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| AG Kleve, 18.05.2017 - 35 C 434/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Rechtsanwaltshonorars nach umstrittenem Abschluss eines Anwaltsvertrags; Anforderungen an den wirksamen Widerruf eines Anwaltsvertrages gem. §§ 312g, 355 BGB; Grundsätze zur Qualifizierung eines Anwaltsvertrags als Fernabsatzvertrag i.S.d. § 312c BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.09.2015 - 216 C 194/15
Mittels E-Mail geschlossener Anwaltsvertrag kann vom Mandanten nicht widerrufen …
Auszug aus AG Kleve, 18.05.2017 - 35 C 434/16
Die Rechtsberatung ist eine Dienstleistung, die grundsätzlich durch die persönliche Rechtsberatung des Rechtsanwaltes bestimmt ist (Landgericht Darmstadt Urteil vom 13.03.2015 Aktenzeichen 6 S 187/13; AG Charlottenburg Urteil vom 15. September 2015 - 216 C 194/15 - juris).
- BGH, 23.11.2017 - IX ZR 204/16
Widerruflichkeit eines Rechtsanwaltsvertrags als Fernabsatzgeschäft; Vorliegen …
Der gegenteiligen Auffassung, wonach die Anwendung des Fernabsatzrechts bei Anwaltsverträgen, bei denen eine persönliche Dienstleistung im Vordergrund stehe, allgemein nicht gerechtfertigt sei (vgl. AG Berlin-Charlottenburg, NJW-RR 2016, 184, 185; AG Kleve, Urteil vom 18. Mai 2017 - 35 C 434/16, juris; aA AG Offenbach, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 380 C 45/13, juris, mit Anm. Ernst, NJW 2014, 817 und Schmitt-Gaedke, ZAP Fach 23, 977; AG Düsseldorf, AnwBl. 2017, 92; AG Brandenburg, 13. Oktober 2017 - 31 C 244/16, juris; AG Hildesheim, VuR 2015, 396 mit Anm. Rückebeil), kann nicht gefolgt werden. - AG Köln, 28.11.2018 - 112 C 204/18 Der bisher zum Teil vertretenen Ansicht, wonach die Anwendung des Fernabsatzrechtes bei Anwaltsverträgen grundsätzlich nicht gerechtfertigt sei, weil bei diesen eine persönliche Dienstleistungserbringung im Vordergrund stehe (vgl. AG Kleve, Urt. v. 18.05.2017 - 35 C 434/16, BeckRS 2017, 127760;… AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 15.09.2015 - 216 C 194/15, NJW-RR 2016, 184), ist der Bundesgerichtshof nun entgegengetreten (…BGH, Urt. v. 23.11.2017 - IX ZR 204/16, NJW 2018, 690; so bereits AG Brandenburg, Urteil v. 13.10.2017 - 31 C 244/16, NJW-RR 2018, 186).
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