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   LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19   

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https://dejure.org/2019,48824
LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19 (https://dejure.org/2019,48824)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.12.2019 - 4 O 662/19 (https://dejure.org/2019,48824)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 4 O 662/19 (https://dejure.org/2019,48824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rabüro.de

    Zur Amtshaftung des Straßenbaulastträgers durch Spannen einer nur schwer erkennbaren Absperrkette am Straßenrand entlang des Gehwegs

  • RA Kotz

    Verkehrssicherung: schwer erkennbare Absperrkette Straßenrand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Die kaum erkennbare Kette oder grau in grau kann gefährlich sein!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Absperrkette muss auch nachts erkennbar sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die graue Straßenabsperrkette in der Dunkelheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten: Absperrung muss auch nachts sichtbar sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kaum erkennbare Absperrkette als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers bei kaum erkennbarer Absperrkette

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mithaftung der Stadt Fürth bei Fußgängerunfall

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Schwer erkennbare Absperrkette: Verkehrssicherungspflicht verletzt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77

    Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass er gegen eine gesetzliche Vorschrift oder eine andere Verhaltensanweisung, wie etwa eine Unfallverhütungsvorschrift, verstoßen hat (BGH, Urteil vom 30.01.1979 - VI ZR 144/77 - BGH VersR 1970, 469; BGH VersR 1983, 440; BGH VersR 1987, 781).

    Er muss sich "verkehrsrichtig" verhalten, was sich nicht nur durch die geschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung bestimmt, sondern durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten (BGH VersR 1979, 369; BGH VersR 1979, 532).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, NJW 2001, 1431 - 1433).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 98/78

    Aufsichtspflicht der Eltern über 17-jährigen, zu Körperverletzung neigenden Sohn;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Vielmehr gehört es zum anerkannten Zweck der Erziehung zur Selbstständigkeit, einem Minderjährigen die Möglichkeit zum eigenverantwortlichen Handeln zu lassen, BGH NJW 1980, 1044; 1984, 2574).
  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    § 254 BGB ist eine Ausprägung des in § 242 BGB festgelegten Grundsatzes von Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13 -, juris; BGH, Urteil vom 14.03.1961 - VI ZR 189/59 -, juris).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Der Vorschrift des § 254 BGB liegt der allgemeine Rechtsgedanke zugrunde, dass der Geschädigte für jeden Schaden mitverantwortlich ist, bei dessen Entstehung er in zurechenbarer Weise mitgewirkt hat (BGH, Urteil vom 18.04.1997 - V ZR 28/96 -, juris).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 310/08

    Gesetzliche Vermutung der Verwirklichung einer Überforderungssituation für ein

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Nach § 828 Abs. 2 BGB liegt eine Vermutung der Verschuldensunfähigkeit von Kindern zwischen 7 und 9 Jahren im motorisierten Straßen- und Schienenverkehr vor (BeckOGK/Wellenhofer, 01.11.2019, BGB § 828 Randnummer 9, BGHZ 181, 368 = NJW 2009, 3231).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    § 254 BGB ist eine Ausprägung des in § 242 BGB festgelegten Grundsatzes von Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 17.06.2014 - VI ZR 281/13 -, juris; BGH, Urteil vom 14.03.1961 - VI ZR 189/59 -, juris).
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Umfang der Rechtskraft eines eine Klage auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Ein Grundurteil darf (nur) ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung BGH NJW-RR 2008, 1397; BGH NJW-RR 2007, 305).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Da die Rechtsordnung eine Selbstgefährdung und Selbstbeschädigung nicht verbietet, geht es im Rahmen von § 254 BGB nicht um eine rechtswidrige Verletzung gegenüber einem anderen oder gegenüber der Allgemeinheit bestehenden Rechtspflicht, sondern nur um einen Verstoß gegen Gebote der eigenen Interessenwahrnehmung, also um die Verletzung einer sich selbst gegenüber bestehenden Obliegenheit (BGH, Urteil vom 17.11.2009 - VI ZR 58/08 -, juris).
  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 10.12.2019 - 4 O 662/19
    Ein Grundurteil darf (nur) ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung BGH NJW-RR 2008, 1397; BGH NJW-RR 2007, 305).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 92/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Motorradfahrers mit einem

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 123/86

    Verletzung eines Mitschülers während einer Klassenfahrt; Verletzung eines

  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78

    Begehren von Schadensersatz für Heilbehandlungskosten bedingt durch einen Unfall

  • BGH, 22.06.1965 - VI ZR 53/64

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch geringfügig überragende

  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 218/68

    Beurteilung der Belastbarkeit des Getriebemotors i.R.d. des Bruchs der

  • BGH, 18.04.1961 - VI ZR 166/60

    Rechtsmittel

  • OLG Nürnberg, 18.11.2020 - 4 U 47/20

    Keine grenzenlose Verkehrssicherungspflicht der Kommunen

    Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10.12.2019, Az. 4 O 662/19 noch nicht rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18.11.2020, Az. 4 U 47/20.
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