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   OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17   

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https://dejure.org/2018,14497
OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17 (https://dejure.org/2018,14497)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.2018 - 4 U 2/17 (https://dejure.org/2018,14497)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 4 U 2/17 (https://dejure.org/2018,14497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Zur Haftung für Schäden durch eine sich aufgrund Fehlfunktion schließenden automatischen Tunnelschranke

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 GG, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatzanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff: Fahrzeugschaden durch automatisch bewegte Schranke zur Absperrung einer Tunneleinfahrt

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen grundlosem, plötzlichem Schließen einer Tunnelschranke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Karlsruhe zur Haftung aus Unfall wegen grundlosem und plötzlichen Schließen einer Tunnelschranke

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Das Absperren der Tunneleinfahrt auf einer Bundesautobahn durch eine automatisch bewegte Schranke stellt - vergleichbar mit einer Verkehrsregelung durch eine Ampel in Fällen des "feindlichen Grüns" (vergleiche BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986, III ZR 242/85, BGHZ 99, 249) - einen Fall eines durch Automaten gegebenen Gebots- bzw. Verbotszeichens dar.(Rn.14).

    Das Absperren durch die automatisch bewegte Schranke stellt - vergleichbar mit einer Verkehrsregelung durch eine Ampel in Fällen des "feindlichen Grüns" (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1986 - III ZR 242/85 -, BGHZ 99, 249) - einen Fall eines durch Automaten gegebenen Gebots- bzw. Verbotszeichens dar.

    Die Verkehrsregelung durch die Schrankenanlage dient der Gefahrenabwehr und stellt eine Anordnung durch eine besondere technische Einrichtung dar (vgl. BGH, III ZR 242/85 - aaO., juris Rn. 17 ff.; Greger/Zwickel, aaO. § 18 Rn. 3).

    Auch ein maschinell hergestellter Verwaltungsakt kann rechtswidrig sein (vgl. BGH - III ZR 242/85 - aaO., juris Rn. 22).

    (2) Es ist unerheblich, ob menschliches Verschulden oder technisches Versagen vorliegt (BGH, III ZR 242/85 -, aaO., juris Rn. 22).

    Es geht hier um die Anwendung höchstrichterlich bereits entschiedener Fragen bei Versagen technischer Einrichtungen im Rahmen der Verkehrsregelung (vgl. BGH - III ZR 242/85 - aaO.) auf den hier vorliegenden Einzelfall.

  • KG, 30.04.2015 - 22 U 31/14

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist indes üblich (vgl. KG, Urteil vom 30.4.2015 - 22 U 31/14 - NJOZ 2015, 1925).
  • BGH, 18.08.2016 - III ZR 325/15

    Ermittlung der Revisionsbeschwer für den Kläger nach einem Grundurteil mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Dies ist jedoch nicht stets der Fall; beide Ansprüche - auf angemessene Entschädigung und auf Schadensersatz - können auch wirtschaftlich identisch sein (BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 116/09 - beck-online Rn. 7; BGH, Beschluss vom 18. August 2016 - III ZR 325/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.11.2009 - III ZR 116/09

    Amtshaftungsanspruch wegen eines erst nach Durchführung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Dies ist jedoch nicht stets der Fall; beide Ansprüche - auf angemessene Entschädigung und auf Schadensersatz - können auch wirtschaftlich identisch sein (BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 116/09 - beck-online Rn. 7; BGH, Beschluss vom 18. August 2016 - III ZR 325/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.11.1991 - III ZR 13/91

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer vor dem BGH - Beschwer des Klägers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Zwar bleibt die einem Betroffenen nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs zu gewährende angemessene Entschädigung regelmäßig hinter der Höhe eines Schadensersatzanspruchs zurück (BGH, Beschl. v. 25.11.1991 - III ZR 13/91 - juris Rn. 8).
  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 15/67

    Verschulden - Beamter - Baulärm - Amtspflichtverletzung - Baulärmbekämpfung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Aus der Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung ergibt sich, dass der Betroffene für den Rechtsverlust und für Vermögenseinbußen, die als erzwungene und unmittelbare Folgen der Enteignung eintreten (Folgeschäden) jedenfalls nicht mehr als einen angemessenen Ausgleich erhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1970 - III ZR 15/67 -, juris Rn. 29).
  • BGH, 15.12.2016 - III ZR 387/14

    Kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch aus Amtshaftung oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition von hoher Hand unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2016 - III ZR 387/14 - juris Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2013 - 9 U 23/12

    Staatshaftung: Verkehrsunfall infolge "Feindlichem Grün" einer Ampelanlage;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Mithin haftet das Land Baden-Württemberg, für welches das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde tätig wird (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 18.7.2013 - 9 U 23/12 -, juris Rn. 26).
  • OLG Köln, 30.10.2003 - 7 U 79/03

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden an einem PKW durch das Hochfahren von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Demgemäß hat auch das OLG Köln (Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 79/03 - NZV 2004, 95) das Hochfahren und das Absenken automatisch gesteuerter hydraulischer Poller dem "feindlichen Grün" gleichgestellt.
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17
    Die Verletzung der hoheitlich ausgestalteten Straßenverkehrssicherungspflicht ist drittschützend und grundsätzlich geeignet, einen Amtshaftungsanspruch auszulösen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2013 - 4 U 188/13 - juris Rn. 39).
  • LG Konstanz, 24.05.2017 - B 2 O 78/16
  • LG Ellwangen/Jagst, 14.07.2023 - 2 O 295/22
    Auch eine mitwirkende Betriebsgefahr ist bei einem erfolgten Unabwendbarkeilsnachweis nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2018- 4 U 2/17, BeckRS 2018, 22227; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 22.
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