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   BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15   

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BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15 (https://dejure.org/2015,21973)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2015 - 4 StR 199/15 (https://dejure.org/2015,21973)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 4 StR 199/15 (https://dejure.org/2015,21973)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweisantrag zu Lasten des Angeklagten; Voraussetzungen; Anforderungen an den ablehnenden Beschluss)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 244 Abs. 3 S. 2, 2. Var. StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen zum Tötungsvorsatz i.R.d. Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Zeugen zum Tötungsvorsatz i.R.d. Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Glaubwürdigkeit der Zeugin - ist nicht bedeutungslos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnte Beweisantrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen; sie ist auf konkrete Erwägungen zu stützen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55; vom 18. März 2015 - 2 StR 462/14, juris Rn. 5).

    b) Den sich hieraus ergebenden Anforderungen genügt der Beschluss des Landgerichts offensichtlich nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 54, 55).

  • BGH, 07.04.2011 - 3 StR 497/10

    Ablehnung eines Beweisantrages des Nebenklägers (Bedeutungslosigkeit aus

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Geht es um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, muss die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfassen und darlegen, warum dem Tatrichter die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356; vgl. insbesondere zu einem Beweisantrag des Nebenklägers ferner BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).

    Im Hinblick auf die mehrfachen Rechtsfehler des Landgerichts bedarf keiner Entscheidung, ob hinsichtlich des dem Nebenkläger zustehenden Beweisantragsrechts eine weniger restriktive Anwendung der gesetzlichen Ablehnungsgründe als beim Angeklagten vertretbar ist (so BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 487/09, NStZ 2010, 714; hiergegen mit überzeugender Begründung BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Legt der Tatrichter rechtsfehlerfrei dar, dass die in dem Beweisantrag behauptete Tatsache auch dann, wenn sie durch die beantragte Beweisaufnahme bewiesen würde, ihn nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen könnte, ist er nicht verpflichtet, den beantragten Beweis zu erheben (zum Ganzen hinsichtlich einer Revision der Staatsanwaltschaft: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356 mwN).

    Geht es um den Angeklagten belastende Beweisbehauptungen, muss die Ablehnung das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfassen und darlegen, warum dem Tatrichter die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - 4 StR 293/14, NStZ 2015, 355, 356; vgl. insbesondere zu einem Beweisantrag des Nebenklägers ferner BGH, Urteil vom 7. April 2011 - 3 StR 497/10, NStZ 2011, 713, 714 jeweils mwN).

  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Denn die Ankündigung einer von einem entsprechenden Vorsatz getragenen Tötungshandlung ist für die Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven Seite der tatsächlich vorgenommenen, der Ankündigung entsprechenden Handlung regelmäßig von erheblicher Bedeutung (vgl. zur Bewertung des Zufahrens auf einen Fußgänger als versuchtes Tötungsdelikt: Senat, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392 ff.; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 ff).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Ferner kommt es nicht darauf an, dass die Verfahrensrüge, die den auf die Erholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag zum Gegenstand hat, unzulässig ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), da sie insbesondere den Inhalt der ausdrücklich zum "Teil des Beweisantrags' gemachten Daten-DVD nicht mitteilt (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606 mwN; zu einer entsprechenden Bezugnahme in einem Urteil auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53; Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 355/11, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 3; vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, StV 2013, 73).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Maßgeblich sind insofern jedoch nicht (nur) die in der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss bejahten Straftatbestände, sondern die Tatbestandsmerkmale sämtlicher der tatrichterlichen Kognition unterliegenden Straftatbestände, mögen sie dem Angeklagten auch erst durch einen Hinweis im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO angelastet worden sein oder angelastet werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 63/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, juris Rn. 41).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Ferner kommt es nicht darauf an, dass die Verfahrensrüge, die den auf die Erholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag zum Gegenstand hat, unzulässig ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), da sie insbesondere den Inhalt der ausdrücklich zum "Teil des Beweisantrags' gemachten Daten-DVD nicht mitteilt (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606 mwN; zu einer entsprechenden Bezugnahme in einem Urteil auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53; Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 355/11, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 3; vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, StV 2013, 73).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 433/14

    Mord (Heimtücke: Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit durch den Täter; niedrige

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Denn die Ankündigung einer von einem entsprechenden Vorsatz getragenen Tötungshandlung ist für die Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven Seite der tatsächlich vorgenommenen, der Ankündigung entsprechenden Handlung regelmäßig von erheblicher Bedeutung (vgl. zur Bewertung des Zufahrens auf einen Fußgänger als versuchtes Tötungsdelikt: Senat, Urteile vom 29. Januar 2015 - 4 StR 433/14, NStZ 2015, 392 ff.; vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 ff).
  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 63/10

    Mord; Beweiswürdigung (unvollständige, unzureichende); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Maßgeblich sind insofern jedoch nicht (nur) die in der Anklageschrift und dem Eröffnungsbeschluss bejahten Straftatbestände, sondern die Tatbestandsmerkmale sämtlicher der tatrichterlichen Kognition unterliegenden Straftatbestände, mögen sie dem Angeklagten auch erst durch einen Hinweis im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO angelastet worden sein oder angelastet werden können (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 63/10, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13, juris Rn. 41).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Auszug aus BGH, 30.07.2015 - 4 StR 199/15
    Ferner kommt es nicht darauf an, dass die Verfahrensrüge, die den auf die Erholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrag zum Gegenstand hat, unzulässig ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), da sie insbesondere den Inhalt der ausdrücklich zum "Teil des Beweisantrags' gemachten Daten-DVD nicht mitteilt (vgl. allgemein BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 78/14, NStZ 2014, 604, 606 mwN; zu einer entsprechenden Bezugnahme in einem Urteil auch BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53; Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 355/11, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 3 Verweisung 3; vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, StV 2013, 73).
  • BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11

    Verweis auf eine Abbildung in den Urteilsgründen (Video auf CD-ROM; wirksame

  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 487/09

    Besetzungsreduktion; Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Bedeutung der Sache; Zahl

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 462/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Voraussetzungen)

  • BGH, 26.10.2023 - 4 StR 102/23

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Behauptung einer relevanten belastenden

    Legt der Tatrichter rechtsfehlerfrei dar, dass die in dem Beweisantrag behauptete Tatsache auch dann, wenn sie durch die beantragte Beweisaufnahme bewiesen würde, ihn nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen könnte, ist er nicht verpflichtet, den beantragten Beweis zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - 4 StR 199/15 Rn. 13 mwN).
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