GbR mit dem konkret bezeichneten Gesellschafterbestand sei ... in dieser Form auch gegenwärtig noch fortbestehend.
  • BGH, 06.03.1959 - V ZB 3/59

    Auflassungsvollmacht und Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Die zur Vollmachtbestätigung entwickelten Grundsätze ( BGHZ 29, 366 ) können nicht herangezogen werden, denn diese setzen gerade voraus, dass die aktuellen Rechtsverhältnisse der GbR und ihrer Gesellschafter bekannt und belegt sind.
  • OLG Nürnberg, 08.04.2010 - 10 W 277/10

    Grundbucheintragung: Voraussetzungen für die Eintragung einer Gesellschaft …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Dass (die) Identität der Gesellschaft sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen im Anwendungsbereich des § 20 GBO in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen, ist demnach auch die überwiegende Ansicht in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Schleswig Rpfleger 2010, 320 - Leitsatz 4 - KG vom 23.3.2010, 1 W 88 + 116 -127/10; OLG Nürnberg vom 8.4.2010, 10 W 277/10, dort allerdings abweichend zu den Nachweismöglichkeiten).
  • BGH, 07.11.1962 - V ZR 120/60

    Angabe des abgelaufenen Tages in der notariellen Urkunde - Vorliegen einer …

    Auszug aus OLG München, 17.08.2010 - 34 W 98/10
    Die Bestimmung ist zwar ihrer Fassung nach nur eine Ordnungsvorschrift (BGH DNotZ 1963, 313 ;… Knothe in Bauer/von Oefele § 29 Rn. 5).
  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch …

  • OLG Rostock, 14.09.2010 - 3 W 100/10

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz, der Identität und der …

    Im Anwendungsbereich des § 20 GBO bedeutet dies, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentum erwirbt, dass dem Grundbuchamt die Existenz und Identität der Gesellschaft und die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen in dieser Form nachzuweisen sind (OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.04.2010, 10 W 277/10, ZIP 2010, 1344-1345; OLG München, Beschl v. 17.08.2010, 34 W 98/10, zit. nach Juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.12.2009, 2 W 168/09, DNotZ 2010, 296ff m. w. N.).

    Der Entscheidung entgegengetreten sind das OLG Nürnberg (Beschl. v. 08.04.2010, 10 W 277/10) und das OLG München (Beschl. v. 20.07.2010, 34 Wx 63/10, ZIP 2010, 1496ff und Beschl. v. 17.08.2010, 34 W 98/10, zitiert nach Juris).

    Das OLG Nürnberg verlangt dabei die Vorlage des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags und eidesstattlicher Versicherungen der Gesellschafter, dass sich seit Gründung der Gesellschaft keine Veränderungen im Gesellschafterbestand ergeben haben, während das OLG München die Vorlage des Gesellschaftsvertrags genügen lässt, aber einen engen zeitlichen Rahmen setzt, innerhalb dessen ein Gesellschaftsvertrag noch den aktuellen Bestand belegen kann (Beschl. v. 17.08.2010, aaO.).

    So kann jedenfalls eine GbR, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft durch notariellen Vertrag gegründet wird, im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen werden (OLG München, Beschl. v. 17.08.2010 aaO., Beschl. v. 27.04.2010, 34 Wx 32/10;… OLG Schleswig aaO.; Bestelmeyer, Rpfleger 2010, 1; Lautner, DNotZ 2009, 650ff, 658).

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