Rechtsprechung
| VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF |
Volltextveröffentlichung
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge und positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes (Voraussetzungen)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Die Entscheidung des OLG Jena 9 Verg 3/05 (kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei eigenem Ausschlussgrund) sei falsch und unbeachtlich.(siehe dazu Entscheidung Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 20.06.2005, 9 Verg 3/05).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Obwohl bei konsequenter Anwendung der Bestimmungen der VOB/A (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A) alle Bieter, auch die BEI (siehe Pkt. 2.3.3), wegen gleicher Gründe (fehlen der Verpflichtungserklärung der angegebenen NUN, teilweiser unvollständiger geforderter Fabrikats/Typangaben, bzw. anderer Ausschlussgründe der AST1 und BEI fehlende Angabe des vorgesehenen Leitungspersonals) in der gleichen Wertungsphase auszuschließen gewesen und das Vergabeverfahren demzufolge aufzuheben gewesen wäre [Beschluss OLG Düsseldorf vom 08.05.2002 (Verg 4/02), vom 15.12.2004 (Verg 47/04), vom 07.03.2006 (Verg 98/05), OLG Dresden vom 31.03.2004 (WVerg 0002/04)] und damit den Bietern eine erneute Chance zur Angebotsabgabe geboten würde, sieht sich die Vergabekammer nach der Rechtsprechung des OLG Jena (Beschluss vom 20.06.2005 9Verg 3/05; siehe auch dazu VK Freistaat Thüringen v. 15.06.2006, Az. 360-4002.20-024/06-J-S), an einer solchen Entscheidung gehindert. - OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04
Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Obwohl bei konsequenter Anwendung der Bestimmungen der VOB/A (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A) alle Bieter, auch die BEI (siehe Pkt. 2.3.3), wegen gleicher Gründe (fehlen der Verpflichtungserklärung der angegebenen NUN, teilweiser unvollständiger geforderter Fabrikats/Typangaben, bzw. anderer Ausschlussgründe der AST1 und BEI fehlende Angabe des vorgesehenen Leitungspersonals) in der gleichen Wertungsphase auszuschließen gewesen und das Vergabeverfahren demzufolge aufzuheben gewesen wäre [Beschluss OLG Düsseldorf vom 08.05.2002 (Verg 4/02), vom 15.12.2004 (Verg 47/04), vom 07.03.2006 (Verg 98/05), OLG Dresden vom 31.03.2004 (WVerg 0002/04)] und damit den Bietern eine erneute Chance zur Angebotsabgabe geboten würde, sieht sich die Vergabekammer nach der Rechtsprechung des OLG Jena (Beschluss vom 20.06.2005 9Verg 3/05; siehe auch dazu VK Freistaat Thüringen v. 15.06.2006, Az. 360-4002.20-024/06-J-S), an einer solchen Entscheidung gehindert.
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02
Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Obwohl bei konsequenter Anwendung der Bestimmungen der VOB/A (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A) alle Bieter, auch die BEI (siehe Pkt. 2.3.3), wegen gleicher Gründe (fehlen der Verpflichtungserklärung der angegebenen NUN, teilweiser unvollständiger geforderter Fabrikats/Typangaben, bzw. anderer Ausschlussgründe der AST1 und BEI fehlende Angabe des vorgesehenen Leitungspersonals) in der gleichen Wertungsphase auszuschließen gewesen und das Vergabeverfahren demzufolge aufzuheben gewesen wäre [Beschluss OLG Düsseldorf vom 08.05.2002 (Verg 4/02), vom 15.12.2004 (Verg 47/04), vom 07.03.2006 (Verg 98/05), OLG Dresden vom 31.03.2004 (WVerg 0002/04)] und damit den Bietern eine erneute Chance zur Angebotsabgabe geboten würde, sieht sich die Vergabekammer nach der Rechtsprechung des OLG Jena (Beschluss vom 20.06.2005 9Verg 3/05; siehe auch dazu VK Freistaat Thüringen v. 15.06.2006, Az. 360-4002.20-024/06-J-S), an einer solchen Entscheidung gehindert. - OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05
Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Obwohl bei konsequenter Anwendung der Bestimmungen der VOB/A (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A) alle Bieter, auch die BEI (siehe Pkt. 2.3.3), wegen gleicher Gründe (fehlen der Verpflichtungserklärung der angegebenen NUN, teilweiser unvollständiger geforderter Fabrikats/Typangaben, bzw. anderer Ausschlussgründe der AST1 und BEI fehlende Angabe des vorgesehenen Leitungspersonals) in der gleichen Wertungsphase auszuschließen gewesen und das Vergabeverfahren demzufolge aufzuheben gewesen wäre [Beschluss OLG Düsseldorf vom 08.05.2002 (Verg 4/02), vom 15.12.2004 (Verg 47/04), vom 07.03.2006 (Verg 98/05), OLG Dresden vom 31.03.2004 (WVerg 0002/04)] und damit den Bietern eine erneute Chance zur Angebotsabgabe geboten würde, sieht sich die Vergabekammer nach der Rechtsprechung des OLG Jena (Beschluss vom 20.06.2005 9Verg 3/05; siehe auch dazu VK Freistaat Thüringen v. 15.06.2006, Az. 360-4002.20-024/06-J-S), an einer solchen Entscheidung gehindert. - VK Bund, 14.08.2006 - VK 2-80/06
Neubau eines Unterkunftsgebäudes
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Die AST1 war somit gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A wegen fehlender aber mit dem Angebot geforderter Erklärung zwingend auszuschließen (siehe dazu auch Entscheidung VK Bund, Beschluss vom 14.08.2006-VK 2-80/06). - VK Thüringen, 15.06.2006 - 360-4002.20-024/06-J-S
Ausschluss eines Nachlasses
Auszug aus VK Thüringen, 11.10.2006 - 360-4002.20-026/06-SLF
Obwohl bei konsequenter Anwendung der Bestimmungen der VOB/A (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b, i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A) alle Bieter, auch die BEI (siehe Pkt. 2.3.3), wegen gleicher Gründe (fehlen der Verpflichtungserklärung der angegebenen NUN, teilweiser unvollständiger geforderter Fabrikats/Typangaben, bzw. anderer Ausschlussgründe der AST1 und BEI fehlende Angabe des vorgesehenen Leitungspersonals) in der gleichen Wertungsphase auszuschließen gewesen und das Vergabeverfahren demzufolge aufzuheben gewesen wäre [Beschluss OLG Düsseldorf vom 08.05.2002 (Verg 4/02), vom 15.12.2004 (Verg 47/04), vom 07.03.2006 (Verg 98/05), OLG Dresden vom 31.03.2004 (WVerg 0002/04)] und damit den Bietern eine erneute Chance zur Angebotsabgabe geboten würde, sieht sich die Vergabekammer nach der Rechtsprechung des OLG Jena (Beschluss vom 20.06.2005 9Verg 3/05; siehe auch dazu VK Freistaat Thüringen v. 15.06.2006, Az. 360-4002.20-024/06-J-S), an einer solchen Entscheidung gehindert.
- VK Hamburg, 01.06.2007 - VK BSU-7/07
Berücksichtigung eines "Mehr an Eignung"
Danach ist das Merkmal der Unverzüglichkeit dann erfüllt, wenn ohne schuldhaftes Zögern gehandelt wird (Saarländisches OLG, B. v. 09.11.2005 - Az.: OLG Naumburg, B. v. 25.01.2005 - Az.: 1 Verg 22/04); VK Arnsberg, B. v. 13.06.2006 - Az.: VK 10/06; VK Düsseldorf, B. v. 02.05.2006 - Az.: VK-17/2006-B) Dies bedeutet für die Rüge gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, dass sie so bald zu erklären ist, als es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist (VK Thüringen, B. v. 11.10.2006 - Az.: 360-4002.20-026/06-SLF; VK Hamburg, B. v. 03.11.2005 - Az.: VK BSU-3/05; VK Düsseldorf, B. v. 01.09.2005 - Az.: VK-16/2005-L, VK-16/2005-Z; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2005 - Az.: 1/SVK/098-05; B. v. 16.09.2005 - Az.: VK-SH 22/05) Hierbei ist auch eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, innerhalb derer der Antragsteller die Qualität seiner Argumente überprüfen und eine Chancen-Risiko-Abwägung vornehmen kann. - VK Thüringen, 23.02.2007 - 360-4005.20-649/2007-001-SLF
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Höhe der Rechtsanwaltsgebühr …
In dem Kostenfestsetzungsverfahren, § 128 GWB aufgrund des Antrages vom 13.11.2006, eingegangen am 05.02.2007, 1. der Beigeladenen aus den zusammengeführten Ausgangsverfahren, Az. 360-4002.20-026/06-SLF, der Fa. xxxxxx GmbH/xxxxxx, betreffend die Ausschreibung: "Baumaßnahme Rehabilitation TWA xxxxx", hier: Los 2; Hydraulische Ausrüstung.
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