Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4199
BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20 (https://dejure.org/2021,4199)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2021 - 4 StR 448/20 (https://dejure.org/2021,4199)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 4 StR 448/20 (https://dejure.org/2021,4199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,4199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66a Abs. 3 StGB; § 275a Abs. 5 StPO
    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der endgültigen Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Nachverfahren; Gefährlichkeitsprognose; Darlegung der Anordnungsvoraussetzungen; Prüfung der Verhältnismäßigkeit der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Voraussetzungen der endgültigen Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung im Nachverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung - und die Frist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Nachverfahren

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Zur endgültigen Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 319
  • NJW 2021, 3065
  • NStZ 2022, 155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    aa) Die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB setzt im Rahmen der Prüfung der Gefährlichkeit des Verurteilten tatbestandlich nicht voraus, dass substantiell neue Tatsachen in dem strengen Sinne, wie sie von der Rechtsprechung für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung im Rahmen des § 66b StGB aF entwickelt worden sind (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 394/10, NStZ 2011, 513, 514 und vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195, jeweils zu § 66a Abs. 2 StGB in der Fassung vom 27. Dezember 2003; Dessecker in NK-StGB, 5. Aufl., § 66a Rn. 25; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66a Rn. 22), festgestellt werden können.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gefährlichkeitsprognose unter Einbeziehung neu hinzutretender prognoserelevanter Umstände seit Anordnung des Vorbehalts der Maßregel nunmehr eindeutig positiv begründet werden kann (BTDrucks. 17/3403, S. 31; BGH, Urteil vom 7. Februar 2011 - 3 StR 394/10; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66a Rn. 22).

    Es genügt regelmäßig nicht, lediglich die schon im Ausgangsverfahren bekannten Tatsachen neu zu bewerten (BGH, Urteil vom 7. Februar 2011 - 3 StR 394/10).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Insbesondere muss gewährleistet sein, dass etwa erforderliche psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische Behandlungen zeitig beginnen, mit der gebotenen hohen Intensität durchgeführt und möglichst vor dem Strafende abgeschlossen werden (BVerfGE 131, S. 268; 289; 128, S. 326, 379).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    aa) Die Anordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 3 Satz 2 StGB setzt im Rahmen der Prüfung der Gefährlichkeit des Verurteilten tatbestandlich nicht voraus, dass substantiell neue Tatsachen in dem strengen Sinne, wie sie von der Rechtsprechung für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung im Rahmen des § 66b StGB aF entwickelt worden sind (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 394/10, NStZ 2011, 513, 514 und vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195, jeweils zu § 66a Abs. 2 StGB in der Fassung vom 27. Dezember 2003; Dessecker in NK-StGB, 5. Aufl., § 66a Rn. 25; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66a Rn. 22), festgestellt werden können.
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Die mit Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20 Rn. 6; vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, StV 2008, 139 und vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 127) sowie etwaige Erkrankungen des Verurteilten sind im Hinblick auf ihre Aussagekraft für eine künftige Legalbewährung zu bewerten und in die Gesamtwürdigung einzustellen.
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Auf eine exakte Beschreibung, Einordnung und Bewertung der nunmehr erstmals diagnostizierten Borderline-Persönlichkeitsstörung, die regelmäßig mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385), durfte hier angesichts ihrer zentralen - ungünstigen - Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose des Verurteilten nicht verzichtet werden.
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17 - im Maßregelausspruch auf; die weiter gehende Revision wurde verworfen und das Urteil im Schuld- und im Strafausspruch rechtskräftig.
  • BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07

    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Die mit Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2020 - 4 StR 8/20 Rn. 6; vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, StV 2008, 139 und vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 127) sowie etwaige Erkrankungen des Verurteilten sind im Hinblick auf ihre Aussagekraft für eine künftige Legalbewährung zu bewerten und in die Gesamtwürdigung einzustellen.
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Die Frist des § 66a Abs. 3 Satz 1 StGB in der Fassung vom 22. Dezember 2010 (BGBl I 2300), deren Versäumnis ein Verfahrenshindernis zur Folge hätte (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12, NStZ 2013, 100 und vom 8. Juni 2016 - 2 StR 88/16, NStZ-RR 2017, 7 mwN), ist gewahrt.
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob der Senat diese Entscheidung mit Urteil vom 22. November 2018 - 4 StR 253/18 - auf.
  • BGH, 10.11.2006 - 1 StR 483/06

    Nachträgliche Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (keine neuen

    Auszug aus BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20
    Auch unfreundliche und gemeinschaftswidrige Verhaltensweisen können nicht ohne weiteres als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten gewertet werden, wenn sie sich als ubiquitär und vollzugstypisch erweisen (BGH, Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06).
  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12

    Unbegründeter Antrag auf nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 16.04.2020 - 4 StR 8/20

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (tatrichterliches Ermessen;

  • BGH, 17.05.2021 - 1 StR 90/21

    Anordnung der Sicherungsverwahrung im Nachverfahren (Gefährlichkeitsprognose:

    Ergibt die Gesamtwürdigung aller Umstände, dass der Verurteilte erhebliche Straftaten begehen wird und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, so sind die materiellen Anforderungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Nachverfahren erfüllt (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 StR 448/20 Rn. 9).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gefährlichkeitsprognose unter Einbeziehung neu hinzutretender prognoserelevanter Umstände seit Anordnung des Vorbehalts der Maßregel nunmehr eindeutig positiv begründet werden kann (BT-Drucks. 17/3403 S. 31; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 StR 448/20 Rn. 13).

    Schließlich ist auch die konkrete Entlassungssituation des Verurteilten in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob eine fortbestehende Gefährlichkeit durch flankierende Maßnahmen wie Auflagen und Weisungen, Therapiemaßnahmen oder durch die Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 StR 448/20 Rn. 12).

    Es genügt regelmäßig nicht, lediglich die schon im Ausgangsverfahren bekannten Tatsachen neu zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 4 StR 448/20 Rn. 14 und Urteil vom 7. Februar 2011 - 3 StR 394/10 Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht