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   BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02   

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https://dejure.org/2002,4377
BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02 (https://dejure.org/2002,4377)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2002 - 4 StR 158/02 (https://dejure.org/2002,4377)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02 (https://dejure.org/2002,4377)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Mord - Versuch - Tateinheit - Gefährliche Körperverletzung - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Schwere räuberische Erpressung - Verletzung sachlichen Rechts - Änderung des Schuldspruchs - Änderung des Strafausspruchs - Rechtlich selbständige Taten - ...

  • Judicialis

    StGB § 211; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Versuchter Verdeckungsmord bei einer Tat mit zu verdeckender Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 371
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei

    Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02
    Zutreffend hat das Landgericht den von den Angeklagten gemeinschaftlich begangenen Versuch, das Opfer zu töten, als versuchten Verdeckungsmord gewertet, denn die Angeklagten hatten von Anfang an ein zweiaktiges Geschehen geplant (vgl. BGH NStZ 2001, 194).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

    Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02
    Die bisherigen Gesamtfreiheitsstrafen können daher jeweils als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 119, 120; Beschluß vom 16. Oktober 2001 - 4 StR 415/01).
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 500/90

    Verurteilung wegen versuchten Mordes aufgrund Verdeckungsabsicht in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02
    Der von den Angeklagten in Ausführung dieses Planes zur Verdeckung der Vortat zum Nachteil des Opfers begangene Mordversuch sowie die vom Landgericht zutreffend als räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung gewertete Vortat sind jedoch keine rechtlich selbständige Taten, sondern eine Tat im Rechtssinne (§ 52 StGB; vgl. BGH aaO; StraFo 1999, 100), was der Verurteilung wegen versuchten Verdeckungsmordes nicht entgegensteht (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 StR 415/01

    Tateinheit zwischen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 158/02
    Die bisherigen Gesamtfreiheitsstrafen können daher jeweils als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 119, 120; Beschluß vom 16. Oktober 2001 - 4 StR 415/01).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    Der Umstand, dass die spätere Tötung im Zeitpunkt der Begehung der zu verdeckenden Tat bereits geplant war, steht der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht entgegen, wenn es sich bei der zu verdeckenden Vortat und der Tötung um ein zweiaktiges Geschehen handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371 Rn. 2; Beschluss vom 7. Dezember 2000 - 1 StR 414/00, NJW 2001, 763; Wolf in FS Schreiber, 2003, S. 519, 522 f.; Rissing-van Saan/Zimmermann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 41).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die zu verdeckende Tat und die Tötung zueinander im Verhältnis der Tateinheit (natürliche Handlungseinheit, Teilidentität von Ausführungshandlungen) oder der Tatmehrheit stehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 StR 445/03; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371 Rn. 2; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116, 125; Urteil vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 327; MünchKommStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 236; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 211 Rn. 70; Rissing-van Saan/Zimmermann in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 211 Rn. 41; Weiß, Die Problematik der Verdeckungsabsicht im Mordtatbestand, 1997, S. 229 ff.; jew. mwN).

  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 532/14

    Mord (Ermöglichungsabsicht; Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch)

    Die vom Landgericht rechtsfehlerfrei angenommene Tateinheit zwischen § 211 und § 218 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 330/57, BGHSt 11, 15, 16 f.; Beschluss vom 3. Januar 1996 - 3 StR 588/95, NStZ 1996, 276) stellt die Absicht zur Ermöglichung einer "anderen Straftat" nicht in Frage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Der Bundesgerichtshof hat daher eine Tateinheit zwischen einem (versuchten) Verdeckungsmord und einer Sexualstraftat in einem Fall bejaht, in dem der Angeklagte noch während der Begehung des Sexualdeliktes mit der Tötungshandlung begann (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 5 StR 500/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 22; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 158/02, NStZ 2003, 371, 372), und die Annahme von Tatmehrheit in einem Fall bestätigt, in dem sich aus den Urteilsfeststellungen nicht ergab, dass der Täter noch weitere sexuelle Handlungen an seinem Opfer vornehmen wollte, als er zum Angriff auf dessen Leben ansetzte (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 681/85, MDR 1986, 622 bei Holtz).
  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 476/06

    Besonders schwere Brandstiftung (Zeit, zu der sich Menschen im Tatobjekt

    Der Senat erachtet im Übrigen die bisherige Gesamtfreiheitsstrafe als schuldangemessen im Sinne des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO; er lässt sie daher als Einzelstrafe bestehen (vgl. BGH NStZ 1996, 383, 384; 2003, 371, 372).
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