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   BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10   

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https://dejure.org/2011,50889
BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10 (https://dejure.org/2011,50889)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2011 - 4 AZR 25/10 (https://dejure.org/2011,50889)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 (https://dejure.org/2011,50889)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Das Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (st. Rspr., etwa BAG 2 9. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., etwa BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 14, BAGE 124, 240) .

    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrages gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlagen für den Entgeltanspruch nicht abschließend klärt (vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9; zur Eingruppierungsfeststellungsklage auch BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; weiterhin 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) .

    Angesichts der Tatsache, dass allein einer der von der Beklagten heranzuziehenden Berechnungsfaktoren streitig ist, ist davon auszugehen, dass die beantragte Feststellung zu einer endgültigen Beilegung des Streites der Parteien führen wird (vgl. dazu BAG 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 372; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 15, BAGE 121, 257; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2005, 3567) .
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Allerdings sind die Gerichte gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit dahin auszulegen, wenn hierdurch eine vom Antragsteller erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12, BAGE 131, 316) .
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 372; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 15, BAGE 121, 257; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2005, 3567) .
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Denn nur solche "Altverträge" genießen den Vertrauensschutz in die frühere Vertragsauslegung durch den Senat (vgl. dazu detailliert BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 42 ff., BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 30 ff., BAGE 128, 185) .
  • BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Sie sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 115, 372; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 15, BAGE 121, 257; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 2005, 3567) .
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Denn nur solche "Altverträge" genießen den Vertrauensschutz in die frühere Vertragsauslegung durch den Senat (vgl. dazu detailliert BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 42 ff., BAGE 122, 74; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 793/07 - Rn. 30 ff., BAGE 128, 185) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 25/10
    Regelungen BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 57 ff., AP BGB § 157 Nr. 38; 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 14 ff., BAGE 127, 319) .
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 253/06

    Dynamische Verweisung auf Allgemeine Arbeitsbedingungen

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 803/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 8 Sa 473/09

    Kleine dynamische Verweisungsklausel

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Im Gegenteil kann gerade im Hinblick auf die betriebliche Praxis bei der Beklagten (vgl. die Parallelfälle insbesondere aus der Zeit vor der Beendigung des TV-ATZ Energiewirtschaft am 31. Juli 2004, in denen wortgleiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen wurden, mit Ausnahme der Bezugnahme, die seinerzeit lediglich auf den TV-ATZ Energiewirtschaft erfolgte und nicht auf die BV ATZ, vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 -, - 4 AZR 27/10 - und - 4 AZR 30/10 -) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Parteien diejenigen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die - wie im Falle des Klägers - nach dem 31. Juli 2004 vereinbart worden sind, nach Maßgabe der bereits vorher bestehenden tariflichen Regelungen durchführen wollten.
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Im Gegenteil kann gerade im Hinblick auf die betriebliche Praxis bei der Beklagten (vgl. die Parallelfälle insbesondere aus der Zeit vor der Beendigung des TV-ATZ Energiewirtschaft am 31. Juli 2004, in denen wortgleiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen wurden, mit Ausnahme der Bezugnahme, die seinerzeit lediglich auf den TV-ATZ Energiewirtschaft erfolgte und nicht auf die BV ATZ, vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 -, - 4 AZR 27/10 - und - 4 AZR 30/10 -) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Parteien diejenigen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die - wie im Falle des Klägers - nach dem 31. Juli 2004 vereinbart worden sind, nach Maßgabe der bereits vorher bestehenden tariflichen Regelungen durchführen wollten.
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 29/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Im Gegenteil kann gerade im Hinblick auf die betriebliche Praxis bei der Beklagten (vgl. die Parallelfälle insbesondere aus der Zeit vor der Beendigung des TV-ATZ Energiewirtschaft am 31. Juli 2004, in denen wortgleiche Altersteilzeitarbeitsverträge abgeschlossen wurden, mit Ausnahme der Bezugnahme, die seinerzeit lediglich auf den TV-ATZ Energiewirtschaft erfolgte und nicht auf die BV ATZ, vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 25/10 -, - 4 AZR 27/10 - und - 4 AZR 30/10 -) mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Parteien diejenigen Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die - wie im Falle des Klägers - nach dem 31. Juli 2004 vereinbart worden sind, nach Maßgabe der bereits vorher bestehenden tariflichen Regelungen durchführen wollten.
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