Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 34-IV-21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests: ... - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 180-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 34-IV-21
Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG muss ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle bestehenden Möglichkeiten nutzen, um die behauptete Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2009 - Vf. 180-IV-08; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 202-IV-20
Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung insbes. zu …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 34-IV-21
Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 202-IV-20 [HS] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 137-IV-21
Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde …
Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 111-IV-21; Beschluss vom 31. Mai 2020 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 13.03.2024 - 2-IV-22 Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 114-IV-21 [HS]/Vf. 115-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 213-IV-21 [HS]/ Vf. 214-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 202-IV-20; Beschluss vom 31. Mai 2020 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 114-IV-21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Sächsischen …
Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 213-IV-21 [HS]/ Vf. 214-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 202-IV-20; Beschluss vom 31. Mai 2020 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 42-IV-22 Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 7. Januar 2021 - Vf. 213-IV-21 [HS]/214-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 202-IV-20; Beschluss vom 31. Mai 2020 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; st. Rspr).
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 97-IV-21 Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 114-IV-20 [HS]; Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - Vf. 59-IV-20 [HS] und Vf. 65-IV-20 [HS] u.a.; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS]; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 111-IV-21 Hat er die Möglichkeit, sein Rechtsschutzbegehren wirksam vor den Fachgerichten zu verfolgen, kann eine Verfassungsbeschwerde erst nach Ausschöpfung dieser Möglichkeit erhoben werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Mai 2021 - Vf. 34-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 114-IV-20 (HS); Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - Vf. 59-IV-20 [HS] und Vf. 65-IV-20 [HS] u.a.; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS]; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 39-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 80-IV-15; st. Rspr.).
dejure.org
Übersicht VerfGH Sachsen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.