Rechtsprechung
| RG, 09.07.1910 - I 354/10 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 44, 45
Wird zitiert von ... (2)
- LG Karlsruhe, 24.04.2012 - 2 O 278/11
Konventionsverstoß: Ersatz für immateriellen Schaden wegen rechtswidriger …
Durch Beschluss vom 12.10.2010 (2 Ws 354/10) stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Erledigung der Sicherungsverwahrung fest und ordnete stattdessen Führungsaufsicht für fünf Jahre und Bewährungshilfe an, da unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 (19359/04) davon auszugehen sei, dass die Änderung des § 67d StGB im Jahr 1998 gegen das Rückwirkungsverbot verstoße und daher die bei Tatbegehung gültige Fassung des § 67d StGB mit der - beim Kläger zwischenzeitlich abgelaufenen - Höchstfrist von 10 Jahren anzuwenden sei. - VG Düsseldorf, 11.11.2010 - 24 K 8586/09
Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland; Freizügigkeitsrecht
Rn. 47 vgl. dazu Beschlüsse des erkennenden Gerichts vom 21. Mai 2010 - 24 L 354/10 - vom 15. März 2005 - 24 L 433/05 - und vom 3. November 2006 - 24 L 2115/06 - OVG NRW, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 17 B 622/00 -.
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