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   BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19   

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BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19 (https://dejure.org/2020,35868)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2020 - 4 StR 636/19 (https://dejure.org/2020,35868)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 4 StR 636/19 (https://dejure.org/2020,35868)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 267 StPO
    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung bei eingeschränkter Schuldfähigkeit); Urteilsgründe (Anknüpfungstatsachen aus dem Gutachten eines Sachverständigen); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (tatrichterliche Beurteilung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes; Anforderungen an die Prüfung der Schuldfähigkeit; Die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist ausschließlich Sache des Tatrichters und nicht des Sachverständigen

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch den Tatrichter bei Vorliegen eines Sachverständigengutachtens; Gesamtwürdigung der Alkoholisierung des Täters und weiterer Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tötungsvorsatz, Heimtücke - und die Alkoholisierung des Täters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfung und Beurteilung der Schuldfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 40
  • StV 2021, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    a) Die Beurteilung der Schuldfähigkeit ist ausschließlich Sache des Tatrichters und nicht des Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, NJW 2004, 1810; jeweils mwN).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Dieser muss bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB vorliegen, im Rahmen einer eigenen Gesamtwürdigung alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252; vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR § 21 StGB Ursachen, mehrere 14; jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Eine Bewertung der Schuldfähigkeit allein anhand der Alkoholisierung des Täters ist jedenfalls dann unzureichend, wenn weitere Umstände vorliegen, die für sich genommen oder im Zusammenwirken mit der Alkoholisierung die Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit des Täters zur Tatzeit beeinträchtigen können (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86, BGHR § 21 StGB Ursachen, mehrere 4; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Das neue Tatgericht wird die Alkoholisierung des Angeklagten und die weiteren genannten Umstände, sofern sie erneut festgestellt werden, auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR Vorsatz, bedingter 62; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR Vorsatz, bedingter 55) und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166; vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR Heimtücke 26) zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Das neue Tatgericht wird die Alkoholisierung des Angeklagten und die weiteren genannten Umstände, sofern sie erneut festgestellt werden, auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR Vorsatz, bedingter 62; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR Vorsatz, bedingter 55) und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166; vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR Heimtücke 26) zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    a) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19 Rn. 20; Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Das neue Tatgericht wird die Alkoholisierung des Angeklagten und die weiteren genannten Umstände, sofern sie erneut festgestellt werden, auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR Vorsatz, bedingter 62; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR Vorsatz, bedingter 55) und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166; vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR Heimtücke 26) zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09

    Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Das neue Tatgericht wird die Alkoholisierung des Angeklagten und die weiteren genannten Umstände, sofern sie erneut festgestellt werden, auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR Vorsatz, bedingter 62; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR Vorsatz, bedingter 55) und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166; vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR Heimtücke 26) zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Das neue Tatgericht wird die Alkoholisierung des Angeklagten und die weiteren genannten Umstände, sofern sie erneut festgestellt werden, auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR Vorsatz, bedingter 62; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR Vorsatz, bedingter 55) und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166; vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR Heimtücke 26) zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

    Auszug aus BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19
    Der Senat weist zudem darauf hin, dass in der Strafzumessung die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden darf, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar ist, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 375/11 Rn. 5; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 32a; jeweils mwN).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20

    Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein

  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 281/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Minder schwerer Fall des Totschlags

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86

    Schuldfähigkeit - BAK - Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 375/11

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Art der Tatausführung)

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Vielmehr hat das Tatgericht eine eigene Gesamtwürdigung aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2023 - 1 StR 41/23, juris Rn. 5; vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 636/19, NStZ-RR 2021, 40 f.; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71; Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 385/18, juris Rn. 13).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es - wie hier - dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 636/19 Rn. 6; Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; Urteil vom 5. April 2006 - 2 StR 41/06, NStZ-RR 2006, 235 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 178/23

    Revision wegen durchgreifender rechtlicher Bedenken bei der Prüfung der

    Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es - wie hier - dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22 Rn. 7; vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 636/19 Rn. 6 und vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Die Frage der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit oder des Vorhandenseins voller Schuldfähigkeit ist auch bei einer Alkoholisierung vom Tatgericht in eigener Verantwortung aufgrund einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu beurteilen (BGH NStZ-RR 2021, 40).
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