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Rechtsprechung
   VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23   

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https://dejure.org/2023,31472
VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23 (https://dejure.org/2023,31472)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2023 - 39 L 498.23 (https://dejure.org/2023,31472)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2023 - 39 L 498.23 (https://dejure.org/2023,31472)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer …

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23
    Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt sich nicht nach dem inneren Willen des Betroffenen, sondern setzt eine aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu treffende Prognose voraus (vgl. zu § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des Verwaltungsverfahrensgesetzes: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25/96 - juris Rn. 16).Im Falle annähernd gleichwertiger Betreuung in beiden Haushalten der getrenntlebenden Eltern nehmen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt an beiden Aufenthaltsorten der Eltern (…Schuler-Harms, in: Schoch/Schneider, 3. EL August 2022, VwVfG § 3 Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 3 S 82.12

    S-Schule; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Profilzug Kunst; …

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23
    Im Übrigen kommt der Schule hinsichtlich der Einrichtung von Zügen über das gesetzlich Geforderte hinaus nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2012 - OVG 3 S 82.12 - Rn. 15; VG Berlin…, Beschluss vom 29. Juli 2019 - VG 14 L 195.19 - Rn. 7, jeweils juris) ein weites organisatorisches Ermessen zu; ein subjektives Recht auf Einrichtung weiterer Klassen besteht hingegen nicht.
  • VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 195.19

    Antrag auf vorläufige Aufnahme zum Schuljahr 2019/2020

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23
    Im Übrigen kommt der Schule hinsichtlich der Einrichtung von Zügen über das gesetzlich Geforderte hinaus nach der ständigen Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. September 2012 - OVG 3 S 82.12 - Rn. 15; VG Berlin, Beschluss vom 29. Juli 2019 - VG 14 L 195.19 - Rn. 7, jeweils juris) ein weites organisatorisches Ermessen zu; ein subjektives Recht auf Einrichtung weiterer Klassen besteht hingegen nicht.
  • VG Berlin, 03.09.2019 - 14 L 262.19

    Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule

    Auszug aus VG Berlin, 25.08.2023 - 39 L 498.23
    Dabei ist Bedacht darauf zu nehmen, in welchem der drei Kontingente (Härtefall-, Kriterien- oder Loskontingent) der jeweilige Platz nachträglich frei geworden ist (vgl. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 3. September 2019 - VG 14 L 262.19 - juris, Rn. 43 ff.).
  • VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 316.24
    Dass das Bewerberkind im Wechselmodell lebt und zwei gewöhnliche Aufenthalte hat, war der Schule bei der Auswahlentscheidung auch bekannt und wurde materiell von ihr zugrunde gelegt (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - EA, S. 6 f.).

    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris, Rn. 6; VG Berlin…, Beschluss vom 20. August 2024, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris, Rn. 23).

  • VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 205.24
    Dass das Bewerberkind im Wechselmodell lebt und zwei gewöhnliche Aufenthalte hat, war der Schule bei der Auswahlentscheidung auch bekannt und wurde materiell von ihr zugrunde gelegt (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - EA, S. 6 f.).

    Rn. 29 Selbst wenn man allerdings unterstellt, dass das Ankergeschwisterkind gar nicht im Wechselmodell und damit gar nicht bei dem Vater lebt, stellt dies das Zusammenleben der Geschwisterkinder nicht grundsätzlich in Frage, denn nach Auffassung der Kammer kann in einer solchen Konstellation ein Zusammenleben im Sinne § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 SchulG auch dann bejaht werden, wenn die Kinder zumindest die Hälfte der Zeit gleichzeitig im selben Haushalt leben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris, Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2024 - VG 39 L 180/24 - EA, S. 4 mit dezidierter Begründung; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris, Rn. 23).

  • VG Berlin, 23.08.2024 - 39 L 338.24
    Dass das Bewerberkind im Wechselmodell lebt und zwei gewöhnliche Aufenthalte hat, war der Schule bei der Auswahlentscheidung auch bekannt und wurde materiell von ihr zugrunde gelegt (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - EA, S. 6 f.).

    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris, Rn. 6; VG Berlin…, Beschluss vom 20. August 2024, a.a.O.; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris, Rn. 23).

  • VG Berlin, 28.07.2026 - 17 L 238.26
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2025 - VG 41 L 547/25 -, S. 12 EA unter Bezugnahme auf OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 148.24

    Vorläufige Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe

    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 549.25
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 582.25
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 -, juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 180.24

    Anspruch eines Kindes auf Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe

    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der ergänzend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 472.25
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 482.25
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des Gesetzgebers, der auf das "gemeinsame" Leben im selben Haushalt abstellt, sowie aus der entsprechend heranzuziehenden Rechtsprechung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bei Hauptwohnsitzen und dem Bestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten bezüglich des Hauptwohnsitzes bei Kindern im paritätischen Wechselmodell (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - OVG 9 S 87.19 - juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 25. August 2024 - 39 L 144/244 -, EA S. 14; Beschluss vom 25. August 2023 - VG 39 L 498/23 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 466.25
  • VG Berlin, 04.09.2024 - 39 L 229.24

    Vorläufige Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe einer bestimmten Schule

  • VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 206.24
  • VG Berlin, 20.08.2024 - 39 L 195.24
  • VG Berlin, 04.09.2025 - 41 L 547.25
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 487.25
  • VG Berlin, 25.08.2024 - 39 L 144.24
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 483.25
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 481.25
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 408.25
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 393.25
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 447.25
  • VG Berlin, 02.09.2025 - 41 L 390.25
  • VG Berlin, 25.08.2025 - 41 L 403.25
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