Rechtsprechung
| OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AufenthG § 62 Abs. 2; ; FGG § 12; ; FreihEntzG § 5 Abs. 1 Satz 1
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 62 Abs. 2; AsylVfG § 26 a Abs. 2; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 3; FGG § 12; FreihEntzG § 5 Abs. 1 S. 1
D (A), Abschiebungshaft, Asylgesuch, Drittstaatenregelung, Asylantrag, Sachaufklärungspflicht, Anhörung, Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Verhältnismäßigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebungshaft gegen Minderjährige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Verhängung von Abschiebungshaft gegen Minderjährige; Aufklärung der Frage der Minderjährigkeit eines von Abschiebungshaft Betroffenen von Amts wegen
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 58 XIV 61/05
- LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2005 - 18 T 2507/05
- OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags
Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Bei einer solchen Fallgestaltung setzt die Erlangung einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG) einen förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylVfG voraus (vgl. BGHZ 153, 18).Der aus einem sicheren Drittstaat unerlaubt eingereiste Ausländer genießt aber nach Art. 16a Abs. 2 GG kein Asylrecht, so dass in diesen Fällen für eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechts keine Veranlassung besteht (vgl. BGHZ 153, 18/21).
- OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 164/02
Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft gegenüber Minderjährigen
Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang). - OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 245/04
Zurückweisungshaftanordnung für einen minderjährigen Ausländer
Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs wird es deshalb regelmäßig erfordern, dass die Ausländerbehörde prüft, ob mildere Mittel als Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (vgl. OLG Frankfurt am Main vom 30.8.2004, 20 W 245/04 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang; KG Beschluss vom 18.3.2005, 26 W 84/04; OLG Köln vom 11.9.2002, 16 Wx 164/2002 bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
- BayObLG, 30.04.1999 - 3Z BR 127/99
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft bei verspätetem Asylantrag
Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Ob auch der vom Landgericht bejahte Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gegeben ist, kann im Hinblick auf den aus der Abschiebungshaft heraus gestellten Asylantrag zweifelhaft sein (vgl. OLG Düsseldorf, FG Prax 2004, 254 einerseits, BayObLGZ 1999, 97 andererseits), braucht aber nicht entschieden zu werden (siehe auch BayObLG InfAuslR 2001, 343). - BayObLG, 07.07.2000 - 3Z BR 197/00
Asylverfahren minderjähriger Ausländer
Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Die Minderjährigkeit eines Ausländers schließt nicht generell die Anordnung von Sicherungshaft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aus (BayObLG Beschluss vom 26.6.2003, 4Z BR 38/03; BayObLGZ 2000, 203, jeweils zu § 57 Abs. 2 AuslG). - BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 57/01
Einreise eines Ausländers mit Hilfe eines Schleusers
Auszug aus OLG München, 28.04.2005 - 34 Wx 45/05
Ob auch der vom Landgericht bejahte Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG gegeben ist, kann im Hinblick auf den aus der Abschiebungshaft heraus gestellten Asylantrag zweifelhaft sein (vgl. OLG Düsseldorf, FG Prax 2004, 254 einerseits, BayObLGZ 1999, 97 andererseits), braucht aber nicht entschieden zu werden (siehe auch BayObLG InfAuslR 2001, 343).
- OLG Zweibrücken, 09.03.2006 - 3 W 36/06
Abschiebung: Ausschluss der Abschiebungshaft gegen Minderjährige
a) Allerdings schließt die Minderjährigkeit eines abzuschiebenden Ausländers nicht generell die Anordnung von Haft aus (BayObLGZ 2000, 203; OLG München OLGR München 2005, 393).Das Fehlen einer derartigen Möglichkeit muss die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar darlegen (OLG München, OLGR München 2005, 393, 394 m.w.N.).
c) Sollte das Landgericht danach erneut zu dem Ergebnis gelangen, der Betroffene sei tatsächlich noch minderjährig, wird die antragstellende Behörde darzulegen haben, warum für sie - auch mit Amtshilfe des zuständigen Jugendamts - keine Möglichkeit besteht, als milderes Mittel gegenüber der Abschiebungshaft den Betroffenen z.B. in einem Jugendheim - ggfs. auch außerhalb von Rheinland-Pfalz - unterzubringen (vgl. OLG München OLGR München 2005, 393, 394;… Renner, Ausländerrecht 8. Aufl. § 62 AufenthG Rdnr. 11, jeweils m.w.N.).
- BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10
Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen …
Rn. 9 a) Allerdings kommt bei minderjährigen Ausländern dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von Sicherungshaft wegen der Schwere des Eingriffs besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30. August 2004 - 20 W 245/04, juris, Rn. 3; OLG Köln, OLGR 2003, 193; OLG München, OLGR 2005, 393, 394; OLG Rostock, OLGR 2006, 993, 994; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 599; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand, 61. Aktual. - OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 20 W 124/06
Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Haft zur Sicherung der …
Dieser Rechtsprechung haben sich zwischenzeitlich auch das Kammergericht (Beschlüsse vom 18. März 2005 in der Sache 25 W 64/04 = InfAuslR 2005, 268 und vom 14. Oktober 2005 in der Sache 25 W 66/05 dok. bei Melchior) sowie das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 28. April 2005 in der Sache 34 Wx 045/05 dok. bei Melchior= OLGR München 2005, 393) und das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 9. März 2006 in der Sache 3 W 36/06 dok.
- OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 20 W 565/05
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit der Haftanordnung bei Vorliegen eines …
bei Melchior = InfAuslR 2005, 324 und vom 28. April 2005 in der Sache 34 Wx 45/05 - dok. - OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06
Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in …
Die Anordnung von Abschiebungshaft darf als "ultima ratio" nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel zur Sicherung der Abschiebung nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, 1475; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.1.2006, Az. 20 W 565/05, OLG München, OLGR 2005, 393/394; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 188). - OLG Rostock, 09.08.2006 - 3 W 138/05
Abschiebehaftanordnung bei behaupteter Minderjährigkeit
Bestehen Zweifel, ob die Betroffene minderjährig ist, ist das Gericht zudem verpflichtet, dies umfassend aufzuklären (OLG München, OLGR München 2005, 393). - OLG München, 09.05.2005 - 34 Wx 37/05
Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft gegen Minderjährige
z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (siehe auch Senat Beschluss vom 28.4.2005, 34 Wx 045/05).«. - LG München I, 03.04.2008 - 13 T 328/08
D (A), Abschiebungshaft, Antrag, Ausländerbehörde, Anhörung, Minderjährige, …
Bei Jugendlichen ist streng zu prüfen, ob mildere Mittel als gerade die Haft zur Sicherung der zwangsweisen Ausreise in Betracht kommen, wie z.B. die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung (OLG München, OLG-Report 2005, 393).
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