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FG Münster, 12.11.2010 - 4 K 1393/08 E |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung von Kosten für eine im privat genutzten Einfamilienhaus gehörende Kleinkläranlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10; EStG § 7; EStG § 33
Kosten für den Einbau einer privaten Kleinkläranlage weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen, sondern AK - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Immobilien: - Kosten für den Einbau einer privaten Kleinkläranlage weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen, sondern AK
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Hamburg, 15.02.2000 - VI 121/99
Sielbaukosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Auszug aus FG Münster, 12.11.2010 - 4 K 1393/08
Die freie Auswahlentscheidung, ein Grundstück außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile zu erwerben, nimmt den Kosten, die die abwassertechnische Erschließung durch den Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage sicherstellen, die Außergewöhnlichkeit (vgl. insoweit auch Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 15.02.2000 VI 121/99, EFG 2000, 628, rkr. - zur Frage der Abzugsfähigkeit von Sielbaukosten als außergewöhnliche Belastungen). - BFH, 22.08.1980 - VI R 196/77
Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in …
Auszug aus FG Münster, 12.11.2010 - 4 K 1393/08
Die Außergewöhnlichkeit setzt voraus, dass es sich um Aufwendungen handelt, die in den besonderen Verhältnissen des einzelnen Steuerpflichtigen oder einer kleinen Minderheit von Steuerpflichtigen begründet sind (BFH-Urteil vom 22.08.1980 VI R 196/77, BStBl II 1981, 25). - BFH, 25.01.2007 - III R 7/06
Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus FG Münster, 12.11.2010 - 4 K 1393/08
Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH-Urteil vom 25.01.2007 III R 7/06, BFH/NV 2007, 1081 m.w.N.).