Rechtsprechung
LG Berlin, 08.08.2018 - O 38/17 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.08.2018 - O 38/17
- LG Berlin, 08.08.2018 - 101a O 38/17
- KG, 11.03.2019 - 4 U 88/18
- KG, 30.04.2019 - 4 U 88/18
Rechtsprechung
KAG Fulda, 01.02.2018 - M 38/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Verpflichtung zur Einberufung einer Mitarbeiterversammlung zur MAV-Wahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
RG, 12.05.1917 - Rep. V. 38/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Beklagte, dem das ihm vom Gemeinschuldner verkaufte Grundstück durch diesen übergeben, aber nicht aufgelassen worden ist, dem Konkursverwalter gegenüber, der die Vertragserfüllung gemäß § 17 KO. abgelehnt hat und daraufhin die Herausgabe des Grundstücks auf ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Konkursverwalters auf Herausgabe eines Grundstücks
- opinioiuris.de
Anspruch eines Konkursverwalters auf Herausgabe eines Grundstücks
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 90, 218
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
Vormerkungswirkung nach § 24 KO
Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging). - OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
Anspruch auf Erteilung von Auskunft; Abschluss eines "Poolvertrages"; Lieferant …
Im Rahmen dieser Vorschrift hat die Weigerung des Konkursverwalters, den Vertrag vollständig abzuwickeln, Gestaltungswirkung derart, daß die Kaufpreisforderung erlischt und stattdessen dem Verkäufer ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung erwächst (BGHZ 68, 379 (380) [BGH 05.05.1977 - VII ZR 85/76] ; RGZ 90, 218 (220)). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2020 - L 10 VE 34/19 Die von der Klägerin gegen diese Entscheidung zum Bundessozialgericht erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (B 9 V 38/17 B) nahm die Klägerin im September 2017 zurück.