Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 02.11.2012 - 37 C 7066/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislast bei behaupteten Verkehrsunfallschäden durch Steinschlag von der Ladefläche eines LKW
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 31.10.2012 - 37 C 7066/11
- AG Düsseldorf, 02.11.2012 - 37 C 7066/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- AG Bremen, 21.04.2009 - 4 C 14/09
Die Haftung des vorausfahrenden Kraftfahrzeughalters ist bei Steinschlag …
Auszug aus AG Düsseldorf, 02.11.2012 - 37 C 7066/11
Begründet im Rahmen der §§ 7, 17 StVG von mehreren in Betracht kommenden Lebensvorgängen nur eine Handlung im Ergebnis eine Haftung der Beklagten, ist es daher Aufgabe der für das Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen beweisbelasteten Klägerpartei, gerade denjenigen Lebensvorgang nachzuweisen, welcher den mit der Klage geltend gemachten Anspruch zu begründen vermag (vgl. AG Bremen, Urt. 21.04.2009, Az.: 4 C 14/09).
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Rechtsprechung
| AG Düsseldorf, 31.10.2012 - 37 C 7066/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 31.10.2012 - 37 C 7066/11
- AG Düsseldorf, 02.11.2012 - 37 C 7066/11
Wird zitiert von ...
- AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14
Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis
Eine Haftung komme allenfalls in Betracht, wenn festzustellen sei, dass der betroffene Stein schon in der Kiesgrube von dem Reifenprofil des LKW's aufgenommen worden sei und dann später abgeschleudert worden sei (AG Regensburg, Urteil vom 03.03.2009, 7 C 3649/08; auch AG Bremen, Urteil vom 21.04.2009, 4 C 14/09; AG München, Urteil vom 18.08.2009, 343 C 10603/09; AG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2012, 41 C 3509/11; AG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2012, 37 C 7066/11).
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