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   BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11   

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BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 (https://dejure.org/2013,27715)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 (https://dejure.org/2013,27715)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 (https://dejure.org/2013,27715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW - Bewertungsfaktor Handlungs- und Entscheidungsspielraum

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW; Bewertungsfaktor Handlungs- und Entscheidungsspielraum

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW - Bewertungsfaktor Handlungs- und Entscheidungsspielraum

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW - Bewertungsfaktor Handlungs- und Entscheidungsspielraum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 832
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind die übereinstimmenden Vorstellungen der Parteien über die Einstufung der Arbeitsaufgaben in Bezug auf einzelne Anforderungsmerkmale für die rechtliche Beurteilung durch das Gericht zwar nicht verbindlich, da es insoweit nicht um unstreitigen Tatsachenstoff, sondern um dessen rechtliche Bewertung geht (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 31 mwN) .
  • LAG Hamm, 29.09.2011 - 8 Sa 495/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters in Gießereibetrieb; Tarifmerkmal der

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. September 2011 - 8 Sa 495/11 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Insofern genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (vgl. dazu BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 -) .
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 517/10

    Baugewerbe - Beiträge zur Urlaubskasse

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Sie ist nicht iSd. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (zu den Anforderungen vgl. zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10  - Rn. 18; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37) begründet worden.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Deren Anwendung durch das Landesarbeitsgericht kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob es von den zutreffenden Rechtsbegriffen ausgegangen ist, ob es diese bei der Subsumtion beibehalten hat, ob bei der Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (zB BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Die Eingruppierung ist demnach ein Akt der Erkenntnis und nicht der Gestaltung (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 50 mwN, BAGE 130, 286) .
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 557/94

    Eingruppierung im allgemeinen Ermittlungsdienst

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Berufungsurteil erkennen lässt, wie das Landesarbeitsgericht die unbestimmten Rechtsbegriffe verstanden hat (BAG 15. November 1995 -  4 AZR 557/94  -) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Dabei folgt die Zuordnung der Entgeltgruppe zu der Tätigkeit des Arbeitnehmers den Grundsätzen der sog. Tarifautomatik (vgl. zB BAG 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - Rn. 21 f. mwN) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Die als Eingruppierungsfeststellungsklage nach der ständigen Senatsrechtsprechung auch in der Privatwirtschaft zulässige (vgl. nur BAG 28. September 2005 - 10 AZR 34/05 -) Klage ist begründet.
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06

    Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe -

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11
    Sie ist nicht iSd. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO (zu den Anforderungen vgl. zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 517/10  - Rn. 18; 16. Oktober 2007 - 9 AZR 321/06 - Rn. 37) begründet worden.
  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vgl. dazu 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93  -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    Soweit die Einschlägigkeit bestimmter Tarifmerkmale zwischen den Parteien unstreitig bleiben, darf es das Gericht bei einer summarischen Feststellung belassen (BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 915/11, Rz. 20; BAG v. 21.03.2001 - 10 AZR 45/00, Rz. 87).
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 74/19

    Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD

    Sie erschöpft sich in der (gedanklichen) Zuordnung der Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe und ist insoweit die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 41/14 - Rn. 24; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 12, BAGE 148, 217; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16) .
  • LAG Niedersachsen, 22.07.2019 - 8 Sa 563/18

    Eingruppierung einer ausgebildeten Lehrkraft an Gymnasien bei Unterricht an einer

    Vielmehr enthielt sie in einem nach Tarifrecht erforderlichen Umfang und einer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit Leistungen, die der Tätigkeit einer Lehrkraft an Gymnasien entsprechen (vgl. BAG vom 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - juris Rn. 17; vom 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - juris Rn. 22; vom 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vgl. dazu auch BAG vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - juris Rn. 30).

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (zuletzt: BAG vom 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - juris Rn.38; aber auch BAG vom 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - aaO; vom 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - aaO; vom 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - aaO; vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - aaO).

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Das Landesarbeitsgericht hat diese Regelung zutreffend dahingehend ausgelegt, dass dem Begriff "einzugruppieren" keine konstitutive Bedeutung zukommt, sondern hierunter nur ein Akt der Rechtsanwendung iSd. Zuordnung einer Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Entgeltgruppe zu verstehen ist (vgl. dazu zB BAG 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 ABR 19/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    aa) Dabei ist es ausreichend, wenn die selbständigen Tätigkeiten innerhalb der Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden könnte (vgl. hierzu BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38, BAGE 162, 81; 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40) .
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 14 Sa 68/19

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Arbeitsvorgang

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38 unter Hinweis auf BAG 17. Mai 2017 - 4 AZA 798/14 - Rn. 27, 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40, 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93).
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Insoweit sind die Tarifvertragsparteien von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach es für die Erfüllung eines tariflichen Qualifikationsmerkmals ausreicht, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer Gesamt- oder Teiltätigkeit in rechtserheblichem Ausmaß Einzeltätigkeiten ausübt, die das Qualifizierungsmerkmal erfüllen und anderenfalls kein sinnvolles Arbeitsergebnis erzielt werden kann (vgl. BAG 13.11.2013 - 4 ABR 16/12, NZA-RR 2014, 426, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11, AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) abgewichen.
  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

    Die Eingruppierung ist lediglich ein Akt der Rechtsanwendung iSd. Zuordnung einer Tätigkeit zu einer in Betracht kommenden Vergütungsgruppe (vgl. nur BAG 17. April 2013 - 4 AZR 915/11 -Rn. 16 mwN, zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19

    Eingruppierung einer Servicemitarbeiterin - Ermittlungsrichtersachen

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38; vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27; vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vom 20.10.1993 -4 AZR 45/93 - Rn. 35, grundlegend BAG 4 AZR 642/84 Rz. 48) .
  • ArbG Bielefeld, 17.10.2018 - 3 Ca 1058/18

    Eingruppierung Gebäudereinigung

  • ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Amtsgerichts

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