Rechtsprechung
| RG, 19.10.1921 - V 355/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erfordernis für den Scheckregreß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 44
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 01.09.2023 - 7 U 2/23 Rn. 52 Zwar ist die rechtliche Bewertung einer Software-Konfiguration als unzulässige Abschalteinrichtung nicht dem Kraftfahrtbundesamt vorbehalten und kann sich die Beklagte im hiesigen Zivilverfahren auch nicht auf eine Bindungswirkung der Typengenehmigung ("Tatbestandswirkung'') zum Ausschluss der tatbestandlichen Voraussetzungen einer etwaigen deliktischen Haftung berufen (vgl. BGH Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 355/21, Rdn. 10 ff BGH Beschluss vom 26. April 2022 - VIII ZR 19/21, Rdn. 24 BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 386/20, Rdn. 34 ebenso zuletzt BGH Beschluss vom 9. Mai 2022 - VIa ZR 312/21. Amtliche Auskünfte einer Behörde (§ 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) können im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung des § 286 ZPO aber durchaus Bedeutung erlangen, selbst wenn ihnen - je nach den Umständen des Einzelfalls - nicht die Überzeugungskraft eines (konkreten) Sachverständigengutachtens zukommen muss.
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