Rechtsprechung
LG Kiel, 28.05.2018 - 4 T 34/18 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 802b Abs 2 S 1 ZPO, § 802f Abs 1 S 1 ZPO, § 802f Abs 1 S 2 ZPO, § 9 Anlage Nr 208 GVollzKostG
Gerichtsvollzieherkosten: Entstehung der Gebühr für den Versuch einer gütlichen Einigung bei Gewährung einer Zahlungsfrist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erheben einer Gebühr durch den Gerichtsvollzieher für den Versuch einer gütlichen Einigung nach Abnahme der Vermögensauskunft