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| AG Wetzlar, 25.06.2007 - 38 C 1605/05 (38) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus AG Wetzlar, 25.06.2007 - 38 C 1605/05
Die Betriebskosten-Abrechnung 2004 vom 2.06.2005 entspricht den vom BGH in Anlehnung an § 259 BGB entwickelten Kriterien an eine formal ordnungsgemäße Abrechnung (vgl. BGH NJW 1982, S. 573). - AG Hamburg-Harburg, 06.03.2007 - 649 C 315/05
Auszug aus AG Wetzlar, 25.06.2007 - 38 C 1605/05
Hier bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 6.03.2007, Az. 649 C 315/05; zit. n. juris).
- OLG Dresden, 10.08.2022 - 5 U 743/22
Zahlung von rückständiger Nutzungsentschädigung für Gewerberäume Wirksamkeit …
Die Zahlung des der Miete entsprechenden Entgeltes allein genügt dafür nicht, weil der bisherige Mieter nach dem Ende des Mietverhältnisses diesen Betrag als Nutzungsentschädigung gemäß § 546a Abs. 1 BGB schuldet, wenn er das Mietobjekt entgegen § 546 Abs. 1 BGB nicht zurückgibt (…in diesem Sinne auch Blank/Börstinghaus in Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl., § 545 BGB Rn. 34; AG Hamburg-Altona, Urteil vom 01.03.2005, 316 C 635/04, BeckRS 2005, 10684; AG Wetzlar, Urteil vom 25.06.2007, 38 C 1605/05, BeckRS 2008, 13540). - AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Substantiierung …
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