Rechtsprechung
| LG München I, 19.11.2009 - 35 O 9639/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6, 1 Abs. 1 GG
- openjur.de
Persönlichkeitsschutz im Internet: Nennung des Namens einer Sozialarbeiterin bei Veröffentlichung einer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Jugendamt in einer Pflegschaftssache
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Namensnennung der Funktionsträger des Jugendamtes bei Berichterstattung über Sorgerechtsentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Namensnennung einer Mitarbeiterin des Jugendamts im Internet ist unzulässig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine namentliche Nennung von Jugendamts-Mitarbeiterin in Online-Bericht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Name einer Sozialarbeiterin darf in Online-Artikel nicht genannt werden
- lawbster.de (Kurzinformation und Auszüge)
Namentliche Nennung von Personen im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Namensnennung von Jugendamt-Mitarbeiter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Namentliche Nennung von Personen im Internet
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