Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17865
OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23 (https://dejure.org/2023,17865)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.07.2023 - 4 S 11.23 (https://dejure.org/2023,17865)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - 4 S 11.23 (https://dejure.org/2023,17865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 1 S 3 BeamtStG
    Entlassung eines Polizisten im Beamtenverhältnis auf Widerruf bei Zweifeln an seiner Verfassungstreue; hier: gelikte Beiträge in "Neue Rechte"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 101 S 2 BG BE 2009, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Polizeibeamter - Beamter auf Widerruf - Kriminalkommissaranwärter - Entlassung - Zweifel an der Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum der Behörde - Internetverhalten - "Neue Rechte" - gelikte Beiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei Zustimmung zu Internetbeiträgen der "Neuen Rechten"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Likes des Kriminalkommissaranwärters für rechtsextreme Beiträge

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeianwärters, der die "Neue Rechte" liked, war rechtens

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei Zustimmung zu Internetbeiträgen der Neuen Rechten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zweifel an Verfassungstreue rechtfertigt Entlassung - Verfassungsfeindliche Einstellung als Grund für Entlassung nicht erforderlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 1518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Zu den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört auch, wenn nicht zuvörderst, die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - juris Rn. 27).

    Geht es um die Pflicht zur Verfassungstreue, reicht es in der Regel aus, dass der Dienstherr die Zweifel auf feststellbare und festgestellte äußere Verhaltensweisen des Betroffenen von hinreichendem Gewicht stützt und wertend auf eine möglicherweise darin zum Ausdruck kommende innere Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung schließt; ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung sind in der Regel nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - juris Rn. 31 f.).

    Das Verhalten des Antragstellers erschöpfte sich nicht in einem kritischen Lesen von rechtsextremistischer Literatur (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren" (Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 17).

    Begründete Zweifel daran, dass ein Beamter auf Widerruf sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und sich rückhaltlos für sie einsetzt, führen zu dem Ergebnis, dass die beamtenrechtliche Eignung nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2022 - OVG 4 S 26/21 - juris Rn. 6 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 4 S 26.21

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Bewährung in der Probezeit - Eignung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Begründete Zweifel daran, dass ein Beamter auf Widerruf sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und sich rückhaltlos für sie einsetzt, führen zu dem Ergebnis, dass die beamtenrechtliche Eignung nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2022 - OVG 4 S 26/21 - juris Rn. 6 ff.).

    Gute Leistungen sagen über die Verfassungstreue nichts aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2022 - OVG 4 S 26/21 - juris Rn. 7 f.).

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Als tatsächliche Grundlagen für die Feststellung von Zweifeln an der Verfassungstreue eignen sich nicht nur Einzeltatsachen von hinreichendem Gewicht, sondern auch mehrere Tatsachen, die erst in der Gesamtheit hinreichend schwer wiegen (entsprechend zu einer Gesamtschau von Tätowierungen das BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - juris Rn. 70).
  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit darf lediglich überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Entscheidung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ausbildung und nicht der Unterhaltssicherung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17

    Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Ist die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung überzeugend, darf der Beschwerde nur dann stattgegeben werden, wenn der angegriffene Beschluss nicht aus anderen Gründen im Ergebnis zutrifft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 3 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 S 22.19

    Anfechtung des Prüfungsergebnisses eines Widerrufsbeamten zwecks Vermeidung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23
    Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient der Ausbildung und nicht der Unterhaltssicherung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2019 - OVG 4 S 22.19 - juris Rn. 15 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 80 D 3.22

    Befugnis zur Einlegung der Berufung in Disziplinarverfahren gegen Beamte der

    Gefordert ist die Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlich-?demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren und für sie einzutreten (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 27. Juli 2023 - OVG 4 S 11/23 - juris Rn. 5 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht