Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 03.08.2005 - 39 Ca 4775/05 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …
Am 25. Februar 2005 reichte die Beschwerdeführerin beim Arbeitsgericht Berlin Klage gegen ihre fristlose Kündigung vom 9. Februar 2005 ein (39 Ca 4775/05).Mit Urteil vom 3. August 2005 (39 Ca 4775/05) stellte das Arbeitsgericht Berlin fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 9. Februar 2005 aufgelöst worden sei, weil sie weder nach § 626 Abs. 1 BGB, noch nach § 1 Abs. 1 KSchG (siehe "Einschlägiges innerstaatliches Recht und einschlägige innerstaatliche Praxis") gerechtfertigt sei.
- LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05
Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses …
39 Ca 4775/05.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 3. August 2005 - 39 Ca 4775/05 - abgeändert, und die Klage wird abgewiesen.
das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03. August 2005 (Geschäftszeichen: 39 Ca 4775/05) abzuändern und die Klage abzuweisen.
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