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   BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95   

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BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95 (https://dejure.org/1997,1925)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 4 AZR 647/95 (https://dejure.org/1997,1925)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 (https://dejure.org/1997,1925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung eines fünfmonatigen Erziehungsurlaubs auf die fünfjährige Bewährungszeit einer leitenden OP-Schwester - Anwenbarkeit des BAT in der für die Bereiche des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geltenden Fassung - Negative Auswirkungen von ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewährungszeit für den Fallgruppenbewährungsaufstieg: Ausschluß der Anrechnung der Zeit eines Erziehungsurlaubs - Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht bei Ausschluß der Anrechnung der Zeit eines Erziehungsurlaubs im Sinne des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) auf die Bewährungszeit für den Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 267
  • BB 1998, 168
  • DB 1997, 1472
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 3/94

    Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält dann eine gegen diese Bestimmung verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil des Zehnten Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil des Zehnten Senats vom 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - AP Nr. 33 zu § 23 a BAT, zu II 2 a der Gründe).

    VII Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt N Unterabschnitt I (Angestellte im Schreibdienst) der Anlage 1 a zum BAT hat der Zehnte Senat in seinem Urteil vom 9. November 1994 (- 10 AZR 3/94 - AP Nr. 33 zu § 23 a BAT) entschieden, gleiches gelte hinsichtlich der Anrechnung von Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, auf die Bewährungszeit.

    Auch insoweit knüpfen sie an objektive Faktoren an, die nichts mit der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil des Zehnten Senats vom 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

    Das hat der Zehnte Senat in seinem Urteil vom 9. November 1994 (- 10 AZR 3/94 - aaO, zu II 3 der Gründe) ausgeführt.

  • LAG Saarland, 26.08.1992 - 1 Sa 21/92

    Eingruppierung: Bewährungsaufstieg - Unterbrechungszeiten - Sonderurlaub für

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Es könnte der Schluß gezogen werden, daß sich für den Regelungsbereich des § 23 b BAT Unterbrechungen wie Erziehungsurlaub anders als bei § 23 a BAT negativ auswirken, jedenfalls aber eine Anrechnung von Erziehungsurlaub auf die Bewährungszeit nicht stattfindet (vgl. LAG Saarland Urteil vom 26. August 1992 - 1 Sa 21/92 - ZTR 1992, 466 = Streit 1993, 60 ff.).

    Durch den 71. Änderungstarifvertrag zum BAT vom 12. Juni 1995 wurde § 23 a Satz 2 Nr. 4 Satz 3 BAT geändert, in einem Zeitpunkt, in dem die Frage der Anrechnung des Erziehungsurlaubs auf die Bewährungszeit bereits wiederholt angesprochen worden war (vgl. z.B. Mauer, NZA 1991, 501, 503 [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89]; LAG Saarland Urteil vom 26. August 1992 - 1 Sa 21/92 - ZTR 1992, 466 = Streit 1993, 60 ff.).

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 704/92

    Tarifliche Sonderzahlung anlässlich eines Erziehungsurlaubs - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält dann eine gegen diese Bestimmung verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil des Zehnten Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil des Zehnten Senats vom 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - AP Nr. 33 zu § 23 a BAT, zu II 2 a der Gründe).

    Wie der Zehnte Senat bereits hinsichtlich der Einschränkung von Gratifikationsansprüchen bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub entschieden hat (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation), sind Regelungen, die für die Begründung von Ansprüchen danach differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig.

  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Durch den 71. Änderungstarifvertrag zum BAT vom 12. Juni 1995 wurde § 23 a Satz 2 Nr. 4 Satz 3 BAT geändert, in einem Zeitpunkt, in dem die Frage der Anrechnung des Erziehungsurlaubs auf die Bewährungszeit bereits wiederholt angesprochen worden war (vgl. z.B. Mauer, NZA 1991, 501, 503 [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89]; LAG Saarland Urteil vom 26. August 1992 - 1 Sa 21/92 - ZTR 1992, 466 = Streit 1993, 60 ff.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Eine für Männer und Frauen in gleicher Weise geltende Rechtsnorm enthält dann eine gegen diese Bestimmung verstoßende mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, wenn sie erheblich mehr Angehörige des einen als des anderen Geschlechts nachteilig trifft und nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil des Zehnten Senats vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag; Urteil des Zehnten Senats vom 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - AP Nr. 33 zu § 23 a BAT, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 697/93

    Erziehungsurlaub - tarifliche Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Wie der Zehnte Senat bereits hinsichtlich der Einschränkung von Gratifikationsansprüchen bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub entschieden hat (Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 704/92 - AP Nr. 158 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 28. September 1994 - 10 AZR 697/93 - AP Nr. 165 zu § 611 BGB Gratifikation), sind Regelungen, die für die Begründung von Ansprüchen danach differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder nicht, rechtlich zulässig.
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Daran ändere auch die Entscheidung des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - AP Nr. 6 zu § 24 BAT) nichts, nach der die Regelungen des § 23 a BAT für den Fallgruppenbewährungsaufstieg Bedeutung haben, soweit sie allgemeine Rechtsgedanken enthalten.
  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 213/95
    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Die von der Revision genannte Entscheidung des Zehnten Senats vom 18. Oktober 1995 (- 10 AZR 213/95 - EEK III/143) steht nicht entgegen.
  • LAG Niedersachsen, 25.01.1994 - 13 Sa 751/93

    Tätigkeit als staatlich anerkannte Erzieherin in einer heilpädagogischen Gruppe ;

    Auszug aus BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 647/95
    Geht man also von der Möglichkeit des Rückgriffs auf § 23 a Nr. 4 BAT jedenfalls für den Fallgruppenbewährungsaufstieg aus (vgl. LAG Niedersachsen Urteil vom 25. Januar 1994 - 13 Sa 751/93 E - ZTR 1994, 378 Är.Sp.Ü), so ergibt sich daraus die Nichtanrechnung von Erziehungsurlaub auf die Bewährungszeit.
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Die Tarifvertragsparteien durften darum regeln, dass der Arbeitgeber für die Zeit, in der das Arbeitsverhältnis ruht, auch keine indirekten Leistungen durch die Anrechnung dieser Zeit auf die Stufenlaufzeit erbringen muss (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - AP BAT § 23b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49) .

    Das sind objektive Kriterien ohne Bezug zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die die Nichtberücksichtigung der Elternzeit bei der Stufenlaufzeit zulassen (vgl. EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - [Lewen] Rn. 37 f., Slg. 1999, I-7243; BAG 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Rn. 25, BAGE 126, 375; 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - zu II 2 d der Gründe, AP BAT § 23b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49; 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT § 23a Nr. 33 = EzA BAT § 23a Nr. 3; Senat 10. November 1994 - 6 AZR 486/94 - BAGE 78, 264, 271; vgl. auch BFH 5. Dezember 2000 - VII R 18/00 - zu II 2 der Gründe, BFHE 193, 234 für die fehlende Anrechnung des Erziehungsurlaubs auf die nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG vorgeschriebene Dauer einer berufspraktischen Tätigkeit) .

  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses dürfen unberücksichtigt bleiben, wenn mit der tatsächlichen Arbeitsleistung ein Zuwachs an Erfahrungswissen verbunden ist, der durch das Entgelt vergütet werden soll (BAG 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - AP BAT § 23a Nr. 33 = EzA BAT § 23a Nr. 3; 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - AP BAT § 23b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08

    Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten -

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch des Europäischen Gerichtshofs, dass das beim Erziehungsurlaub kraft Gesetzes eintretende Ruhen des Arbeitsverhältnisses objektiv eine Anspruchsminderung rechtfertigt (EuGH 21. Oktober 1999 - C-333/97 - [Lewen] Slg. 1999, I-7243 [Weihnachtsgratifikation]; BAG 10. November 1994 - 6 AZR 486/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 78, 264 [Übergangsgeld]; 24. Mai 1995 - 10 AZR 619/94 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 175 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 124 [tarifliche Sonderzahlung]; 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - zu II 2 d der Gründe, AP BAT § 23b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49 [Bewährungszeit]; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158 [Weihnachtsgratifikation]; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 138/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 245 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 3; 15. April 2003 - 9 AZR 137/02 - zu I 4 der Gründe, BAGE 106, 22 [tarifliches Urlaubsgeld]; 21. Mai 2008 - 5 AZR 187/07 - Rn. 21 ff., BAGE 126, 375 [tarifliche Betriebszugehörigkeitszulage]).

    Ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zur Zahlung des Arbeitsentgelts befreit, weil das Arbeitsverhältnis ruht, ist er auch nicht gehalten, direkt oder indirekt zusätzliche Leistungen zu erbringen (BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - zu II 2 d der Gründe, AP BAT § 23b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49).

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Denn der Arbeitgeber ist nicht gehalten, für Zeiten, in denen er von der Zahlung des Arbeitsentgelts befreit ist, weil das Arbeitsverhältnis ruht, direkt oder indirekt zusätzliche Leistungen, im Falle des Bewährungsaufstiegs durch Anrechnung der Ruhenszeiten, zu erbringen (BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 647/95 - AP BAT § 23 b Nr. 3 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 49).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 14 Sa 2442/12

    Hemmung des Bewährungsaufstiegs nach § 23a BAT bei Inanspruchnahme von Elternzeit

    Diese Entscheidungen sind für die Unterbrechung der Bewährungszeit kausal, nicht aber die Tarifnorm als solche (so BAG, 18.06.1997, 4 AZR 647/95, NZA 1998, 267).

    Dieser Umstand rechtfertigt eine unterschiedliche Berücksichtigung der Normierung der Voraussetzungen für den Ablauf der Bewährungszeit (vgl. BAG, 18.06.1997, 4 AZR 647/95, NZA 1998, 267).

  • LAG Brandenburg, 31.08.2000 - 8 Sa 53/00

    Bewährungsaufstieg: Berücksichtigung des Wochenurlaubs nach § 244 Abs. 1 DDR-AGB

    Hier kann die Annahme einer mittelbaren Diskriminierung wie beim Erziehungsurlaub auch nicht deshalb in Frage gestellt werden, weil der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs die Entscheidung der Eltern vorangestellt ist, wer von ihnen Erziehungsurlaub nimmt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 8.7. 1997 -- 4 AZR 647/95 -- AP-Nr. 3 zu § 23 b BAT ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 13 Sa 959/09

    Höhergruppierung nach Bewährungsaufstieg; kein Bewährungsaufstieg nach mehr als

    § 23 a BAT-O verstößt auch insofern nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. bereits das BAG in der Entscheidung vom 18.06.1997 - 4 AZR 647/95 - EzA Art. 119 EWG - Vertrag Nr. 49).
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