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   LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18   

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LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18 (https://dejure.org/2018,63999)
LG Bonn, Entscheidung vom 12.07.2018 - 4 T 66/18 (https://dejure.org/2018,63999)
LG Bonn, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 4 T 66/18 (https://dejure.org/2018,63999)
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  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
    Da das Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden darf ein Gericht zwar die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine solche Rechtsfrage zu klären ist (vgl. nur BVerfG, NJW 2013, 1148, 1150; BGH XII zB 624/12 Rn.8 mwN).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
    Die Ausführungen müssen die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen, mit konkretem Bezug auf das Land und auf den derzeit üblicherweise erforderlichen Zeitraum für Abschiebungen Insbesondere ist zu erläutern, warum eine Haft generell erforderlich erscheint und eine Haft von kürzerer Dauer als der Beantragten nicht ausreicht (vgl. BGH v ZB 24/14 Tz 6, V ZB 128/16 Tz. 12).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
    Vorliegend bot die Rechtsverteidigung des Betroffenen aber keine Aussicht auf Erfolg, weil sämtliche Voraussetzungen für die Haftanordnung vorlagen und sich auch keine zweifelhaften Rechts- oder Tatsachenfragen stellten, die unter dem Gesichtspunkt der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch ohne Vorliegen von Erfolgsaussicht im engeren Sinne gebieten würde (vgl. BGH V ZB 140/15 Rn. 16).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 25/13

    Beschleunigungsgebot für eine Ausländerbehörde bzgl. der Beschaffung von

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
    Die Gerichte müssen, wenn sie aufgrund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 3 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (BGH V ZB 24/13 Rn. 12,V ZB 25/13 Rn. 6, 9).
  • BGH, 07.10.2013 - V ZB 24/13

    Abschiebungshaftverfahren: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Untätigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
    Die Gerichte müssen, wenn sie aufgrund eines Rechtsmittels oder eines Aufhebungsantrags mit einer nach § 62 Abs. 3 AufenthG erlassenen Haftanordnung befasst sind, stets prüfen, ob die Behörde die Zurück- oder Abschiebung des Ausländers ernstlich und mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (BGH V ZB 24/13 Rn. 12,V ZB 25/13 Rn. 6, 9).
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