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   BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13   

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https://dejure.org/2013,23580
BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13 (https://dejure.org/2013,23580)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - 4 StR 288/13 (https://dejure.org/2013,23580)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13 (https://dejure.org/2013,23580)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 1 StGB
    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen Lebensführungsumständen des Täters; mangelnde Strafmilderungsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Messen der Tatmotivation des Angeklagten an einem hypothetischen Sachverhalt

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Weiterverfolgung des ursprünglichen Tatplans bei Ausnutzen der bei dem Tatopfer erzeugten Irrtümer zur Erlangung weiterer Teilbeträge als ein Betrug

  • rewis.io

    Strafzumessung: Messen der Tatmotivation des Angeklagten an einem hypothetischen Sachverhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StPO § 358 Abs. 2 S. 1
    Wertung der Weiterverfolgung des ursprünglichen Tatplans bei Ausnutzen der bei dem Tatopfer erzeugten Irrtümer zur Erlangung weiterer Teilbeträge als ein Betrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Abstellen auf "Handeln ohne Not” - bringt das Urteil in Not…

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "…schulische und berufliche Ausbildungsdefizite …

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 194
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Stattdessen wird die Tatmotivation des Angeklagten an einem hypothetischen Sachverhalt gemessen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Das Schlechterstellungsverbot gebietet bei der Neubemessung dieser Einzelstrafen nur, dass die Summe der jeweils betroffenen bisherigen Einzelstrafen nicht überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, Rn. 33; Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168, 169; Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Das Schlechterstellungsverbot gebietet bei der Neubemessung dieser Einzelstrafen nur, dass die Summe der jeweils betroffenen bisherigen Einzelstrafen nicht überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, Rn. 33; Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168, 169; Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Das Schlechterstellungsverbot gebietet bei der Neubemessung dieser Einzelstrafen nur, dass die Summe der jeweils betroffenen bisherigen Einzelstrafen nicht überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, Rn. 33; Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, NStZ-RR 2008, 168, 169; Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Umstände, die zur allgemeinen Art der Lebensführung des Täters gehören, dürfen ihm bei der Strafzumessung indes nur dann zur Last gelegt werden, wenn sie eine Beziehung zu der abgeurteilten Tat haben und sich daraus eine höhere Tatschuld ergibt (BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87, 88; Beschluss vom 20. September 1996 - 2 StR 209/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 27; Beschluss vom 23. August 1989 - 3 StR 264/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 9; Beschluss vom 22. Juli 1988 - 2 StR 361/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 8; Beschluss vom 13. November 1987 - 2 StR 558/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 7).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr;

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Dem Angeklagten wird deshalb das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zur Last gelegt (BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; Beschluss vom 16. Mai 1995 - 4 StR 233/95, StV 1995, 584).
  • BGH, 03.04.2013 - 3 StR 60/13

    Verschlechterungsverbot (Verbot der Erhöhung einer Einzelstrafe nach

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) sowohl für die Bestimmung der Einzelstrafen, als auch für die Bildung der Gesamtstrafe gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2013 - 3 StR 60/13, Rn. 3; Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 253 ff.).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Stattdessen wird die Tatmotivation des Angeklagten an einem hypothetischen Sachverhalt gemessen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60).
  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Soweit wieder Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängt werden (Fälle 6 und 7), wird § 47 Abs. 1 StGB zu prüfen sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 8).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
    Nach diesen Feststellungen hat der Angeklagte im Fall 13, im Fall 16 und in den Fällen 18 und 19 seinen ursprünglichen Tatplan lediglich weiterverfolgt und die in den jeweils vorgelagerten Fällen 12, 15 und 17 bei dem Tatopfer erzeugten Irrtümer zur Erlangung weiterer Teilbeträge ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
  • BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages -

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 176/80

    Unzulässigkeit einer Strafschärfung wegen bloßen Fehlens eines

  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
  • BGH, 16.05.1995 - 4 StR 233/95

    Finanzielle Not - Wirtschaftliche Notlage - Strafmilderung - Strafänderung -

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 209/96

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 264/89

    Berücksichtigung der bisherigen Lebensführung bei der Strafzumessung -

  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Nur wenn die Strafe tatsächlich an bloß fiktiven Erwägungen oder an einem nur hypothetischen Sachverhalt gemessen wird, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat, wird ein rechtlich fehlerhafter Maßstab an die Wertung des Verhaltens des Angeklagten angelegt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60 mwN; Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13 Rn. 7 juris; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Denn die Strafkammer hat die Tatmotivation des Angeklagten S. an einem hypothetischen Sachverhalt gemessen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60; Beschlüsse vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82); dem Angeklagten wird das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 21. Dezember 2010 - 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter

    Das Fehlen eines - zumal von einem weitergehenden Qualifikationstatbestand erfassten - Strafschärfungsgrundes stellt keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, Urteile vom 3. Juni 2015 - 2 StR 422/14, juris Rn. 14; vom 5. März 1997 - 2 StR 641/96 Rn. 5; vom 7. November 1973 - 3 StR 186/73, juris Rn. 3; zum umgekehrten Fall etwa BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, juris Rn. 9; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 28.03.2017 - 4 StR 82/17

    Tateinheit (Konkurrenzen bei Handlungen im Planungsstadium)

    Bei der Zumessung der Einzelstrafen wird er auch das Verbot der Schlechterstellung gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten haben; dies bedeutet hier, dass die neu festzusetzenden Einzelstrafen nicht höher als die Summe der Strafen sein dürfen, die im angefochtenen Urteil für sämtliche an einem Tag begangenen Einzeltaten verhängt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28, 29).
  • BGH, 07.05.2019 - 4 StR 155/19

    Vergewaltigung (Tateinheit bei durch dieselbe Nötigungshandlung erzwungen,

    Für den Fall, dass der neue Tatrichter zu der Annahme einer einheitlichen Tat der Vergewaltigung gelangt, weist der Senat darauf hin, dass das sowohl bei den Einzelstrafen als auch bei der Gesamtstrafe zu beachtende Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung einer die Einzelstrafen aus dem angefochtenen Urteil übersteigenden Einzelstrafe, welche die Summe der bisherigen Einzelstrafen nicht überschreiten und zu keiner höheren Gesamtstrafe führen darf, nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vgl. Paul in KK-StPO, 8. Aufl., § 331 Rn. 2a mwN).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Anlasten des Fehlens eines

    Damit hat es ihm aber in unzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 06.11.2013 - 1 StR 525/13

    Doppelverwertungsverbot (Strafzumessung beim Versuch: Unterlassen von

    Diese sind geeignet, die Besorgnis zu wecken, dass dem Angeklagten das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zur Last gelegt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24 f.; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 128/15

    Betrug (eine Tat bei einer Täuschungshandlung und mehreren Vermögensverfügungen)

    Denn er hat den bei den jeweiligen Tatopfern anfänglich erzeugten Irrtum in der Folge nur noch zur Erlangung weiterer Teilbeträge ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
  • BGH, 31.07.2019 - 4 StR 273/19

    Unmöglichkeit einer abschließenden Beurteilung des materiell-rechtlichen

    Sollte der neu zur Entscheidung berufene Tatrichter bislang als selbständige Taten abgeurteilte Absatzgeschäfte als Teilakte einer materiellrechtlichen Bewertungseinheit bewerten, steht das sowohl bei den Einzelstrafen als auch bei der Gesamtstrafe zu beachtende Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO der Verhängung einer die betreffenden Einzelstrafen aus dem angefochtenen Urteil übersteigenden Einzelstrafe, welche die Summe der bisherigen Einzelstrafen nicht überschreiten und zu keiner Erhöhung der Gesamtstrafe führen darf, nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28, 29; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vgl. Paul in KK-StPO, 8. Aufl., § 331 Rn. 2a mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 142/15

    Betrug (eine Tat bei einer Täuschung und mehreren Vermögensverfügungen)

    Denn er hat den bei den Geschädigten anfänglich erzeugten Irrtum in der Folge nur noch zur Erlangung weiterer Teilbeträge ausgenutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 4 StR 274/98, NStZ-RR 1999, 110).
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