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Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 13.10.2003

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24991
OVG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03 (https://dejure.org/2003,24991)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2003 - 34 X 87.03 (https://dejure.org/2003,24991)
OVG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 34 X 87.03 (https://dejure.org/2003,24991)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Abschiebungsschutz wegen konkreter Gefahr für Leib und Leben; Unmöglichkeit der Fortführung einer medizinischen Versorgung als Abschiebungshindernis (Abschiebungsschutz aus gesundheitlichen Gründen); Aussetzung der Abschiebung aus humanitären Gründen; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

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  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches …

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  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31544
VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03 (https://dejure.org/2003,31544)
VG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2003 - 34 X 87.03 (https://dejure.org/2003,31544)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 34 X 87.03 (https://dejure.org/2003,31544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Feststellung von Abschiebungshindernissen; Erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Einzelfallbezogene, individuell bestimmte und erhebliche Gefährdungssituation; Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit; Gefahren für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Dabei ist die Gefahr erheblich, wenn sich bei einer Krankheit der Gesundheitszustand des Ausländers im Zielstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, und ist konkret, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers in den Zielstaat der Abschiebung eintreten würde, weil er auf eine bestimmte medizinische Betreuung angewiesen ist, die dort jedoch entweder gar nicht zur Verfügung steht oder für ihn - und sei es gegebenenfalls auch nur aus finanziellen Gründen - jedenfalls nicht erreichbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383, 387 und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchh.

    Dementsprechend kommt es auch dann, wenn ein Ausländer Abschiebungsschutz im Zusammenhang mit der befürchteten wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlimmerung einer Krankheit bei Abschiebung in seinen Herkunftsstaat begehrt, darauf an, ob es sich um eine singuläre oder nur geringfügig verbreitete Krankheit oder eine weit verbreitete Erkrankung handelt, von der in dem betreffenden Staat eine größere Zahl von Menschen betroffen ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. S. 387 zum Einzelfall eines Kleinkindes mit angeborenem Herzfehler aus Jugoslawien und Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 -, NVwZ 1998, 973, 974 zur Gruppe der HIV-Infizierten in der Demokratischen Republik Kongo).

  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Dabei ist die Gefahr erheblich, wenn sich bei einer Krankheit der Gesundheitszustand des Ausländers im Zielstaat wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, und ist konkret, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers in den Zielstaat der Abschiebung eintreten würde, weil er auf eine bestimmte medizinische Betreuung angewiesen ist, die dort jedoch entweder gar nicht zur Verfügung steht oder für ihn - und sei es gegebenenfalls auch nur aus finanziellen Gründen - jedenfalls nicht erreichbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 105, 383, 387 und Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchh.

    Das Gericht folgt insoweit der Auffassung des Bayerischen VGH, wonach auch Kranke, die aus finanziellen Gründen keine ausreichende medizinische Versorgung erlangen können, eine Bevölkerungsgruppe im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG bilden (BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 -, juris; ebenso: VG Augsburg, Beschluss vom 24. September 2002 - 3 S 02.30782; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchh. 402.240 § 53 AuslG Nr. 60), nicht.

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Der Kläger beruft sich insoweit auf Gefahren, die sich aus einer Abschiebung als solcher ergeben und deswegen gegebenenfalls nur durch die abschiebende Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis Berücksichtigung finden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463 und vom 21. September 1999 - BVerwG 9 C 8.99 -, Buchh.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Der Kläger beruft sich insoweit auf Gefahren, die sich aus einer Abschiebung als solcher ergeben und deswegen gegebenenfalls nur durch die abschiebende Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis Berücksichtigung finden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 C 1.02 -, DVBl. 2003, 463 und vom 21. September 1999 - BVerwG 9 C 8.99 -, Buchh.
  • OVG Bremen, 16.12.1999 - 1 B 392/99
    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Die Folgen eines solchen Therapieabbruchs können je nach Schweregrad gegebenenfalls ein der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis bilden, das als inlandsbezogenes Abschiebungshindernis aber ebenfalls nur in einem gegen die zuständige Ausländerbehörde gerichteten ausländerrechtlichen Verfahren mit Erfolg geltend gemacht werden kann, wobei zusätzliche Bedeutung erlangen kann, ob der Betreffende in bestimmte Verhältnisse im Bundesgebiet "hineintherapiert" worden ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 1 B 392/99 -, juris).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Dabei können individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, selbst dann nicht unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG als Abschiebungshindernis berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urteil vom 8.Dezember 1998 - 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77, 82 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, EZAR 043 Nr. 51).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Dabei können individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, selbst dann nicht unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG als Abschiebungshindernis berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urteil vom 8.Dezember 1998 - 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77, 82 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, EZAR 043 Nr. 51).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wäre; dann gebieten es die Grundrechte des Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, 258 …und Urteil vom 8. Dezember 1998 a.a.O. S. 80).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Dementsprechend kommt es auch dann, wenn ein Ausländer Abschiebungsschutz im Zusammenhang mit der befürchteten wesentlichen oder gar lebensbedrohlichen Verschlimmerung einer Krankheit bei Abschiebung in seinen Herkunftsstaat begehrt, darauf an, ob es sich um eine singuläre oder nur geringfügig verbreitete Krankheit oder eine weit verbreitete Erkrankung handelt, von der in dem betreffenden Staat eine größere Zahl von Menschen betroffen ist (BVerwG…, Urteil vom 25. November 1997 a.a.O. S. 387 zum Einzelfall eines Kleinkindes mit angeborenem Herzfehler aus Jugoslawien und Urteil vom 27. April 1998 - 9 C 13.97 -, NVwZ 1998, 973, 974 zur Gruppe der HIV-Infizierten in der Demokratischen Republik Kongo).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03
    Dabei können individuelle Gefährdungen des Ausländers, die sich aus einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ergeben, selbst dann nicht unmittelbar nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG als Abschiebungshindernis berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324, 328; Urteil vom 8.Dezember 1998 - 9 C 4.98 -, BVerwGE 108, 77, 82 und Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 5.01 -, EZAR 043 Nr. 51).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im …

  • BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 71.02

    Demokratische Republik Kongo, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Grundsätzliche …

  • VGH Bayern, 10.10.2000 - 25 B 99.32077
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - A 13 S 441/94

    Abschiebungsandrohung: Benennung von Zielstaat und Ersatzländern - Prüfung von …

  • VG Augsburg, 24.09.2002 - Au 3 S 02.30782

    Russland, Awaren, Moslems, Kaukasier, Folgeantrag, Wehrdienst, Einberufung, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 8 A 59/04

    Türkei, Kurden, Krankheit, Psychische Erkrankung, Cerebrales Anfallsleiden, …

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60; BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 25 B 99.32077 -, juris; VG Schleswig, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 14 A 246/02 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 30. Juni 2003 - 8 A 43/02 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2003 - 34 X 87.03 -, juris.
  • VG Gießen, 04.04.2006 - 5 E 969/05

    Bangladesch, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …

    Demgegenüber läge das Tatbestandsmerkmal des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG einer Verschlimmerung der Krankheit ohne medizinische Behandlung nicht vor, wenn eine wesentliche Besserung bzw. die Verhinderung einer (geistigen) Behinderung durch die erfolgende Betreuung und Behandlung nicht zu erwarten wäre und diese Maßnahmen nicht darauf gerichtet wären, eine ohne sie zu befürchtende Verschlimmerung der Erkrankung abzuwenden (so z.B. auch VG Berlin, Urteil vom 13.10.2003 - 34 X 87.03 -).
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