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   FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17   

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FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17 (https://dejure.org/2017,38730)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.09.2017 - 4 V 102/17 (https://dejure.org/2017,38730)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. September 2017 - 4 V 102/17 (https://dejure.org/2017,38730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 69 FGO, § 114 FGO, Art 1 GG, Art 19 Abs 1 GG, § 249 Abs 1 AO
    Aussetzung der Vollziehung: Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Vollstreckung aus einem Einkommensteuerbescheid kein Verstoß gegen das grundgesetzliche Zitiergebot und die Haager Landkriegsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • sonnenstaatland.com

    Auch gegen das Finanzamt hilft die HLKO nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69; FGO § 114

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vollstreckung aus einem Einkommenssteuerbescheid kein Verstoß gegen das grundgesetzliche Zitiergebot und die Haager Landkriegsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 12 K 323/87

    Lohnsteuer; Einkünfte, die zeitanteilig auf den Überflug über das Gebiet der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Sie trägt mit ihren Regelungen in den Art. 42 ff. dem Umstand Rechnung, dass im Falle einer kriegerischen Besetzung eines Staates die Rechtsordnung des besetzten Staates zwar weiter existiert, jedoch im Konfliktfalle die Rechtsordnung der Besatzungsmacht vorgeht (vgl. näher und m.w.N.: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 1992, 12 K 323/87, Juris).

    Denn in Art. 48 Haager Landkriegsordnung wird der Besatzungsmacht ausdrücklich zugestanden, Abgaben, Zölle und Gebühren zu erheben (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 1992, 12 K 323/87, Juris).

  • FG Münster, 14.04.2015 - 1 K 3123/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Ein solcher Vortrag, welcher die Existenz der Bundesrepublik in Abrede gestellt hätte, hätte nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung insoweit auch zur Unzulässigkeit des bei Gericht gestellten Antrages geführt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. September 2015, 6 K 6106/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2015, 2192; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. April 2015, 1 K 3123/14 F, Juris; die hier eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof -BFH- wurde mit Beschluss vom 28. August 2015 - III B 70/15 - als unzulässig verworfen); jedenfalls aber wäre der Antrag insoweit als unbegründet anzusehen (vgl. statt vieler nur Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2015, 5 K 150/15, EFG 2015, 2223; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2015, 10 V 1475/15, Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Darüber hinaus würde ein Verstoß einzelner Vorschriften gegen das Zitiergebot allenfalls zur Teilnichtigkeit des jeweiligen Gesetzes, nicht jedoch zur vollständigen Nichtigkeit führen (vgl. mit zahlreichen Nachweisen Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. April 2015, 1 K 3123/14 F, Juris; ebenso mit zahlreichen Nachweisen Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2015, 10 V 1475/15, Juris).

  • FG Hessen, 23.10.2015 - 10 V 1475/15

    Bestreiten der Existenz der Bundesrepublik Deutschland - Verstoß gegen das

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Ein solcher Vortrag, welcher die Existenz der Bundesrepublik in Abrede gestellt hätte, hätte nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung insoweit auch zur Unzulässigkeit des bei Gericht gestellten Antrages geführt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. September 2015, 6 K 6106/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2015, 2192; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. April 2015, 1 K 3123/14 F, Juris; die hier eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof -BFH- wurde mit Beschluss vom 28. August 2015 - III B 70/15 - als unzulässig verworfen); jedenfalls aber wäre der Antrag insoweit als unbegründet anzusehen (vgl. statt vieler nur Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2015, 5 K 150/15, EFG 2015, 2223; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2015, 10 V 1475/15, Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Darüber hinaus würde ein Verstoß einzelner Vorschriften gegen das Zitiergebot allenfalls zur Teilnichtigkeit des jeweiligen Gesetzes, nicht jedoch zur vollständigen Nichtigkeit führen (vgl. mit zahlreichen Nachweisen Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. April 2015, 1 K 3123/14 F, Juris; ebenso mit zahlreichen Nachweisen Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2015, 10 V 1475/15, Juris).

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 1989, VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279; vom 6. September 1989, II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).
  • BFH, 06.09.1989 - II B 33/89

    Differenzierung der Institute von der Aussetzung der Vollziehung einerseits und

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. November 1989, VII B 124/89, BFH/NV 1990, 279; vom 6. September 1989, II B 33/89, BFH/NV 1990, 670).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Mit der Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen geschützt, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des staatlichen Handelns zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektsqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 20. Juni 2012, 2 BvR 1048/11, Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen 131, 268).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 5 K 150/15

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Doppelte Rechtshängigkeit - Zitiergebot -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Ein solcher Vortrag, welcher die Existenz der Bundesrepublik in Abrede gestellt hätte, hätte nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung insoweit auch zur Unzulässigkeit des bei Gericht gestellten Antrages geführt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. September 2015, 6 K 6106/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2015, 2192; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. April 2015, 1 K 3123/14 F, Juris; die hier eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof -BFH- wurde mit Beschluss vom 28. August 2015 - III B 70/15 - als unzulässig verworfen); jedenfalls aber wäre der Antrag insoweit als unbegründet anzusehen (vgl. statt vieler nur Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2015, 5 K 150/15, EFG 2015, 2223; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2015, 10 V 1475/15, Juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    a.) Ernstliche Zweifel im Sinne von § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -,Beschluss vom 12. November 1992, XI B 69/92, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 100, 106, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 263).
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1994, IX B 78/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 116).
  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 4 V 102/17
    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 1992, 1 BvR 326/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 93, 201, Ratschow, in Klein, AO § 120 Rn. 60).
  • BFH, 02.06.2005 - III S 12/05

    Zuständigkeit des BFH für AdV-Antrag, erneuter AdV-Antrag im Revisionsverfahren

  • BFH, 15.01.2003 - V S 17/02

    Einstweilige Anordnung; Vollstreckung

  • BFH, 29.11.1984 - V B 44/84

    Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch -

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2015 - 6 K 6106/15

    Einkommensteuer 2012 und 2013

  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2016 - 6 K 5470/15

    Kriegsgegangener; Haager Landkriegsordnung

  • FG München, 26.06.2018 - 2 K 2789/17

    Nichtabgabe der Steuererklärungen

    Denn in Art. 48 der H. Landkriegsordnung wird der Besatzungsmacht ausdrücklich zugestanden, Abgaben, Zölle und Gebühren zu erheben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 15. September 2017 4 V 102/17, juris, m.w.N.).
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