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   BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09   

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BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09 (https://dejure.org/2009,6000)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2009 - 4 StR 435/09 (https://dejure.org/2009,6000)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09 (https://dejure.org/2009,6000)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines an einer krankhaften seelischen Störung leidenden Suizidgefährdeten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer durch zu erwartende Suizidversuche bestehenden erhöhten Gefahr für die Allgemeinheit; Gefährlichkeit eines nicht zu Fremdagression ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung eines an einer krankhaften seelischen Störung leidenden Suizidgefährdeten in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer durch zu erwartende Suizidversuche bestehenden erhöhten Gefahr für die Allgemeinheit; Gefährlichkeit eines nicht zu Fremdagression ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 105
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH aaO; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 = NStZ-RR 2006, 242, 243; Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09
    Die Möglichkeit, die Beschuldigte belastende, für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene Feststellungen zum äußeren Tathergang teilweise aufrecht zu erhalten, scheidet aus, da die Beschuldigte das Urteil insoweit nicht hätte anfechten können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09
    a) Der Tatrichter ist zwar nicht gehindert, von dem Gutachten eines vernommenen Sachverständigen abzuweichen, da dieses stets nur Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein kann (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 2 StR 440/92, BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09
    In diesem Fall würde es, worauf auch die Revisionsführerin hingewiesen hat, nahe liegen, die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67 b StGB zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 333/01

    Verminderte Steuerungsfähigkeit; Faires Verfahren; Zeugen; Vereidigung; Beruhen;

    Auszug aus BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH aaO; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 = NStZ-RR 2006, 242, 243; Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Zwar darf das Landgericht von der Einschätzung des Sachverständigen abweichen, doch hätte es sich dafür erschöpfend mit dessen Ausführungen auseinandersetzen und diese im Einzelnen darlegen müssen, da andernfalls dem Revisionsgericht eine Prüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat sowie woher sich sein besseres Fachwissen ergibt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 21.08.2014 - 3 StR 341/14

    Unzureichende Darlegung der Gründe für ein Abweichen vom

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, NStZ-RR 2002, 259 bei Becker; Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106 jeweils mwN).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Andernfalls ist dem Revisionsgericht eine Prüfung nicht möglich, ob das Tatgericht das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat sowie woher sich sein besseres Fachwissen oder seine fortbestehenden Zweifel ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Schließlich ist zu beachten, dass die vom Sachverständigen und der Strafkammer als eher für wahrscheinlich gehaltene Eigengefährdung durchaus auch mit einer erheblichen Fremdgefährdung einhergehen kann, selbst wenn ein nicht schuldfähig Handelnder mögliche Folgen für Dritte ausblendet (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105).
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

    Bei schweren depressiven Episoden ist in der Regel von einer Aufhebung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012, S. 200 f.; Ventzlaff u.a. a.a.O.; aus der Rechtsprechung: BGH NStZ 2001, 493; NStZ-RR 2004, 70; NStZ-RR 2010, 105 [allerdings bei schwerer depressiver Episode mit psychotischen Symptomen gemäß ICD-10 F 32.3 ]; SenE v. 26.11.2013 - III-1 RVs 246/13; OLG Koblenz Urt. v. 07.04.2014 - 2 Ss 2/14 - Juris [bei Depressionen vom "Schweregrad einer Psychose"]; s. aber auch BGH B. v. 31.03.2004 - 5 StR 351/03 - Juris).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18

    Gewichtung der Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    In diesem Fall läge es nahe, die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 537/16

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Gegebenenfalls würde es - was die Revisionsführerin angesprochen hat - naheliegen, sowohl die Vollstreckung der Freiheitsstrafe als auch die der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; jeweils mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - 1 StR 71/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung und

    Die nun zur Entscheidung berufene Strafkammer wird zudem bei erneuter Feststellung eines Zustands im Sinne des § 63 StGB zu berücksichtigen haben, dass die für die Anordnung der Maßregel erforderliche Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nur dann auf Selbsttötungsbestrebungen gestützt werden kann, wenn damit Folgen für Dritte verbunden sind (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105).
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