Rechtsprechung
| VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Schulrecht: Vergabe von Schulplätzen an einer staatlichen Internationalen Schule; Zulässigkeit der Beschränkung des Zugangsanspruchs durch Anforderungen an das Sprachniveau eines Schülers; Zulässigkeit der vorläufigen Zulassung eines ausländischen Schülers zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 287.20
Vorläufige Aufnahme in Jahrgangsstufe 1
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Entgegen der Behauptung von Antragstellerinnen und Antragstellern in Parallelverfahren verfügt auch die NMS in der P... Straße nicht etwa über ein Raumangebot, das für einen zusätzlichen Zug ausreichen würde und von der WMS mitgenutzt werden könnte (vgl. zur NMS: VG Berlin Beschlüsse vom 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).Die Einrichtung eines weiteren Zuges an der WMS wäre notwendiger Weise dauerhaft mit einem erhöhten Raumbedarf und Mehrkosten verbunden, da eine ganze Klasse über die Schuljahre hinweg zusätzlich beschult werden müsste (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
Ein von Antragstellerinnen und Antragstellern in vergleichbar gelagerten Verfahren behaupteter Verstoß gegen höherrangiges Recht ist nicht erkennbar (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 16 ff., 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - und 10. August 2020 - VG 35 L 299/20 -).
Eine möglicherweise fehlerhafte Berücksichtigung von Kindern in einem "fremden" Kontingent kann grundsätzlich nicht zur Rechtsverletzung eines Antragstellers führen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 20. Juli 2011 - VG 9 L 183.11 -, 22. August 2018 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a -).
Rn. 73 j) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragstellerinnen und Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - und 10. August - VG 35 L 299/20-).
- VG Berlin, 26.07.2018 - 3 L 295.18
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Soweit nach dem Konzept Kinder aus hochmobilen Familien bevorzugt werden, etwa bei der Möglichkeit des Seiteneinstiegs und der Aufnahme von Geschwisterkindern, ist dies rechtlich zulässig und mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG, - vereinbar (…vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06 - juris, Rn. 30 ff., und 10. April 2019 - 5/19 - juris, Rn. 13 ff., 26 ff., OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris, Rn. 26 ff., VG Berlin, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 18 ff., mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 5a AufnahmeVO-SbP).Die Einrichtung eines weiteren Zuges an der WMS wäre notwendiger Weise dauerhaft mit einem erhöhten Raumbedarf und Mehrkosten verbunden, da eine ganze Klasse über die Schuljahre hinweg zusätzlich beschult werden müsste (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 17 und 26, 22. August 2028 - VG 9 L 287.18 - und 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. -).
Ein von Antragstellerinnen und Antragstellern in vergleichbar gelagerten Verfahren behaupteter Verstoß gegen höherrangiges Recht ist nicht erkennbar (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 16 ff., 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - und 10. August 2020 - VG 35 L 299/20 -).
- VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 299.20
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Ein von Antragstellerinnen und Antragstellern in vergleichbar gelagerten Verfahren behaupteter Verstoß gegen höherrangiges Recht ist nicht erkennbar (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 16 ff., 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - und 10. August 2020 - VG 35 L 299/20 -).Rn. 73 j) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragstellerinnen und Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - und 10. August - VG 35 L 299/20-).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 79.19
Aufnahme in eine Schule besonderer pädagogischer Prägung; Fehler im …
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Dies gilt nicht nur in Bezug auf die - hier am 12. Juni 2020 durchgeführte - Aufnahmeentscheidung gemäß § 5a Abs. 8 AufnahmeVO-SbP, sondern auch für das sich daran anschließende Verfahren nach § 5a Abs. 4 Satz 3 AufnahmeVO-SbP, weil dieses ebenfalls Bestandteil des Auswahlverfahrens ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 5 ff., und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 7 ff., VG Berlin, Beschluss vom 5. August 2019 - VG 9 L 308.19 -, jeweils m. w. N.).Gleichwohl kann die Beifügung einer solchen Nebenbestimmung aber daneben auf allgemeine Vorschriften, nämlich auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung - BlnVwVfG - i. V. mit § 36 Abs. 1 VwVfG gestützt werden, wenn die Voraussetzungen dieser Normen erfüllt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 10, und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 3 S 76.19
Spätestens im Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung müssen sämtliche Voraussetzungen …
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Dies gilt nicht nur in Bezug auf die - hier am 12. Juni 2020 durchgeführte - Aufnahmeentscheidung gemäß § 5a Abs. 8 AufnahmeVO-SbP, sondern auch für das sich daran anschließende Verfahren nach § 5a Abs. 4 Satz 3 AufnahmeVO-SbP, weil dieses ebenfalls Bestandteil des Auswahlverfahrens ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 5 ff., und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 7 ff., VG Berlin, Beschluss vom 5. August 2019 - VG 9 L 308.19 -, jeweils m. w. N.).Gleichwohl kann die Beifügung einer solchen Nebenbestimmung aber daneben auf allgemeine Vorschriften, nämlich auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung - BlnVwVfG - i. V. mit § 36 Abs. 1 VwVfG gestützt werden, wenn die Voraussetzungen dieser Normen erfüllt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. September 2019 - OVG 3 S 76.19 -, juris, Rn. 10, und - OVG 3 S 79.19 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.).
- VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 30. Oktober und 6. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen der Antragstellerin (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).Später werden verschiedene Teile eines Wimmelbildes und Bildpaare verwendet (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -).
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die …
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Eine solche Abweichung ist aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 3 SchulG möglich, die ihrerseits bestimmt genug ist und mit den Grundrechten vereinbar ist sowie die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wahrt (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 - juris, Rn. 13 ff.). - VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06
Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Soweit nach dem Konzept Kinder aus hochmobilen Familien bevorzugt werden, etwa bei der Möglichkeit des Seiteneinstiegs und der Aufnahme von Geschwisterkindern, ist dies rechtlich zulässig und mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG, - vereinbar (vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06 - juris, Rn. 30 ff., und 10. April 2019 - 5/19 - juris, Rn. 13 ff., 26 ff., OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris, Rn. 26 ff., VG Berlin…, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 18 ff., mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 5a AufnahmeVO-SbP). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 75.18
Aufnahme in eine Grundschule mit besonderer pädagogischer Prägung; Notwendigkeit …
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Soweit nach dem Konzept Kinder aus hochmobilen Familien bevorzugt werden, etwa bei der Möglichkeit des Seiteneinstiegs und der Aufnahme von Geschwisterkindern, ist dies rechtlich zulässig und mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG, - vereinbar (…vgl. VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06 - juris, Rn. 30 ff., und 10. April 2019 - 5/19 - juris, Rn. 13 ff., 26 ff., OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 75.18 - juris, Rn. 26 ff., VG Berlin…, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 - juris, Rn. 18 ff., mit Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 5a AufnahmeVO-SbP). - VG Berlin, 04.06.2020 - 35 L 141.20
Auszug aus VG Berlin, 10.08.2020 - 35 L 312.20
Dies ergibt sich aus den gemäß § 5a Abs. 3 AufnahmeVO-SbP am 30. Oktober und 6. November 2019 durchgeführten einheitlich genehmigten Überprüfungen der sprachlichen Kompetenzen der Antragstellerin (s. zu solchen Sprachtests: VG Berlin, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - und 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -). - VG Berlin, 07.08.2020 - 35 L 307.20
- VG Berlin, 11.08.2020 - 35 L 305.20 Rn. 77 j) Auch sonst sind unter Beachtung zahlreicher Rügen anderer Antragstellerinnen und Antragsteller in Parallelverfahren vorliegend keine Fehler im Aufnahmeverfahren erkennbar (s. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 7. August 2020 - VG 35 L 287/20 u. a. - sowie vom 10. August - VG 35 L 299/20 - und - VG 35 L 312/20 -).
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