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Rechtsprechung
   BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79   

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BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79 (https://dejure.org/1981,2195)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1981 - 4 AZR 272/79 (https://dejure.org/1981,2195)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1981 - 4 AZR 272/79 (https://dejure.org/1981,2195)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter - Scheidung - Ortszuschlag - Angestellter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 73
  • NVwZ 1982, 334
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung

    Die Tarifvertragsparteien haben bei der Entscheidung, welche arbeitsvertraglichen Leistungen sie besonders honorieren wollen, weitgehende Gestaltungsfreiheit, die grundsätzlich nur dadurch begrenzt wird, daß ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender und für die Ungleichbehandlung sprechender Grund nicht erkennbar ist und die Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 351/88

    Öffentlicher Dienst - Bewährungsaufstieg - Persönliche Qualifikation -

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgründsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    I b BAT Fallgruppe 13 tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten unberücksichtigt gelassen hätten, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 11. November 1981 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 1 zu § 29 BAT und BAG 24, 300, 303 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG mit weiteren Nachweisen, auch auf die Rechtsprechung 11.
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. die Urteile des Senats vom 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 -, zur Veröffentlichung vor gesehen, und 11. November 1981 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 1 zu § 29 BAT, mit jeweils weiteren Nachweisen, auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 132/88

    Bewährungsaufstieg bei Teilzeitbeschäftigung - Verdoppelung der Bewährungszeit

    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73, 81 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 278/85

    Ortszuschlags nach § 29 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Ortszuschlag der

    Wird der Angestellte erneut geschieden, so lebt der alte Status (status quo ante) nicht wieder auf (so auch BAGE 37, 73 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT zum Wiederaufleben eines Anspruchs auf Ortszuschlag aus der Stichtagsklausel des § 104 Abs. 3 BeamtenVG).
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Rechtsprechung
   BAG, 27.04.1982 - 4 AZR 272/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6249
BAG, 27.04.1982 - 4 AZR 272/79 (https://dejure.org/1982,6249)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 4 AZR 272/79 (https://dejure.org/1982,6249)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 (https://dejure.org/1982,6249)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urkundliche Beweiskraft - Eigenwertige rechtliche Bedeutung - Berichtigung des Tatbestandes - Revisionsurteil - Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 316
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 31.05.2013 - 2 C 6.11

    Tatbestandsberichtigung; Revisionsurteil; informatorische Zusammenfassung; keine

    Der Tatbestand eines Revisionsurteils unterliegt grundsätzlich nicht der Tatbestandsberichtigung gemäß § 119 Abs. 1 VwGO (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 1960 - BVerwG 3 ER 404.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 101 S. 127 und vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 21.84 - juris LS und Rn. 1 m.w.N.; ebenso: BFH, Beschlüsse vom 11. Februar 1965 - IV 102/64 U - BFHE 82, 62, vom 24. August 1967 - IV 410/61 - BFHE 89, 565, vom 19. März 1982 - VI R 180/78 - juris Rn. 3, zuletzt vom 9. Oktober 2008 - V R 45/06 - BFH/NV 2009, 39 = juris Rn. 3 f.; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - NJW 1956, 1480, zuletzt vom 29. Mai 2012 - I ZR 6/10 - GRUR-RR 2012, 496; BAG, Beschlüsse vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - BAGE 38, 316, zuletzt vom 19. Dezember 1996 - 6 AZR 125/95 - juris Rn. 8).
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 125/95

    Revisionsverfahren: Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils

    Keine Berichtigung des Tatbestandes des Revisionsurteils (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des BAG vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - und vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 4 u. 5 zu § 320 ZPO).

    Damit folgt der Senat der Auffassung des Vierten Senats, die auch sonst allgemein vertreten wird (vgl. BAG Beschluß vom 27. April 1982 - 4 AZR 272/79 - AP Nr. 4 zu § 320 ZPO; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 5 zu § 320 ZPO; BGH Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - BGH LM Nr. 2 zu § 320 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 320 Rz 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 1; Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., § 320 Rz 5; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 320 Rz A I a 3).

  • LG Berlin, 21.02.2018 - 2 O 340/16

    Konzessionsvertrag zwischen dem Bundesland Berlin und einem Gasversorger über die

    Da die Korrektur von Unrichtigkeiten im Tatbestand nur wegen der Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO erforderlich ist, kann sich das Berichtigungsverfahren des § 320 ZPO auch nur auf solche Angaben im Tatbestand beziehen, für die diese Beweisregel gilt (vgl. BGH NJW 1956, 1480; 1983, 2030, 2032; BAGE 38, 316; KG NJW 1966, 601; OLG Stuttgart NJW 1973, 1049; LAG Köln MDR 1985, 171; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 320 Rn. 1; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 320 Rn. 4; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage 2017, § 320 Rn. 2; Elzer in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 27. Edition, Stand: 01.12.2017, § 320 Rn. 24; BLAH, 76. Aufl. 2018, § 320 Rn. 1; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 320 Rn. 2, 11 m.w.N.).
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