Rechtsprechung
| VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 Abs 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 VvB, Art 15 Abs 4 S 1 VvB
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen Internationalen Schule in Berlin: Änderung der Kriterien für die Platzvergabe durch eine verwaltungsinterne Regelung nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und vor der Aufnahmeentscheidung
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Rechtswidrige Schulplatzvergabe an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlins
- lto.de (Kurzinformation)
Platzvergabe an Internationalen Schulen: Kinder aus "international mobilen" Familien dürfen nicht bevorzugt werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtswidrige Schulplatzvergabe an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlins ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2021 - 3 S 91.21
Aufnahmeanspruch in die Jahrgangsstufe 1 der Wangari-Maathai-Internationale …
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA).Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass "allein der Umstand, dass infolge der Corona-Pandemie die Zahl der […] zu berücksichtigenden Aufnahmeanträge im Kontingent "Hochmobil" im Vergleich zu den beiden Vorjahren erneut erheblich gesunken ist, noch nicht zu der Annahme [führt], dass die aus der besonderen Konzeption abgeleiteten Vorgaben hinsichtlich der Klassenfrequenz und der Verteilung der Kontingente evident nicht (mehr) tragfähig sind" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 6).
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die …
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Eine Ablehnung der Aufnahme von Bewerberkindern an eine SISB muss - wie in § 18 Abs. 3 SchulG vorgesehen - grundsätzlich auf den Vorschriften einer Rechtsverordnung beruhen, welche die damit verbundenen Grundrechtseingriffe legitimieren (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 u.a. -, juris Rn. 14 f. m. w. N).Rn. 44 Die Rechtfertigung eines Eingriffs in diese Rechte setzt voraus, dass er auf den Vorschriften der AufnahmeVO-SbP und damit letztlich auf der Ermächtigungsgrundlage des § 18 Abs. 3 SchulG beruht (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 u.a. -, juris Rn. 14 f. m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 69.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Rn. 8 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufnahmeentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn.18 m.w.N.), die vorliegend am 31. Mai 2023 getroffen und am 1. Juni 2023 durch Bekanntgabe der einzelnen Bescheide umgesetzt wurde (s. Protokoll des Losverfahrens vom 31. Mai 2023 in der Hauptakte des Generalvorgangs).Rn. 22 Mit Einrichtung von drei ersten Klassen ist die an der NMS vorhandene Aufnahmekapazität erschöpft (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 6; VG Berlin…, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 115/22 -, juris Rn. 29).
- VG Berlin, 28.07.2021 - 35 L 215.21
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Dies dürfte auf der Annahme des Verordnungsgebers beruhen, dass eine SISB auch dann funktionieren kann, wenn bei einer Übernachfrage von geeigneten Bewerberkindern alle ersten Klassen bis zu den vorgegebenen Höchstfrequenzen voll besetzt werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 28. Juli 2021 - VG 35 L 215/21 -, juris Rn. 67). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2020 - 3 S 98.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Rn. 60 Die Antragsteller haben im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden wie sie stünden, wenn das Aufnahmeverfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgelaufen wäre (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - OVG 3 S 98.20 -, juris Rn. 18). - VG Berlin, 22.08.2019 - 14 L 253.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Martin-Buber-Oberschule in den …
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Das Aufnahmeverfahren ist aufgrund seiner Vielschichtigkeit und Komplexität nicht wiederholbar (vgl. zur Fehlerfolge bei einem aufgrund von rechtswidrig durchgeführten Aufnahmegesprächen fehlerhaften Auswahlverfahren: VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2019 - VG 14 L 253.19 -, juris Rn. 32). - VG Berlin, 09.08.2022 - 35 L 118.22
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Allenfalls könnten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kontingent der hochmobilen Familien in ihren subjektiven Rechten verletzt sein, wenn deren Aufnahme wegen Erschöpfung der (reduzierten) Platzzahl in diesem Kontingent abgelehnt worden wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Oktober 2021 - OVG 3 S 91/21 -, juris Rn. 3; im Anschluss daran für das Schuljahr 2022/2023 auch: VG Berlin, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 118/22 -, juris Rn. 27; bestätigt durch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2022 - OVG 3 S 39/22 -, S. 5 d. EA). - VG Berlin, 09.08.2022 - 35 L 115.22
Auszug aus VG Berlin, 09.08.2023 - 35 L 137.23
Rn. 22 Mit Einrichtung von drei ersten Klassen ist die an der NMS vorhandene Aufnahmekapazität erschöpft (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 9. August 2022 - VG 35 L 115/22 -, juris Rn. 29).
- VG Berlin, 01.06.2026 - 35 K 418.25 Rn. 35 Soweit die Klägerin hiergegen unter Berufung auf die frühere Rechtsprechung der Kammer einwendet, es werde hierdurch eine unzulässige "Zwischenkategorie" geschaffen, missversteht sie die von ihr bemühte Rechtsprechung (VG Berlin, Beschluss vom 9. August 2023 - VG 35 L 137/23 - juris; VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2023 - VG 35 L 96/23 - juris).
- VG Berlin, 18.08.2023 - 3 L 224.13 Abgesehen davon, dass die 35. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden hat, dass diese Schulplatzvergabe voraussichtlich deswegen rechtswidrig war (vgl. Beschlüsse vom 9. und 10. August 2023 u.a. VG 35 L 137/23 und VG 35 L 96/23), ist vorliegend auch nicht ersichtlich, dass der Antragsgegner auf dieser Grundlage auch für die hier im Streit stehende Jahrgangsstufe Schulplätze vergeben hat.
- VG Berlin, 18.08.2023 - 3 L 222.23 Abgesehen davon, dass die 35. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in mehreren Eilverfahren entschieden hat, dass diese Schulplatzvergabe voraussichtlich deswegen rechtswidrig war (vgl. Beschlüsse vom 9. und 10. August 2023 u.a. VG 35 L 137/23 und VG 35 L 96/23), ist vorliegend auch nicht ersichtlich, dass der Antragsgegner auf dieser Grundlage auch für die hier im Streit stehende Jahrgangsstufe Schulplätze vergeben hat.
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