Rechtsprechung
LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDSG § 6 Abs. 4 ; BGB § 626
Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter - rechtsportal.de
BDSG § 6 Abs. 4 ; BGB § 626
Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigungsschutz des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten durch § 6 Abs. 4 BDSG; Zwei-Wochen-Frist für den Ausspruch der fristlosen Kündigung; Gerichtliche Vertragsauflösung nur bei einer (unwirksamen) ordentlichen Kündigung
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Besonderer Kündigungsschutz für stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 11.03.2022 - 12 Ca 1371/21
- LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Papierfundstellen
- NZA 2023, 1254
- NZA-RR 2023, 528
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- ArbG Köln, 12.12.2019 - 6 Ca 1848/19
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Der aus Sicht der Beklagten eine Kündigung rechtfertigende Sachverhalt war ihr aus dem Vorprozess bereits aufgrund des Verfahrens beim Arbeitsgericht Leipzig mit dem Az. 6 Ca 1848/19 bekannt.Tatsächlich hatte die Beklagte bereits seit Beginn des Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht Leipzig mit dem Az. 6 Ca 1848/19 Kenntnis von dem Kündigungssachverhalt.
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07
Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Es wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2008 - 5 AZR 432/07 - hingewiesen. - BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Aus den in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1977 - 2 ABR 19/77 und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15.12.1998 - 5 Sa 97/98 - ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht, dass die Kündigungserklärungsfrist des §§ 626 Abs. 2 BGB bis zum Beschluss des Stadtrates gehemmt war.
- LAG Berlin, 15.12.1998 - 5 Sa 97/98
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Nichteinhaltung von …
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Aus den in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1977 - 2 ABR 19/77 und des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15.12.1998 - 5 Sa 97/98 - ergibt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht, dass die Kündigungserklärungsfrist des §§ 626 Abs. 2 BGB bis zum Beschluss des Stadtrates gehemmt war. - BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Das Bundesarbeitsgericht führt in einer aktuellen Entscheidung vom 25.08.2022 - 2 AZR 225/2020 - Rn 41 ff dazu folgendes aus:. - BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Für die Wirksamkeit einer solchen außerordentlichen Kündigung reicht es nicht aus, dass ein wichtiger Grund für sie "objektiv" vorgelegen hat, wenn nur eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 3 a der Gründe, BAGE 33, 220 ). - BAG, 05.07.1979 - 2 AZR 521/77
Betriebsratsmitglieder - Niederlegung des Betriebsratsamt - Nachwirkender …
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Auch zu § 15 Abs. 1 KSchG ist anerkannt, dass allein das Bestehen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreicht, sondern eine solche auch ausgesprochen sein muss (vgl. BAG 23. April 1981 - 2 AZR 1112/78 - zu II 2 a der Gründe; 5. Juli 1979 - 2 AZR 521/77 - zu III 2 der Gründe). - BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1112/78
Auszug aus LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22
Auch zu § 15 Abs. 1 KSchG ist anerkannt, dass allein das Bestehen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung nicht ausreicht, sondern eine solche auch ausgesprochen sein muss (vgl. BAG 23. April 1981 - 2 AZR 1112/78 - zu II 2 a der Gründe; 5. Juli 1979 - 2 AZR 521/77 - zu III 2 der Gründe).