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   BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88   

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BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88 (https://dejure.org/1988,1251)
BAG, Entscheidung vom 23.11.1988 - 4 AZR 395/88 (https://dejure.org/1988,1251)
BAG, Entscheidung vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 (https://dejure.org/1988,1251)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien zur Bestimmung des betrieblichen Geltungsbereiches von Tarifverträgen - Begriff der "Erdbewegungsarbeiten" - Reichweite des ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe vom 19.12.1983 (VerfTV) § 1, § 12; BRTV-Bau § 1; GG Art. 9
    Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien zur Bestimmung des betrieblichen Geltungsbereichs von Tarifverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 859 (Ls.)
  • BB 1989, 359
  • DB 1989, 1296
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Das hat der Senat in Übereinstimmung mit der Kommentarliteratur (vgl. Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, Sonderdruck 1981, S. 71) bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - (AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) näher ausgeführt.

    In Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat in dem schon genannten Urteil vom 25. Februar 1987 (- 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) mit näherer Begründung ausgeführt, daß unter "Bauwerken" im Sinne der vorstehenden Tarifnorm irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen sind.

    Demgemäß muß darin mit den Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    So werden mehr und mehr etwa Türen, Hängedecken, Fensterrahmen, sogar Schornsteine und gerade Zäune aus Metall hergestellt (vgl. das Urteil des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau).

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Weiter geht das Landesarbeitsgericht zutreffend und den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung folgend davon aus, daß diejenigen Betriebe, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 VerfTV genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. BAGE 45, 11, 17 [BAG 18.01.1984 - 4 AZR 41/83] = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 240/87 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide Urteile auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Unter "Bauten aller Art" sind nämlich nur Gebäude zu verstehen (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    In Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 12. Dezember 1979 - 4 AZR 80/78 - AP Nr. 31 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 21. Januar 1976 - 4 AZR 71/75 - AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat in dem schon genannten Urteil vom 25. Februar 1987 (- 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) mit näherer Begründung ausgeführt, daß unter "Bauwerken" im Sinne der vorstehenden Tarifnorm irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen zu verstehen sind.

    Demgemäß muß darin mit den Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87

    Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    In der vorliegend anzuwendenden Neufassung des VerfTV ist in § 1 Abs. 2 der gesamte § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wörtlich übernommen worden, so daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden auf den BRTV-Bau überhaupt nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien ab (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    In der vorliegend anzuwendenden Neufassung des VerfTV ist in § 1 Abs. 2 der gesamte § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wörtlich übernommen worden, so daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden auf den BRTV-Bau überhaupt nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien ab (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    In der vorliegend anzuwendenden Neufassung des VerfTV ist in § 1 Abs. 2 der gesamte § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wörtlich übernommen worden, so daß bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden auf den BRTV-Bau überhaupt nicht mehr zurückgegriffen zu werden braucht (vgl. die Urteile des Senats vom 24. Februar 1988 - 4 AZR 640/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 62/70

    Formularmäßige Auskunftserteilung - Maßgabe des Tarifvertrages - Urlaub -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Dazu verweist das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die entsprechende Entscheidung des Senats vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 62/70 - (AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Weiter geht das Landesarbeitsgericht zutreffend und den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung folgend davon aus, daß diejenigen Betriebe, in denen überwiegend im Abschnitt V von § 1 Abs. 2 VerfTV genannte Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, ohne daß dann noch die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III der Tarifnorm zu überprüfen sind (vgl. BAGE 45, 11, 17 [BAG 18.01.1984 - 4 AZR 41/83] = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und - 4 AZR 240/87 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, beide Urteile auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Im übrigen entscheiden die Tarifvertragsparteien im Rahmen der nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit in freier Selbstbestimmung auch über die inhaltliche Gestaltung der Tarifverträge (vgl. BAGE 48, 307, 311 [BAG 24.04.1985 - 4 AZR 457/83] = AP Nr. 4 zu § 3 BAT).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Das ergibt sich eindeutig aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die für die Tarifauslegung gleichbedeutend und gleichgewichtig maßgeblich sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 [BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82] = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

    Auszug aus BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88
    Dabei stellt das Landesarbeitsgericht mit Recht auf die zeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien ab (vgl. die Urteile des Senats vom 14. Oktober 1987 - 4 AZR 342/87 - AP Nr. 88 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 28. September 1988 - 4 AZR 343/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.01.1976 - 4 AZR 71/75

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Bauwerke - Landeskulturbauarbeiten

  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZR 80/78

    Isolierarbeiten - Behältern - Fernleitungen - Stationäre Maschinen -

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Dies folgt eindeutig aus dem Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang, die beide für die Tarifauslegung gleichbedeutend und gleichgewichtig maßgeblich sind (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 524/90 - AP Nr. 142 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Auch Metall ist ein Baustoff, der gerade im Baugewerbe immer mehr Verbreitung findet (vgl. BAG Urteil vom 17. Februar 1971 - 4 AZR 62/70 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP, aaO).

    Demgemäß fallen nunmehr beispielsweise auch Montagebauarbeiten, bei denen Metall bearbeitet und verarbeitet wird, unter § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 36 VTV (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP, aaO).

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auch die nach gängigem Verständnis typischen Geräte des Baugewerbes wie Spaten, Hammer, Wasserwaage und Rohrzange werden von anderen Berufssparten verwendet, ohne dadurch ihren Charakter als Baugeräte zu verlieren (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 103 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 46).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

    Im Urteil vom 23. November 1988 (- 4 AZR 395/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 103 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 46) sind Zäune als Bauwerke in diesem Sinne angesehen worden.
  • LAG Hessen, 12.09.2005 - 10 Sa 704/04

    Hauptanspruch, Zinsanspruch, Rechtskraft

    Damit soll verhindert werden, dass aus dem gleichen Sachverhalt zwischen denselben Parteien über eine daraus abgeleitete zivilrechtliche Rechtsfolge dann anders entschieden wird, wenn hierüber bereits durch ein älteres Urteil rechtskräftig entschieden worden ist (BAG 23. November 1988, a.a.O.).

    Auch wenn davon ausgegangen wird, dass die Errichtung von Zäunen eine baugewerbliche Tätigkeit darstellt (BAG 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), kann jedenfalls festgehalten werden, dass auch dieser Zeuge ganz überwiegend nicht im baulichen Bereich eingesetzt war.

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Wie das Tarifbeispiel "Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen einschließlich des Anbringens von Unterkonstruktionen und Putzträgern" zeigt, sind hier Bauleistungen gemeint, die der unmittelbaren Herstellung des Gebäudes dienen (vgl. auch BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 21.05.1993 - 15 Sa 755/92

    Auskunftpflicht gegenüber der Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen

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  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Montagebauarbeiten sind auch der Aufbau bzw. der Zusammenbau vorgefertigter Teile zu einer Wand, wenn dies unmittelbar der Herstellung des Gebäudes dient (BAG Urteile vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 -, vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 103 und 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91

    Einbau von Garagentoren als bauliche Leistung

    Jedoch ist den Klammerbeispielen zu den Trocken- und Montagebauarbeiten (z.B. Wand- und Deckeneinbau bzw. -verkleidungen) zu entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien damit die Montage von Decken und wänden nicht aber jede in oder an einem Bauwerk anfallende Montagetätigkeit erfassen wollten (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP Nr. 66 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Werkstoff Metall wird in zunehmendem Maße im Baugewerbe verwendet (vgl. BAG Urteile vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - und vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 66, 103 u. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 15.12.1998 - 15 Sa 2025/97
    Die angesprochenen Demontagearbeiten stellen sich als gewerbliche bauliche Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV dar, die der Instandsetzung oder Änderung eines Bauwerks (zum Begriff BAG Urteil vom 23 November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) dienten.

    Soweit zur Erfüllung der zitierten Tarifnorm nach deren Wortlaut und Sinn und Zweck zu fordern ist, daß der betreffende Betrieb baulich geprägt sein muß, d. h. darin mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden muß ( BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1. TVG Tarifverträge: Bau), ist dies insoweit gleichfalls zu bejahen.

  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

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  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

  • LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91

    Zahlung von tariflich geschuldeten Beiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer und

  • LAG Hessen, 30.05.2005 - 10 Sa 407/03

    Arbeitnehmerentsendung - Geltungsbereich der Bautarifverträge -

  • LAG Hessen, 10.08.1992 - 16 Sa 1725/91

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Zugehörigkeit eines Betriebs zum

  • LAG Hessen, 20.03.2000 - 16 Sa 591/99

    Sozialkassenverfahren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit polnischen

  • LAG Hessen, 20.11.2015 - 10 Sa 1131/13

    Werden Arbeitnehmer in einem nicht unerheblichen Umfang auch zu Arbeiten in der

  • LAG Hessen, 09.07.2007 - 16 Sa 2112/06

    Sozialkassentarifvertrag: Auskunftsverpflichtung; Geltungsbereich des VTV;

  • LAG Hessen, 28.06.2005 - 15 Sa 1041/03

    Tarifverträge: Bau - sonstige bauliche Leistungen - Tarifkonkurrenz

  • LAG Hessen, 16.11.1998 - 16 Sa 29/98
  • BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 85/99

    Bau und Unterhalt von Tennisplätzen als bauliche Leistung

  • LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89

    Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes;

  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 10 Sa 647/06

    Zur Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkasseverfahren im Baugewerbe

  • LAG Hessen, 05.02.1993 - 15 Sa 415/92

    Geltungsbereich des Tarifvertrages ; Pflicht zur Auskunftserteilung; Abfuhr von

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