Rechtsprechung
LG Ravensburg, 13.07.2017 - 4 O 362/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 02.04.2015 - 10 W 13/15
- LG Ravensburg, 13.07.2017 - 4 O 362/16
- OLG Stuttgart, 18.12.2017 - 10 U 95/17
- OLG Stuttgart, 25.01.2018 - 10 U 95/17
- BGH, 18.09.2019 - VII ZR 28/18
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 25.01.2018 - 10 U 95/17
Abwarten zu wollen, begründet keine Arglisthaftung!
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 13.07.2017, Aktenzeichen 4 O 362/16, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 13.07.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Ravensburg (Az.: 4 O 362/16) beantragen wir:.
- OLG Stuttgart, 18.12.2017 - 10 U 95/17
Architektenvertrag: Verwirkung eines Gewährleistungsanspruchs
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 13.07.2017, Az. 4 O 362/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.07.2017 - 4 O 362/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.07.2017 - 4 O 362/16
- OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17
Rechtsprechung
LG Dortmund, 07.12.2017 - 4 O 362/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Durchgangsarzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 07.12.2017 - 4 O 362/16
- OLG Hamm, 30.08.2019 - 11 U 25/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 208/15
Haftung des Unfallversicherungsträgers bei Fehlern des Durchgangsarztes im …
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2017 - 4 O 362/16
Im Urteil vom 29.11.2016 (VI ZR 208/15) hat der BGH noch offengelassen, ob allein die Verwendung des "Durchgangsarztberichts", in welchem die Art der Erstversorgung dokumentiert ist, genügen soll, um bereits eine Haftung der Berufsgenossenschaft zu begründen.Die Behandlung des Klägers stellte die Erstversorgung nach einem vom Kläger erlittenen Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII dar (BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI ZR 208/15).
- BGH, 20.12.2016 - VI ZR 395/15
Amtshaftung: Tätigkeit eines Durchgangarztes als Ausübung eines öffentlichen …
Auszug aus LG Dortmund, 07.12.2017 - 4 O 362/16
Es kommt damit im Ergebnis also nicht mehr darauf an, dass ein hoheitliches Handeln des Beklagten auch dadurch begründet wird, dass der Beklagte bei seiner Behandlung die Entscheidung zu treffen hatte, ob beim Kläger eine allgemeine oder eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 20.12.2016 - VI ZR 395/15) und diese Entscheidung durch entsprechendes Ankreuzen auf dem Durchgangsarztbericht unter Ziff. 12 tatsächlich getroffen wurde; aus Sicht des Beklagten war hier eine allgemeine Behandlung erforderlich, die sodann durch den Beklagten selbst durchgeführt wurde.