Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,452
BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 (https://dejure.org/1992,452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Erteilung einer Baugenehmigung - für Spielhallen - Bauvorbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier Spielhallen auf dem selben Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit von Spielhallen (IBR 1993, 164)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für baurechtliche Streitigkeiten (IBR 1993, 210)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 108
  • NVwZ-RR 1993, 66
  • VBlBW 1993, 175
  • DVBl 1993, 109
  • ZfBR 1993, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Weil das Revisionsgericht Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, grundsätzlich zu beachten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BauR 1992, 472, m.w.N.) und insoweit gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch selbst Vorschriften des Landesrechts, zu denen die ortsrechtliche Veränderungssperre gehört, anwenden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allg.KommR Nr. 32), müßte der Antrag, die Beklagte zur Erteilung des Bauvorbescheids zu verpflichten, jedenfalls gegenwärtig als unbegründet zurückgewiesen werden.

    Der Senat weist jedoch auf sein Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BauR 1992, 472) hin, in dem er entschieden hat, daß § 25 c Abs. 2 BauNVO 1990 wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig ist.

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Fehlt es aber schon an den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BauGB, so kann eine Ausnahme auch nicht im Ermessenswege zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 B 236.88 - ZfBR 1989, 171 - insoweit in Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 13 nicht abgedruckt - Beschluß vom 17. Mai 1989 - BVerwG 4 CB 6.89 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 9).

    Zwar können der Beschluß über die Aufstellung des Bebauungsplans und der Beschluß über die Veränderungssperre in derselben Gemeinderatssitzung gefaßt werden; in Kraft treten kann die Veränderungssperre jedoch erst, wenn der Aufstellungsbeschluß auch bekanntgemacht worden ist (BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9. Juli 1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 322), nach der im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Typisch für Kerngebiete ist eine Vergnügungsstätte und damit auch eine Spielhalle dann, wenn sie als zentraler Dienstleistungsbetrieb einen größeren Einzugsbereich besitzt und für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbar ist oder jedenfalls erreichbar sein soll (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52 = ZfBR 1990, 245, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb derjenigen Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (BVerwG, Beschluß vom 21. August 1991 - BVerwG 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Dies schließt nicht aus, daß die Gemeinde eine zunächst unterlassene Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses später nachholen und die Veränderungssperre erneut bekanntmachen kann (BVerwG, Beschluß vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß nach der Rechtsprechung des Senats zu den "Gewerbebetrieben aller Art" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977 auch nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213), kerngebietstypische Vergnügungsstätten dagegen im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO 1977 unzulässig sind (BVerwG, Beschluß vom 28. Juli 1988 - BVerwG 4 B 119.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 8 = ZfBR 1988, 277).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 120.90

    Einordnung von Spielhallen nach Änderung der BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Mit dieser Regelung hat der Verordnungsgeber die Vergnügungsstätten als eine besondere Nutzungsart erfaßt und sie zugleich aus dem allgemeinen Begriff der Gewerbebetriebe herausgenommen (BVerwG, Beschluß vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 120.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 4 = ZfBR 1991, 35).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Im Gewerbegebiet zulässig sind nur solche "Gewerbebetriebe aller Art", die im Einklang mit der von der Baunutzungsverordnung vorausgesetzten typischen Funktion dieses Gebiets stehen und nicht anderen Baugebieten ausdrücklich oder nach ihrer allgemeinen Zweckbestimmung zugewiesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - ).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 7 C 73.78

    Gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheiten - Petitionsrecht - Pflichtaufgaben

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
    Weil das Revisionsgericht Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eingetreten sind, grundsätzlich zu beachten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - BauR 1992, 472, m.w.N.) und insoweit gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO auch selbst Vorschriften des Landesrechts, zu denen die ortsrechtliche Veränderungssperre gehört, anwenden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 7 C 73.78 - Buchholz 415.1 Allg.KommR Nr. 32), müßte der Antrag, die Beklagte zur Erteilung des Bauvorbescheids zu verpflichten, jedenfalls gegenwärtig als unbegründet zurückgewiesen werden.
  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88

    Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen

  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    § 34 Abs. 2 BauGB enthält eine dynamische Verweisung; die Baunutzungsverordnung kommt in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 BVerwG 4 C 57.89 DVBl 1993, 109).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Es ist Sache des Bauherrn, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt des Vorhabens festzulegen, soweit er sich dabei innerhalb der Grenzen hält, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind (BVerwG, Urteil vom 20. August 1992 - 4 C 57.89 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 47 S. 9 und Beschluss vom 6. Februar 2013 - 4 B 39.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    52 Für die Beurteilung, ob die Spielhalle und die Gaststätte als selbständige Nutzungseinheiten oder als Teile einer betrieblich-organisatorischen Einheit anzusehen sind, kommt es auf die jeweiligen baulichen und betrieblich-funktionalen Gesichtspunkte an, die für oder gegen einen selbständigen Betrieb sprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992 - 4 C 57.89 -, NVwZ-RR 1993, 66; Beschl. v. 29.10.1992, a.a.O., Urt. v. 27.04.1993 - 1 C 9.92 -, NVwZ-RR 1993, 545; Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 8.05 -, BauR 2006, 648).

    Dies gilt allerdings nur insoweit, als der Verordnungsgeber Vergnügungsstätten nunmehr im Gewerbegebiet - im Grundsatz zunächst unabhängig von der Frage der Kerngebietstypik (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.1992, a.a.O.) - als ausnahmsweise zulassungsfähige Nutzungen ausdrücklich vorsieht.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht