Rechtsprechung
BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 171b Abs. 3 Satz 2 GVG; § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG; § 338 Nr. 6 StPO
Absolute Revisionsgründe (Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung: keine Verletzung durch fehlenden Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge in Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) - IWW
§ 338 Nr. 6 StPO, § ... 171b Abs. 1 GVG, § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG, § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 337 StPO, § 171b Abs. 2 GVG, § 171b Abs. 1, 2 GVG, § 172 Nr. 4 GVG, § 174 GVG, § 174 Abs. 1 Satz 3 GVG, § 171b Abs. 3 Satz 1 GVG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge im Strafverfahren; Fehlen des den Öffentlichkeitsausschluss anordnenden Gerichtsbeschlusses; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge im Strafverfahren; Fehlen des den Öffentlichkeitsausschluss anordnenden Gerichtsbeschlusses; Entbehrlichkeit des den Öffentlichkeitsausschluss anordnenden Gerichtsbeschlusses; Voraussetzungen des § 171b Abs. 3 Satz 2 ...
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge im Strafverfahren; Fehlen des den Öffentlichkeitsausschluss anordnenden Gerichtsbeschlusses; Entbehrlichkeit des den Öffentlichkeitsausschluss anordnenden Gerichtsbeschlusses; Voraussetzungen des § 171b Abs. 3 Satz 2 ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn ein Gerichtsbeschluss fehlt
Besprechungen u.ä. (3)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zur höchstrichterlichen Relativierung des absoluten Revisionsgrundes des § 338 Nr. 6 StPO
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Fehlen eines den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge anordnenden Gerichtsbeschlusses kein absoluter Revisionsgrund
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bei zwingendem Öffentlichkeitsausschluss ist der unterlassene Beschluss dazu nicht revisibel
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 14.06.2018 - 4144 Js 10477/15
- BGH, 09.05.2019 - 4 StR 605/18
Papierfundstellen
- (Für BGHSt vorgesehen)
- NJW 2019, 2184
- NStZ 2019, 549
- NStZ-RR 2019, 321
- StV 2019, 821
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